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Vorlage - 2015/192  

Betreff: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Büchereien des Kreismedienzentrums Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Göldner, Reiner
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
14.01.2016 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreistag des Landkreises Peine
20.01.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Bücherei Anlage I  
Satzung Bücherei  

Der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Büchereien des Kreismedienzentrums des Landkreises Peine wird zugestimmt.


Bisher wurde die Ausleihe von Medien im Rahmen einer Benutzungsordnung geregelt. Ein Schadenfall aus jüngster Vergangenheit hat gezeigt, dass dies für eine Inanspruchnahme der entleihenden Person rechtlich nicht ausreichend ist. Um rechtswirksam einen Anspruch wegen unrechtmäßiger Nutzung ausgeliehener Medien durchsetzen zu können, ist der Erlass einer Satzung notwendig.

Die Benutzungsregeln für die Ausleihe von Medien der Kreisbüchereien des Landkreises Peine wurden letztmalig 2007 geändert. Eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen ist u.a. aus den folgenden Gründen ebenso erforderlich.

Die Nutzung des Internets durch die/den Büchereibenutzer/in wird in der bisherigen Benutzungsordnung nicht erwähnt. Es sind spezielle Regelungen für den Gebrauch der öffentlichen Internetzugänge notwendig, die in der neuen Satzung erfasst wurden.

Der ständige Anstieg  des E-Book-Reader- und Tablet - Umsatzes hat auch in den Kreisbüchereien zu einer kontinuierlich ansteigenden Nachfrage nach E-Books geführt. Seit Juli 2014 können über die kreiseigenen Büchereien E-Books ausgeliehen werden (die „Online-Ausleihe“, s. § 8)

Veränderungen im Umgang mit entliehenen Medien sowohl seitens der Kinder, als auch bei Erwachsenen und Institutionen erfordern konkrete Hinweise zur Sorgfalt in der Benutzungssatzung, vor allem zur Prüfung des Zustandes vor der Entleihung.

Der Hinweis auf das Verbot einer eigenmächtig ausgeführten Reparatur muss konkret aufgeführt werden, da immer mehr Medien hierdurch nicht mehr zu gebrauchen sind.

Für DVDs, Blu-Rays und E-Books gelten besondere Leihfristen (s. § 5). Außerdem wurden die Vorschriften zum Leihverkehr angepasst. 

Insgesamt ist es notwendig geworden, die Benutzungsregeln zu erweitern und auch auf Selbstverständlichkeiten hinzuweisen, da das Bewusstsein für den Umgang mit öffentlichem Eigentum nicht mehr sehr ausgeprägt ist.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Bücherei Anlage I (58 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Bücherei (27 KB)