Vorlage - 2016/057
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- Der Kreistag stimmt dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)“ zu. Der Landrat wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)“ abzuschließen.
- Der Kreistag bestätigt die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt AöR (HannIT).
Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:
Mitglieder Ersatzmitglieder
Christian NachtigallRoland Krause
Jörg GilgenMartina Fachmann
Sascha NikolaizikAndre Tzschieter-Otte
Marco PuschmannJonas Jäger
Andre Steinecke Annika Moss
Melanie JungIlona Strehl
Leif Erichsen
Sven Gröger
Rafael Winkel
Zu 1.:
Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit - die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt - war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere Gebietskörperschaft hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung vom 10.12.2015 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst.
In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wird das Stammkapital (§ 1 (5)) durch den Beitritt des neuen Trägers entsprechend angepasst.
Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.
Anlage(n):
-Öffentlich-rechtlicher Vertrag
-Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)
-Satzung in abgeänderter Form
Zu 2.:
Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT am 20.04.2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.
Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.
Anlage(n):
- Niederschrift des Wahlvorstands
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 zur Vorlage 57/2016 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (326 KB) | ||||
2 | Anlage 2 zur Vorlage 57/2016 - Satzung zur 5. Änderung der Satzung (195 KB) | ||||
3 | Anlage 3 zur Vorlage 57/2016 - Geänderte Satzung (366 KB) | ||||
4 | Anlage 4 zur Vorlage 57/2016 - Niederschrift des Wahlvorstands (135 KB) |