Vorlage - 2015/171
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Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2016 für die Produkte des Budgets „Allgemeine Finanzierungsmittel“ (Seiten 379 bis 388) zuzustimmen. Aktuelle Entwicklungen bei den Schlüsselzuweisungen und diversen Zuschüssen sind über eine Änderungsliste nachzupflegen.
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2014.
Neben dem Rechnungsergebnis 2014, den Planansätzen 2015 und den Daten des Planjahres 2016 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2017 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2018 und 2019 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 08 - Seiten 376 bis 378 - betroffen.
Im Budget 8 sind insbesondere die Auswirkungen von Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage im Produkt 61110 – Allgemeine Finanzierungsmittel – zu beachten. Der sinkende Landkreisanteil an der Zuweisungsmasse des Landes führt zu einer Absenkung der Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Ergebnis für 2015. Dafür erhalten jedoch die Gemeinden einen höheren Anteil, so dass höhere Zahlungen aus der Kreisumlage zu erwarten sind. Insgesamt fallen diese aber deutlich geringer aus, als ursprünglich in der Finanzplanung 2016 vorgesehen.
Bei dem Haushaltsansatz für die Schlüsselzuweisungen handelt es sich um einen vorläufigen Wert, da die endgültige Festsetzung erst um den 20.11.2015 erfolgt.
Weiterhin zeichnet sich zwischenzeitlich beim Zuschuss für den ZGB ein höherer Bedarf von ca. 70.000,-- € ab.
Gleiches gilt für den Zuschuss für die Allianz für die Region. Hier sind 30.000,-- € zusätzlich beantragt.