Vorlage - 2015/193
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Der Kreistag stimmt dem Antrag des Stv. Abschnittsleiters Andreas Knorr auf Entlassung aus seiner Funktion als Stv. Abschnittsleiter im Brandschutzabschnitt Ost zu.
Gemäß § 21 NBrandSchG hat der Kreistag mit Beschluss vom 04.12.2013 Herrn Andreas Knorr mit Wirkung vom 01.03.2014 zum Stv. Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost für die Dauer von sechs Jahren ernannt.
Herr Knorr hat nunmehr mit Schreiben vom 05.12.2015 aus persönlichen Gründen um seine baldige Entlassung gebeten. Dem Antrag soll mit Wirkung zum 31.01.2016 stattgegeben werden.
Über die Nachfolge beraten die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnittes Ost in einer außerordentlichen Dienstversammlung. Die Ernennung ist für die Sitzung des Kreistages am 01.07.2016 vorgesehen.