Vorlage - 2016/043
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Der Landkreis Peine erstellt mittels des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes jährlich einen Kindergesundheitsbericht auf der Grundlage der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erhobenen Daten. Des Weiteren fließen die Daten der 4jährigen Untersuchungen in den Kindertagesstätten sowie Ergebnisse der Jugendzahnpflege mit ein.
Rechtsgrundlage für die Berichterstattung ist § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD).
Die Einzelheiten sind dem der Tagesordnung beiliegenden Bericht zu entnehmen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gesundheitsbericht 2015 (374 KB) |