Vorlage - 2015/182
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Der Kostentarif zur Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014 wird gemäß anl. Satzungsentwurf geändert.
Auf Wunsch des FD 25 ist der aufgeführte Kostentarif aufzunehmen. Die Änderung des Punktes 15.2 ist rein redaktioneller Art.
Erste Satzung zur Änderung des Kostentarifs nach § 2 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014
Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und des § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Peine in seiner Sitzung am 02. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Der Kostentarif nach § 2 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014 wird wie folgt geändert:
1. | Nach lfd. Nr. 14.2 wird eingefügt: |
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| 14Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Aus-züge, technische Arbeiten |
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| 14.3 Als „Gegenstand“/Gebührentatbestand ist anzugeben: Schriftliche Zustimmungserteilung – auch mit Nebenbestimmungen – des Landkreises Peine als Wegebaulastträger zur Nutzung öffentlicher Wege für die Verlegung neuer Telekommunikationslinien bzw. die Ände- rung vorhandener Telekommunikationslinien gemäß §§ 68 Abs. 3 und 142 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz – TKG - je schriftliche Zustimmungserteilung und je (betroffene) Kreisstraße |
200,00 € |
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2. | Punkt 15.2 ändert sich wie folgt: |
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| Zweitausfertigungen von Erklärungen zu 15.1 (z.B. bei Verlust)
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Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Peine, 13. November 2015
Landkreis Peine
L.S.
Landrat