Vorlage - 2008/020
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Der Kreisausschuss beschließt die Mittagsverpflegung an genehmigten Ganztagsschulen derart zu bezuschussen, dass diese für die Kinder von „Bedürftigen“ für 1,00 € ausgegeben werden kann. Sofern hierfür am Jahresende zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden, werden diese bereitgestellt werden.
Dokument2
Nach der derzeitigen Beschlusslage (Haushaltsbeschlüsse) sollen alle Kinder von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Mensen ein Mittagessen für 1,00 € erhalten können. Um dieses zu ermöglichen, wurden im Haushalt 2008 insgesamt 124.500,00 € bereitgestellt. Zunächst war daran gedacht worden, diese Leistungen nur in unmittelbar in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen zur Verfügung zu stellen. Diese Auffassung wurde jedoch durch die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für Schülerinnen und Schüler, die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Peine besuchen und die über eine Schulvereinbarung mit dem Landkreis Peine abgerechnet werden, aufgeweicht.
Eine nachträgliche Betrachtung zeigt, dass die angeführte Aufweichung als durchaus sachgerecht angesehen werden muss, da es ansonsten vom Schulort abhängig wäre, ob jemand in den Genuss der Leistung kommt oder nicht. Dies könnte auch Kinder aus dem Kreisgebiet – ohne Stadtgebiet – betreffen, die eine Schule in Peine besuchen. Andersherum könnten Kinder aus der Stadt Peine in den Genuss der Leistungen kommen, weil sie eine Schule außerhalb des Stadtgebietes besuchen. Da der Schulort nicht das Kriterium sein kann, nach welchem derartige soziale Leistungen innerhalb des Kreisgebietes verteilt werden, ist es als richtig anzusehen, dass nunmehr alle Kinder von den o.a. Leistungsempfängerinnen und –empfängern in den Genuss eines Zuschusses gelangen sollen.
Zwischenzeitlich hat das Land Niedersachsen die nach § 23 NSchG genehmigten Ganztagsschulen davon unterrichtet, dass es für das Jahr 2008 einen freiwilligen Zuschuss zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in besonderen Notlagen für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen leisten wird. Dieser Zuschuss soll für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,74 € und ab Vollendung des 14. Lebensjahres 0,56 € je Essen betragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Schulträger oder eine andere Initiative vor Ort tatsächlich durch einen für das einzelne Essen bestimmbaren Zuschuss beteiligt. Bei dieser Regelung wurde ein max. Essenspreis von 2,50 € angenommen und ein Eigenanteil angerechnet, der sich an den Regelsätzen der sozialen Leistungen orientiert. Dieser Eigenanteil aus den Regelsätzen beträgt für Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 1,03 € und ab Vollendung des 14. Lebensjahres 1,37 €.
Das Land hat den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger auf Kinder und Jugendliche aus Familien eingegrenzt, die als Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Nachdem der Haushaltsansatz mit Durchschnittswerten hochgerechnet worden war, wurden nun nach den Vorgaben des Landes bei den Schulen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler erfragt, die von der entgeltlichen Lehrmittelausleihe aufgrund der Tatsache befreit sind, dass sie in Bedarfsgemeinschaften leben, die Leistungen nach den genannten Rechtsvorschriften beziehen. Diese Abfrage hat Folgendes ergeben:
Anzahl Schülerinnen und Schüler
Schulträger / IGS | bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | ab Vollendung des 14. Lebensjahres | Gesamt |
Landkreis Peine | 231 | 252 | 483 |
Stadt Peine | 233 | 265 | 498 |
IGS | 47 | 46 | 93 |
Gesamt | 511 | 563 | 1.074 |
Vor dem vorstehenden Hintergrund und aufgrund der Entscheidung des Landes Niedersachsen, sich kurzfristig für das Jahr 2008 an den Kosten der Mittagsverpflegung zu beteiligen, wurde zwischen der Stadt Peine, Amt Bildung / Kultur – Herrn Kaufmann – und dem Fachdienst Schule, Kultur und Sport des Landkreises Peine – Herrn Göldner - ein Gespräch geführt. In diesem Gespräch ging es sowohl um die Höhe der finanziellen Beteiligung der Stadt Peine, als auch um die verwaltungsmäßige Abwicklung.
Durch die Stadt Peine wurde erklärt, dass von dort max. die Beträge anerkannt werden würden, die auch seitens des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. D.h. die Stadt Peine würde max. 0,74 € bzw. 0,56 € als freiwillige Leistung anerkennen. Dieser Betrag würde allerdings nicht von der Stadt Peine gezahlt. Sie würde max. den nach der allgemeinen Schulvereinbarung aufzubringenden Anteil von 30 v.H. übernehmen. Dies allerdings aus Vereinfachungsgründen, trotz abweichender Regelung bei der IGS, auch für die dortigen Schülerinnen und Schüler. Die Abrechnung sollte, wie auch seitens des Landes durchgeführt, in einem unbürokratischen Wege erfolgen. Denkbar wäre hier eine Anforderung sämtlicher Zuschüsse analog des Antrages an das Land beim Landkreis Peine für alle beteiligten Schulen. Der Landkreis Peine würde die Anteile der Stadt Peine aufgrund der entsprechenden Schülerzahlen von der Stadt Peine anfordern. Dieser Weg erscheint sehr unaufwendig und sollte beschritten werden. Da das Land geregelt hat, dass der Zuschuss des Schulträgers für das einzelne Essen bestimmbar sein muss, kann nicht, wie ursprünglich angedacht, mit einem vorab an die Schulen zu leistenden Zuschuss gearbeitet werden. Hierzu werden jedoch mit dem Kultusministerium noch Gespräche geführt werden mit dem Ziel, möglichst vorab den Schulen einen Zuschuss zur Verfügung stellen zu können.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen politischen Beschlusslage, der vorgenannten Schülerzahlen und des Besprechungsergebnisses mit der Stadt Peine ergeben sich unterschiedliche Berechnungsmodelle. Diese sind in der Anlage beigefügt.
Zusammengefasst stellen sich die einzelnen Modelle wie folgt dar:
Alternative a)
Sofern die Bezuschussung im Rahmen der Absprache mit der Stadt Peine erfolgt (Zuschuss von Land und Schulträger in gleicher Höhe und Beteiligung der Stadt Peine mit durchgängig 30 v.H. für die in der Trägerschaft der Stadt Peine stehenden Schulen incl. IGS), würde der Landkreis Kosten i.H.v. rd. 86.000,00 € zu tragen haben. Die Kosten für die Schülerinnen und Schüler würden je Mittagessen dann ca. 1,52 € / 1,88 € (tatsächliche Essenskosten rd. 3,00 €) betragen.
Alternative b)
Sofern sich die Beteiligung der Schulträger nicht verändert, die Abrechnung mit der Stadt Peine jedoch im Rahmen der getroffenen Schulvereinbarungen erfolgt, würden dem Landkreis Peine jährliche Kosten von rd. 87.500,00 € entstehen. Die Kosten für die Schülerinnen und Schüler blieben gegenüber der Alternative a) weitgehend unverändert.
Alternative c)
Bei einer Reduzierung der Mittagsverpflegungskosten auf 1,00 € kommen auf den Landkreis Peine Kosten in Höhe derzeit jährlich. rd. 200.000,00 € zu. Dabei wurde (wie auch in den vorangegangenen Modellrechnungen) davon ausgegangen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die von der entgeltlichen Lehrmittelausleihe befreit sind, am Essen teilnehmen. Nach den vorliegenden Erfahrungen nimmt zur Zeit nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler am Essen teil, sodass davon ausgegangen werden kann, dass auch lange nicht alle von der Regelung betroffenen Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung teilnehmen werden, sodass der derzeitige Haushaltsansatz ausreichen könnte. Da hierzu aber noch keine Erfahrungswerte vorliegen, kann es auch zu einer Überschreitung des Ansatzes kommen. Für diesen Fall bewilligt der Kreisausschuss bereits jetzt zusätzliche Mittel, sofern diese nicht von anderer Stelle im Haushalt zur Verfügung gestellt werden können.
Schülerzahlen mit dem Stand vom 23.01.2007, die bei der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden |
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Schulträger | von der entgeltliche Lehrmittel-ausleihe befreite Schüler-gesamtzahl | davon unter 14 Jahre | davon über 14 Jahre |
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Landkreis Peine | 483 | 231 | 252 |
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Stadt Peine | 498 | 233 | 265 |
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a) Kostenermittlung entsprechend des Gesprächsergebnisses* mit der Stadt Peine |
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* Das Gesprächsergebnis mit der Stadt Peine sieht folgende Kostenaufteilung bei den Schulen mit städtischer Trägerschaft vor: Landkreis 70%, Stadt 30 % |
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Schulträger | Kosten für die Hilfs-bedürftigen unter 14 | Kosten für die Hilfsdürftigen | Anzahl der Verpfle-gungstage | Kosten pro Jahr gesamt | Kostentragung (- = Erstattung) | Anteilige Kosten des Landkreises pro Jahr |
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Landkreis Peine | 170,94 € | 141,12 € | 160 | 49.929,60 € | 100% | 49.929,60 € |
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Stadt Peine | 172,42 € | 148,40 € | 51.331,20 € | 100% | 51.331,20 € |
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Stadt Peine | -30% | -15.399,36 € |
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Gesamt |
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| 85.861,44 € |
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b) Kostenermittlung entsprechend der allgemeinen Schulvereinbarungen* mit der Stadt Peine |
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* Die Kostenaufteilung beträgt nach den allgemeinen Schulvereinbarungen: IGS: Landkreis 85 %, Stadt 15% // übrige Schulen: Landkreis 70 %, Stadt 30 % |
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Schulträger | von der entgeltliche Lehrmittel-ausleihe befreite Schülergesamtzahl ohne IGS | davon unter 14 Jahre ohne IGS | davon über 14 Jahre ohne IGS | zuzügl. unter 14 Jahre der IGS | zuzügl. über 14 Jahre der IGS |
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Landkreis Peine | 483 | 231 | 252 |
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Stadt Peine | 405 | 186 | 219 | 47 | 46 | 498 |
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Schulträger | Kosten für die Hilfs-bedürftigen unter 14 | Kosten für die Hilfsbedürftigen über 14 | Anzahl der Verpflegungstage | Kosten pro Jahr gesamt | Übernahme vom Landkreis Peine | Anteilige Kosten des Landkreises pro Jahr ohne IGS | Zuzügl. Kosten durch die Schüler der IGS pro Jahr | Anteil des Schulträges | Anteilige Kosten des Landkreises pro Jahr gesamt |
Landkreis Peine | 170,94 € | 141,12 € | 160 | 49.929,60 € | 100% | 49.929,60 € |
| 100% | 49.929,60 € |
Stadt Peine | 137,64 € | 122,64 € | 41.644,80 € | 100% | 41.644,80 € | 9.686,40 € | 100% | 51.331,20 € | |
Stadt Peine | -30% | -12.493,44 € | -15% | -13.946,40 € | |||||
Gesamt |
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| 87.314,40 € |
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c) Kostenermittlung sofern die Schüler nur 1 € pro Essen zahlen sollen - incl. IGS - |
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Schulträger | Durchschnitts-kosten pro Mittagessen abzgl. Schüleranteil von 1,00 € | Kosten für das Mittagessen für die bedürftigen Schüler gesamt pro Jahr | davon Landesanteil | verbleibende Kosten | Anteil Stadt | verbleiben beim Landkreis |
| Anteil Stadt gem. Alternative b) | verbleiben beim Landkreis |
Landkreis Peine | 2,00 € | 154.560,00 € | 49.929,60 € | 104.630,40 € | -15.399,36 € | 197.259,84 € |
| -13.946,40 € | 198.712,80 € |
Stadt Peine ohne IGS | 129.600,00 € | 41.644,80 € | 87.955,20 € |
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Stadt Peine - IGS - | 29.760,00 € | 9.686,40 € | 20.073,60 € |
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