Vorlage - 2008/034
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Der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 wird zugestimmt.
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Unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt ist beschlossen worden, für den Landkreis Peine einen ehrenamtlicher Heimatpfleger zu bestellen.
Die Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.01 sieht noch keinen Heimatpfleger vor. Für die anderen ehrenamtliche Tätigen wird folgende monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt:
a) Kreisjägermeisterin/Kreisjägermeister205 Euro
b) Kreisbildstellenleiterin/Kreisbildstellenleiter105 Euro
c) Kreisarchivpflegerin/Kreisarchivpfleger 55 Euro
d) Seniorenbeauftragte/Seniorenbeauftragter205 Euro
e) Naturschutzbeauftragte/ -beauftragter205 Euro
Die Tätigkeit eines Heimatpflegers ist vom Arbeitsaufwand her vergleichbar mit dem des Kreisjägermeisters, des Seniorenbeauftragten und des Naturschutzbeauftragten. Insofern kommt auch hier der Betrag in Höhe von 205 € in Betracht.
Eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung ist erforderlich.
Der Kreistag wird gebeten, der Aufwandsentschädigung in Höhe von 205,00 € für den Heimatpfleger zuzustimmen und die anliegende Änderungssatzung dementsprechend zu beschließen.
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