Vorlage - 2015/159
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Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 32, Ziffern 2.1 bis 2.3) und dem Doppischen Produkthaushalt 2016 für die Budgets der Fachbereichsleitung 2 (Seiten 172 bis 173), Fachdienst Umwelt (Seiten 174 bis 187) und Fachdienst Veterinärwesen (Seiten 188 bis 197), zuzustimmen.
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2014.
Neben dem Rechnungsergebnis 2014, den Planansätzen 2015 und den Daten des Planjahres 2016 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2017 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2018 und 2019 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 02 - Seiten 169 bis 171 - betroffen.
Zusätzliche Erläuterungen:
Produkt 11114 Fachbereichsleitung II (Seite 172 bis 173)
Entsprechend dem am 08.07.2015 geschlossenen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH hat sich der Landkreis Peine verpflichtet einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 € als Nebenleistung an die Gesellschaft zu zahlen. Dieser Zuschuss ist bei den Transferaufwendungen zu veranschlagen.
Produkt 55401 Naturschutz und Landschaftspflege (Seite 178 bis 179)
Die bisher getrennt dargestellten Produkte "Landschaftsschutz" und "Artenschutz" werden zu einem Produkt "Naturschutz und Landschaftspflege" zusammengeführt.