Vorlage - 2016/006
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Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, gehören zu der schutzbedürftigsten Personengruppe überhaupt. Diese Kinder und Jugendlichen haben nach dem Übereinkommen über die Rechte der Kinder der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, betreut und versorgt zu werden.
Durch die zum 01.01.2016 gesetzliche Einführung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder ist die Primärzuständigkeit aller Jugendämter für die Erstversorgung, die Unterbringung, das Clearingverfahren sowie die an die Inobhutnahme anschließenden Hilfeleistungen für die UMA festgeschrieben.
Mit Datum 19.01.2016 wurden insgesamt 120 UMA im Rahmen der Sicherstellung des Kindeswohls in Obhut genommen. Derzeit halten sich insgesamt 87 zu betreuende UMA im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Peine auf. Davon ist ein erheblicher Teil bei Familienangehörigen oder in Gastfamilien untergebracht.
Am 16.10.2015 wurden erstmalig ca. 100 Flüchtlinge in der Gebläsehalle untergebracht, hierunter befanden sich erste unbegleitete minderjährige Ausländer.
Danach trafen regelmäßig wöchentlich weitere Busse in Groß Ilsede ein, letztmalig am 13.01.2016.
Anfänglich hielten sich die UMA nur kurzfristig in der Gebläsehalle auf, in der Regel haben sie sich bereits am nächsten Tag auf den Weg gemacht, um nach Dänemark, Norwegen oder auch zu Verwandten im Bundesgebiet weiterzureisen.
Insgesamt wurden beispielsweise im Zeitraum vom 16.10.2015 bis 09.11.2016 = 37 UMA vorübergehend in der Gebläsehalle untergebracht, 26 von ihnen haben diese bereits am folgenden Tag wieder verlassen. Derzeit halten sich 6 UMA in sog. Schicksalsgemeinschaften dort auf.
Um eine anderweitige Unterbringung zu gewährleisten, werden seit Oktober 2015 verstärkt Gastfamilien qualifiziert, die UMA aufnehmen, darüber hinaus wird mit freien Trägern, insbesondere der AG 78 verhandelt, entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Ebenso werden andere alternative Unterkünfte begutachtet. Hier sei beispielsweise ein Gebäudekomplex genannt, der in der Vergangenheit als Altenheim genutzt wurde.
Ergänzend zu der bereits vorliegenden Informationsvorlage vom 24.11.2015 wird in der Jugendhilfeausschusssitzung über den aktuellen Sachstand berichtet.