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Vorlage - 2008/026  

Betreff: Kommunales nachhaltiges Energiemanagement
"Umstieg auf Ökostrombezug"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
19.02.2008 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Landkreis Peine stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt den gesamten Strombezug in Höhe von rd

Der Landkreis Peine stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt den gesamten Strombezug in Höhe von rd. 4,2 Mio. kWh/Jahr für alle kreiseigenen Liegenschaften auf zertifizierten Ökostrombezug um, um somit rd. 30 % der jährlichen CO- Immissionen zu mindern. Zuvor ist schnellstmöglich  eine Probeausschreibung durchzuführen, um den Markt abzuschätzen

 

 

Nach eingehender Beratung sind die Grundaussagen der Verwaltungsvorlage („Kommunales nachhaltiges Energiemanagement“ im Landkreis Peine 2007-2011; Dokumentation und konzeptionelle Überlegungen (Masterplan KNEM) mit Modifikationen fraktionsübergreifend

 

Nach eingehender Beratung sind die Grundaussagen der Verwaltungsvorlage („Kommunales nachhaltiges Energiemanagement“ im Landkreis Peine  2007-2011; Dokumentation und konzeptionelle Überlegungen (Masterplan KNEM) mit  Modifikationen fraktionsübergreifend einvernehmlich auf den weiteren Weg zur Umsetzung gegeben worden.

 

Die Generallinie und Einzelheiten sind im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Sitzungen am 04.09.2007 und 06.11.2007) und im Ausschuss für Planen Bauen und Liegenschaften (Sitzung am 11.09.2007und am 07.11.2007) beraten und jeweils einmütig verabschiedet worden.

 

Dabei wurde als Oberziel beschlossen, dass der Landkreis Peine sein Engagement in den Bereichen Klimaschutz und Energieeinsparung verstärkt.

 

Ebenso wurde beschlossen, dass analog zu den Kyoto-Verpflichtungen der Bundesregierung die CO2-Emissionen bis 2011, bezogen auf die Werte von 2005 um mindestens 10 % verringert werden sollen.

 

 

Begründung

Seit der Liberalisierung des Strommarktes haben private und öffentliche Verbraucher die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln und auf Ökostrom zu wechseln.

Entscheiden sich die Verbraucher für Ökostrom, wechseln sie in der Regel den Stromanbie­ter.

Der Anbieter von Ökostrom verpflichtet sich, genauso viel Ökostrom in das Stromnetz einzu­speisen, wie der Kunde aus dem Stromnetz entnimmt.

 

Dieses „Umsteigerverhalten“ wirkt sich zunächst nur auf den Strommix aus, da alle Verbrau­cher Strom aus demselben Verbundnetz beziehen.

 

Mit Ökostrom wird die elektrische Energie bezeichnet, die auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird.

Das Angebot eines Stromanbieters, der seine Kunden ausschließlich aus umweltschonenden Energiequellen versorgt, wird ebenfalls Ökostrom genannt.

Dies geschieht unter Verzicht auf insbesondere von Kernkraft, Kohle und Öl.

 

Ökostrom wird derzeit hauptsächlich durch folgende Energieträger erzeugt:

Wasserkraft

Windenergie

Photovoltaik (siehe auch: Solarstrom)

Biogas

Biomasse

Solarthermie

Geothermie

 

Bisweilen wird der Begriff Ökostrom erweitert und umfasst auch Stromerzeugung,

die auf

Kraft-Wärme-gekoppelten, gasbetriebenen Blockheizkraftwerken beruht und sogar auf

Kraft-Wärme-gekoppelten Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke (GuD).

 

Ökostrom ist meist teurer als Strom, der nur die gesetzlichen Umweltvorgaben erfüllt.

Im Einzelfall können Ökostromangebote jedoch günstiger als der jeweilige regionale Markt­führer sein.

 

Stromerzeugungszertifikate bestätigen die ökologische Produktion eines Stromangebots und sind Gütesiegel für Ökostromtarife.

Entscheidet man sich für Ökostrom, zeigen die Zertifikate zwar an, dass der Strom aus regenerativen Energiequellen stammt, doch hinter jedem Zertifikat steht eine andere Beurteilung. 

Wer dauerhaft etwas für Klima und Umweltschutz tun will, der sollte darauf achten, dass Ökostrom mit dem Zertifikat "Grüner Strom Label" oder "ok-Power-Label" gekauft wird, empfiehlt die "Energieagentur NRW". Denn diese garantieren, dass ein Teil der Einnahmen auch langfristig für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien genutzt wird 

Ein zentraler Punkt bei der Bewertung von Ökostrom-Angeboten ist mithin, ob tatsächlich zusätzli­che umweltfreundlich hergestellte elektrische Energie und damit weniger fossiler/atomarer Strom produziert wurde.

Zertifizierte Anbieter verpflichten sich, zusätzliche Produktionskapazitäten aufzubauen.

Bei nicht zertifiziertem Ökostrom verteilen konventionelle Stromanbieter häufig vorhandenen Strom aus umweltfreundlichen Quellen (meist bestehende Wasserkraftwerke) um und ver­kaufen ihn teurer.

In letzterem Fall erhalten die „normalen“ Stromkunden des Anbieters zum Ausgleich einen höheren Anteil am fossilen/atomaren Strom, es tritt kein Umwelteffekt auf.

 

Das Ökostrom-Angebot vieler Energieanbieter basiert nicht auf solchen direkten Lieferbezü­gen, sondern auf RECS-Zertifikaten

Mit den sogenannten „Renewable Energy Certificate System“ haben Energiekonzerne, ein­zelne Umweltverbände und andere Vereine ein Handelssystem geschaffen, das den Umwelt­effekt als Handelsprodukt vom physikalischen Strom trennt.

Es soll ermöglichen, regenerativ erzeugten Strom, für den sich kein Ökokunde findet, als normalen Strom zu verkaufen und statt dessen an anderem Ort und Zeit normal erzeugten Strom als Ökostrom anzubieten.

Auch dieses System soll sicher stellen, dass maximal so viel umweltfreundlicher Strom ver­kauft wie erzeugt wird.

Jedoch konzentriert sich dieses Verfahren auf die Umverteilung vorhandener Strommengen, zu einer zusätzlichen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien führt es erst, wenn der mit allen im Handelssystem vorhandenen Anlagen hergestellte Ökostrom nicht ausreicht, die Nachfrage zu decken.

 

Einen Sonderfall stellt das sogenannte Aufpreismodell dar.

Hierbei bleibt der Kunde bei seinem alten Stromversorger und bezieht weiterhin den Strom, der dem Mix des jeweiligen Versorgers entspricht.

Weil man jedoch einen höheren Strompreis bezahlt, wird der Differenzbetrag an Programme zur Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie weitergeleitet.

Dieses Modell wird vor allem von Stadtwerken genutzt.

Das reine Aufpreismodell ist heute ein Auslaufmodell.

 

Die Belieferung aus regenerativen Kraftwerken macht nur einen Aspekt von Ökostrom aus. Wesentliche Änderungen im Sinne der Umwelt können erreicht werden, wenn neue regene­rative Anlagen gebaut und betrieben und konventionelle Kraftwerke verdrängt werden.

 

Ein ideales Ökostromprodukt basiert deshalb auf einer zeitgleichen Belieferung der Kunden aus bereits bestehenden regenerativen Kraftwerken und einer möglichst hohen Förderung des Ausbaus der Erzeugungskapazität.

 

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderter Strom, der in Deutschland über das Er­neuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, wird dem frei gehandelten Strom zu glei­chen Anteilen „untergemischt“.

Er kann nicht gezielt gekauft oder abbestellt werden.

 

In Europa liegt die Nachfrage für Ökostrom für das Jahr 2008 unter dem Angebot, so dass derzeit nur um­verteilt wird.

 

Bei der Versorgung mit Ökostrom ist zwischen Mengengleichheit und Zeitgleichheit zu unter­scheiden.

Mengengleichheit bedeutet, dass der Versorger über ein Jahr verteilt jene Menge Strom ins Netz einspeist, die seine Kunden als Bezieher von Ökostrom insgesamt im Jahr verbrauchen.

Zeitgleichheit bedeutet, dass der Versorger zu jedem Zeitpunkt genau die Menge (Öko-)Strom ins Netz einspeist, die seine Kunden momentan verbrauchen.

 

Ein Kunde eines Versorgers, der z. B. einen Strommix von „100 % Wasserkraft“ angibt, der mengengleich eingespeist wird, bekommt in Wirklichkeit zu Spitzenzeiten einen gewissen Anteil Strom unbekannter Herkunft.

Nur ein zeitgleich einspeisender Versorger kann weitgehend garantieren, dass der Kunde mit dem Bezahlen seiner Stromrechnung ausschließlich jene Arten von Stromerzeugung unter­stützt, die im Strommix deklariert sind.

Ausgenommen hiervon sind die unvermeidbaren Übertragungsverluste in der Höhe von ca. 5–10 % der eingespeisten elektrischen Energie, welche von den Netzbetreibern ersetzt wer­den, ohne dass der Stromlieferant hierauf einen Einfluss hat.

 

Zeitgleiche Einspeisung ist technisch aufwändiger und teurer.

Wenn keine näheren Angaben gemacht werden, handelt es sich üblicherweise um mengen­gleiche Einspeisung.

 

Der Stromverbrauch schwankt im Laufe des Tages und weist in den Morgen-, Mittag- und Abendstunden Stromspitzen auf.

Bei kleinen Verbrauchern wird in der Regel ein statistisch ermitteltes durchschnittliches Last­profil angenommen; größere Verbraucher, wie z.B. der Landkreis Peine sollten spezielle Stromzähler vorhalten, die den zeitlichen Verlauf der Stromentnahme festhalten.

Anhand der Daten kann der Übertragungsnetzbetreiber für jeden Zeitpunkt die eingespeiste der verbrauchten elektrischen Leistung gegenüberstellen.

Hat der (Ökostrom-)Versorger z.B. zu gewissen Zeiten weniger Energie eingespeist, als seine Kunden verbraucht haben, so musste – da Strom nicht speicherbar ist – zu diesen Zeiten die verbrauchte Strommenge von anderen Kraftwerken geliefert werden.

 

 

Folgerungen für den Landkreis Peine

Ein Umstieg von herkömmlicher Stromversorgung auf Ökostrom für den Landkreis Peine sollte im Lichte der umweltpolitischen und Klimapolitischen Beschlüsse der Kreispolitik nun ernsthaft in Betracht gezogen werden und zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch umgesetzt werden.

 

Unter den nicht-investiven Maßnahmen erscheint dies als eine hocheffektive Maßnahme, die im Landkreis Peine gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Im Zeitraum von 2001 bis 2006 nahm der Verbrauch an Strom in allen erfassten Liegenschaften kaum zu, 2001 betrug er 4.050.724 kWh und 2006 betrug er 4.176.522 kWh.

Das entspricht einer relativen Steigerung von 3, 1 %, absolut gesehen 125.798 kWh.

 

Gleichzeitig erhöhten sich aber die Kosten um 152.327 €, bzw. rd. 42% von 450.043 € auf 640.305 €.

 

Durch den Stromverbrauch wurden im Jahre  2001 rd. 2.621 Mg CO(Annahme Strom BRD Mix mit 0,647 Mg CO/ kwh) freigesetzt, im Jahre 2006 erhöhte sich der Stromverbrauch bedingte CO2 –Ausstoß auf 2.702 Mg CO2.

Diese jährliche Menge an  COentspricht etwa 31 % der Gesamtmenge an  CO2, die der Landkreis Peine durch die Vorhaltung und Nutzung seiner Liegenschaften jährlich verursacht.

Durch den Wechsel auf Ökostrom, würde diese Menge an CO2 durch CO2-freie Kontingente ersetzt.

Damit ist allerdings noch eine einzige Kilowattstunde eingespart worden.

 

Mit einer geringfügigen Kostensteigerung muss u.U. gerechnet werden.

 

Mit Blick auf die Effektivität und Effizienz (Verhältnis von eingesetzten €-Steuergeld zu verdrängter   -Menge) ist diese Maßnahme gleichwohl als sehr vorteilhaft im Sinne des Klimaschutzes des Landkreises Peine anzusehen.

 

Der dadurch erzeugte Nachfrageschub nach regenerativer Energieerzeugung ist erheblich, ebenso ist die Vorbildfunktion des Landkreises zu beachten.