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Vorlage - 2008/034  

Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
05.03.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der 2

Der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsent­schädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 wird zugestimmt.

 

 

Dokument1

Unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt ist beschlossen worden, für den Landkreis Peine einen ehrenamtlicher Heimatpfleger zu

 

Unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt ist beschlossen worden, für den Landkreis Peine einen ehrenamtlicher Heimatpfleger zu bestellen.

 

 

Die Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.01 sieht noch keinen Heimatpfleger vor. Für die anderen ehrenamtliche Tätigen wird folgende monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt:

 

 

a)       Kreisjägermeisterin/Kreisjägermeister205 Euro

b)       Kreisbildstellenleiterin/Kreisbildstellenleiter105 Euro

c)       Kreisarchivpflegerin/Kreisarchivpfleger  55 Euro

d)       Seniorenbeauftragte/Seniorenbeauftragter205 Euro

e)       Naturschutzbeauftragte/ -beauftragter205 Euro

 

Die Tätigkeit eines Heimatpflegers ist vom Arbeitsaufwand her vergleichbar mit dem des Kreisjägermeisters, des Seniorenbeauftragten und des Naturschutzbeauftragten. Insofern kommt auch hier der Betrag in Höhe von 205 € in Betracht.

 

Eine Änderung der Aufwandsentschädigungs­satzung ist erforderlich.

 

Der Kreistag wird gebeten, der Aufwandsentschädigung in Höhe von 205,00 € für den Heimatpfleger zuzustimmen und die anliegende Änderungssatzung dementsprechend zu beschließen.

 

 

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