Vorlage - 2015/175
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Zur Flüchtlingssituation aus der Perspektive der Jugendhilfe muss differenziert werden, inwieweit es sich um Flüchtlinge handelt, die zugewiesen sind oder um Flüchtlinge, die im Rahmen der Amtshilfe in Ilsede (Gebläsehalle) kurzzeitig versorgt und betreut werden müssen.
Die Zahl derer, die in Ilsede vorübergehend aufgenommen werden, ändert sich täglich.
Aus der Perspektive des Jugendamtes sind zunächst die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA) von besonderer Bedeutung, da für diese eine besondere gesetzliche Verpflichtung zur Inobhutnahme (IO) besteht.
Insgesamt wurden im Landkreis Peine 76 UMAs IO genommen. Davon sind aber bereits 30 nicht mehr im Landkreis Peine aufhältig. Aktuell (Stand 09.11.2015) befinden sich noch 46 UMAs im Landkreis Peine IO. 30 davon, gelten als „Altbestand“ und können somit nicht umverteilt werden, werden folglich länger im Landkreis Peine verbleiben.
27 dieser jungen Menschen kommen aus Syrien oder dem Irak.
Auch weiter verbleiben werden die 16 UMAs bei denen derzeit das sogenannte Clearing- Verfahren läuft.
Seit dem 01.11.2015 gilt, dass UMAs gemäß § 42a SGB VIII „vorläufig IO“ genommen werden müssen und nach dem sogenannten Erstscreening (Inaugenscheinnahme zur Feststellung der Minderjährigkeit) und der vorläufigen IO weitergeleitet werden. Da der Landkreis Peine aber erst 71 % der Aufnahmequote für UMAs erfüllt hat, verbleiben diese jungen Menschen und werden auf die zu erfüllende Quote angerechnet. Weitergeleitet werden diese u.a. nur im Rahmen von Verwandtschaftszusammenführungen.
Des Weiteren müssen für die UMAs Vormundschaften eingerichtet werden, damit ein gesetzlicher Vertreter die Minderjährigen entsprechend vertreten kann. Hier arbeitet das Jugendamt in enger Kooperation mit dem Betreuungsverein, den eigenen Kolleginnen der BPV und Einzelvormündern zusammen.
Um die große Anzahl an IO bewerkstelligen zu können hat das Jugendamt in enger Kooperation mit freien Trägern der AG §78 derzeit 12 IO-Plätze geschaffen, die zum Teil belegt sind. Weitere 10 Plätze werden demnächst durch einen Träger angeboten.
Darüber hinaus wurden von Seiten des Jugendamtes 33 Pflege-/Gastfamilien für die Unterbringung von ausländischen Kindern/Jugendlichen explizit qualifiziert.
Um die Inobhutnahmen besser zu koordinieren und auch mit den umliegenden Gebietskörperschaften abzustimmen, ist unter Einbezug freier Träger, der Stadt Salzgitter und dem Landkreis Hildesheim im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine Leistungsentgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (LEQ) zum Clearingverfahren vereinbart worden. Auch hat man sich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf gemeinsame Qualitätsstandards für Gastfamilien verständigt. Des Weiteren sind die materiellen und finanziellen Mittel einheitlich abgestimmt worden.
Kinder und Jugendliche, die im Landkreis Peine zugewiesen sind:
| Gesamt | Stadt | Edemissen | Hohenhameln | Lengede | Vechelde | Wendeburg | Ilsede | ||||||||||||||||
0-3 Jahre | 37 | 23 | 14 | 21 | 16 | 5 | 3 | 2 | 1 | 5 | 1 | 4 | 2 | 2 | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 | 1 | 1 | 3 | 1 | 2 |
3-6 Jahre | 35 | 21 | 14 | 13 | 7 | 6 | 6 | 3 | 3 | 4 | 3 | 1 | 4 | 2 | 2 | 3 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 5 | 4 | 1 |
6-18 Jahre | 122 | 69 | 53 | 49 | 28 | 21 | 16 | 10 | 6 | 9 | 4 | 5 | 14 | 7 | 7 | 6 | 2 | 4 | 8 | 3 | 5 | 20 | 15 | 5 |
Summe Minderjährige | 194 | 113 | 81 | 83 | 51 | 32 | 25 | 15 | 10 | 18 | 8 | 10 | 20 | 11 | 9 | 10 | 4 | 6 | 10 | 4 | 6 | 28 | 20 | 8 |
18-25 Jahre | 117 | 91 | 26 | 52 | 37 | 15 | 6 | 5 | 1 | 6 | 5 | 1 | 13 | 10 | 3 | 9 | 9 | 0 | 11 | 9 | 2 | 20 | 16 | 4 |
Stand: 01.11.2015
FRÜHE HILFEN:
Um gerade Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern (Zielgruppe 0 – 6 Jahre) zu erreichen, sind die Frühen Hilfen des Landkreises mit ihren zahlreichen Netzwerkpartnern aktiv. Dabei stehen nicht unbedingt die Aktivitäten des Landkreises selbst im Mittelpunkt, sondern vor allem die gemeinsame Koordination und das Wissen um die Aktivitäten im Landkreis Peine.
Zukünftige Handlungsschwerpunkte:
• Medizinische Grundversorgung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, da hier insbesondere bei Säuglingen die größten Risiken liegen.
• Integration von Flüchtlingsfamilien mit Schwangeren oder Kindern von 0 – 3 Jahren.
In die bestehenden Familienfrühstücke und Elterncafés der Stadt und Gemeinden
integrieren zum Zwecke des Kennenlernens anderer Familien und zur Beratung im
Einzelfall.
• Integration in vorhandene Bewegungs- oder Sprachangebote, wie das kostenlose Sportangebot der Caritas für 1 - 4 Jährige („Spielen, Spaß, Bewegung sowie Eltern-Kind-Turnen“) oder Griffbereit.
• Vernetzung
Arbeitskreis Frühe Hilfe mit dem Schwerpunktthema 2016 „Flüchtlinge
Flüchtlingssozialarbeiter und Kinder – und Jugendärztlicher Dienst des GSA
Aktuelle Maßnahme:
Aufsuchende Information und Beratung von Flüchtlingsfamilien mit Säuglingen und Kleinkindern zu Fragen der Gesundheits- und Entwicklungsförderung in den zentralen Flüchtlingsunterkünften von Stadt und Gemeinden (hier: Modellhaft in der zentralen Flüchtlingsunterkunft der Stadt Peine im Lehmkuhlenweg)
Auszug aus dem Kurzkonzept:
- Ausgangssituation:
In den Flüchtlingsunterkünften leben Zuwandererfamilien vielfach mit Kleinstkindern. Die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen und seiner Netzwerkpartner sind den Familien nicht bekannt. Damit fehlen Zugänge, geeignete Gesundheitsförderung und Entlastung. Da die Fachkräfte der Frühe Hilfen (Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern) durch die Lösung gesundheitlicher Probleme einen einfachen und fast „barrierefreien“ Zugang zu den Zuwandererfamilien haben können, sind sie in der Lage, auch bei zahlreichen lebenspraktischen Fragen und bei der Koordination der verschiedenen Hilfen mit zu helfen.
- Ziel:
Ziel ist es, einen Beitrag zum gesunden Aufwachsen der Kinder von Zugewanderten zu leisten, die Kompetenzen der Eltern zu stärken und die Rechte von Kindern auf Schutz, Teilhabe und Förderung zu sichern.
- Zielgruppe:
Zuwandererfamilien mit Schwangeren sowie Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 – 3 Jahren in den zentralen Flüchtlingsunterkünften
- Maßnahmen:
- regelmäßige aufsuchende Betreuung von schwangeren Frauen und Flüchtlingsfamilien mit Säuglingen und Kleinstkindern durch Familienhebammen / Familienkinderkrankenschwestern im Rahmen eines Elterncafés (Stadt: 14-tägig, Gemeinden 1 x im Monat)
- bei Bedarf in Begleitung eines Sprachmittlers
- Information über das deutsche Gesundheitssystem, insbesondere über Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, Erstberatung von Schwangeren und Eltern von Säuglingen in Fragen zu Gesundheit, altersgemäße Ernährung und Entwicklung sowie Anbindung an entsprechende Institutionen
- Entwicklung eines Laufzettels zur Überleitung an entsprechende Institutionen
- Vorhaltung von einfachen Printmedien zu zentralen Themen in verschiedenen Sprachen
- Enge Vernetzung mit den Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeitern vor Ort sowie den Partnern im Netzwerk Frühe Hilfen, insbesondere aus dem Gesundheitswesen (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes, Kinderärzte, Hebammen, Schwangerenberatungsstellen)
- Brücken bauen zu bestehenden Angeboten wie Müttergruppen, Sport- und Sprachangeboten
LOKALES BÜNDNIS FÜR FAMILIEN:
Um landkreisweit die gesellschaftliche Teilhabe von Flüchtlingen mit einer Bleibeperspektive zu unterstützen, soll eine niederschwellige Begegnungsarbeit zwischen Flüchtlingsfamilien, Helfern und Beratungsdiensten initiiert und gefördert werden. Da geeignete Räumlichkeiten hierfür nicht zur Verfügung stehen und es zudem schwierig wäre die dezentral untergebrachten Menschen in den ländlichen Gemeinden zur Annahme von Angeboten in räumlicher Entfernung zu motivieren, wird von Seiten des lokalen Bündnisses für Familien ein mobiles Beratungsangebot, ein „Bus der Begegnung“ initiiert. Ziel ist es, so viele Menschen wie möglich in den unterschiedlichen Gemeinden zu erreichen, ohne dass diese den gewohnten und vertrauten Wohnort verlassen müssen. Die Familien sollen dabei unterstützt werden, Sicherheitserfahrungen zu machen und das Einlassen auf „das Fremde“ erleichtern. Ein Fokus soll auf die Begegnung von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft gelegt werden.
Mögliche Kooperationspartner:
Bildungsbüro, Migration und Teilhabe, KVHS, Gesundheitsamt, Jugendverbände, Landfrauen, Schulen, Ärzte, Hebammen…
Von Seiten des Landkreises wurde diesbezüglich ein Antrag auf Förderung durch das Land Niedersachsen „Gut ankommen in Niedersachsen“ gestellt.
KINDER UND JUGENDSCHUTZ:
Von Seiten der Jugendförderung wird für die Flüchtlingsfamilien eine mehrsprachige Broschüre (unter anderem kurdisch, farsi, arabisch u.a.) zu den hier geltenden Jugendschutzbestimmungen ausgegeben.