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Vorlage - 2016/010  

Betreff: Einrichtung einer Wohnschule im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
29.02.2016 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Einrichtung einer Wohnschule wird befürwortet.


 

Im Jahr 2014 wurden die „Sozialpolitischen Leitlinien des Landkreises Peine“ neugefasst und um einen Katalog von Projekten und Maßnahmen ergänzt. Unter dem Stichwort „Inklusion“ findet sich dort u.a. folgende Maßnahme:

 

„Es wird geprüft, eine „Wohnschule“ im Landkreis zu installieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, in der Regel junge Erwachsene, sollen dort lernen, selbstbestimmt zu leben und insbesondere Kompetenzen in den Bereichen Haushaltsführung, Reinigung, Freizeitgestaltung, Mobilität und Finanzen erwerben. Vorbild dafür ist die Wolfsburger Wohnschule der Evangelischen Familienbildungsstätte Wolfsburg.“

 

Nach einigen Vorgesprächen über mögliche Rahmenbedingungen hat die Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH den Entwurf einer Konzeption für eine Wohnschule im Landkreis Peine vorgelegt. Demnach würde sich das Angebot vorrangig an erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung richten, die noch bei ihren Eltern wohnen oder bereits in einer stationären Einrichtung leben. Mit dem maximalen Ziel, in einer eigenen Wohnung zu leben, würden diverse dafür nötige Kompetenzen vermittelt.

 

Verortet würde die Wohnschule in einer dafür anzumietenden barrierefreien und zentral in Peine gelegenen 3 Zimmer-Wohnung, in der zur Probe gewohnt werden kann, aber auch theoretische Unterweisungen stattfinden können.

 

Die entstehenden Kosten würden als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII über Fachleistungsstunden abgerechnet. Damit müssten die Kosten für qualifiziertes Personal (Stellenanteile) und Sachkosten (insbesondere für die Anmietung der Wohnung sowie deren Ausstattung) gedeckt werden.

 

Es ist seitens des Fachdienstes Soziales beabsichtigt, die Idee der Wohnschule gemeinsam mit der Lebenshilfe umzusetzen. Dabei wird von einer Gruppe von acht Wohnschülerinnen bzw. Wohnschülern ausgegangen, die die Wohnschule über einen Zeitraum von zwei Jahren absolvieren. Die auf Fachleistungsstunden umzulegenden Kosten liegen voraussichtlich bei ca. 75.000 € jährlich (9.375 € pro Teilnehmer/in) und können aus dem vorhandenen Eingliederungshilfebudget getragen werden.

 

Sofern es gelingt, Menschen mit geistiger Behinderung durch die Maßnahme zu einem selbstbestimmten Leben in einer eigenen Wohnung zu befähigen, entspricht das zum einen dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und würde zum anderen auch zu erheblichen Einsparungen im Eingliederungshilfebudget führen. Die Größenordnung der Einsparungen hängt davon ab, wie viele Wohnschülerinnen bzw. Wohnschüler dieses Ziel erreichen und in welcher Intensität eine ambulante Betreuung im Einzelfall erforderlich bleibt.

 

Beispielsweise kostet die (stationäre) Wohnstätte Peine in der mittleren Hilfebedarfsgruppe jährlich rund 28.500 € pro Teilnehmer/in. Eine ambulante Unterstützung in Form des Betreuten Wohnens, die sicher auch nach dem Besuch einer Wohnschule noch notwendig wäre, würde hingegen nur knapp 10.000 € (fachliche Leistung im mittleren Umfang) zuzüglich evtl. Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von nicht mehr als 8.000 € (z.B. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung in Abhängigkeit von eigenem Einkommen und Vermögen) pro Teilnehmer/in kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daraus ergibt sich folgende Grobkalkulation pro Teilnehmer/in:

 

Beispiel 1:

Teilnehmer/in wohnt noch im elterlichen Haushalt, nimmt am Bildungsangebot der Wohnschule teil, zieht im Anschluss in das Ambulant Betreute Wohnen statt in eine Wohnstätte.

 

 

Mit Wohnschule

Ohne Wohnschule

Bilanz

1. Jahr

Wohnschule

9.375 €

Eltern

0 €

-9.375 €

2. Jahr

Wohnschule

9.375 €

Eltern

0 €

-9.375 €

3. Jahr

Betr. Wohnen

Lebensunterhalt

10.000 €

8.000 €

Wohnstätte

28.500 €

+10.500 €

Folgejahre

Betr. Wohnen

Lebensunterhalt

10.000 €

8.000 €

Wohnstätte

28.500 €

+10.500 €

 

 

Beispiel 2:

Teilnehmer/in wohnt in einer Wohnstätte, nimmt am Bildungsangebot der Wohnschule teil und wechselt nach zwei Jahren erfolgreicher Teilnahme in das Ambulant Betreute Wohnen.

 

 

Mit Wohnschule

Ohne Wohnschule

Bilanz

1. Jahr

Wohnstätte

Wohnschule

28.500 €

9.375 €

Wohnstätte

28.500 €

-9.375 €

2. Jahr

Wohnstätte

Wohnschule

28.500 €

9.375 €

Wohnstätte

28.500 €

-9.375 €

3. Jahr

Betr. Wohnen

Lebensunterhalt

10.000 €

8.000 €

Wohnstätte

28.500 €

+10.500 €

Folgejahre

Betr. Wohnen

Lebensunterhalt

10.000 €

8.000 €

Wohnstätte

28.500 €

+10.500 €

 

 

Davon ausgehend, dass die Kosten für die Wohnschule im Einzelfall nur zwei Jahre lang anfallen, während die Einsparung im Erfolgsfall möglicherweise ein Leben lang dauert, dürfte sich die kurzfristig zusätzliche Ausgabe mittel- und langfristig auf jeden Fall rechnen.