Vorlage - 2015/134
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In der KA Sitzung vom 21.05.2014 wurde die Weiterführung der Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung beschlossen (113/2014).
Auf Grund dieses Beschlusses wurde die Unterhaltsreinigung des gesamten Liegenschaftsbestandes 2014 und 2015 neu ausgeschrieben.
Insgesamt wird der Haushalt bei der Unterhaltsreinigung im direkten Vergleich der Verträge aus 2013 um rd. 290.000 € entlastet. Je nach Vertragsbeginn der neuen Verträge werden diese Einsparungen Zug um Zug generiert. Dem stehen Kosten für die Ausschreibungen in Höhe von rd. 60.000 € (Externer Berater + Vergabestelle) gegenüber, die in den Jahren 2014 und 2015 angefallen sind. Die Einsparungen wurden im Reinigungsbudget der Haushalte 2015 und 2016 berücksichtigt.
Insgesamt stellt sich die Umstellung auf Fremdreinigung wie folgt dar:
Alle kreiseigenen Reinigungskräfte werden wie bisher weiterbeschäftigt. Erst bei Eintritt in die Rente oder Ausscheiden aus anderem Grund (z.B. auf eigenem Wunsch) erfolgt ein Wechsel von Eigen- auf Fremdreinigung.
Es findet eine enge Zusammenarbeit zwischen der Eigen- und Fremdreinigung statt, da die beauftragten Firmen vertraglich für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Eigenreinigung verpflichtet wurden. Den Eigenreinigungskräften wurden z.T. neue Reviere zugewiesen, damit diese aneinander grenzen.
Die Fremdreinigungsfirmen haben überwiegend das bereits in den Gebäuden beschäftigte Personal übernommen, so dass hier ortskundige Reinigungskräfte beschäftigt sind.
Alle im Ergänzungsantrag der Politik vom 19.05.2014 zum Beschlussvorschlag der Vorlage 113/2014 genannten Punkte wurden vollumfänglich beachtet. Die Qualitätskontrollen werden engmaschig durchgeführt und protokolliert sowie die Tariftreue der beauftragen Firmen kontrolliert. Die Auftragssummen werden bei Tariferhöhungen im Reinigungsgewerbe entsprechend angepasst.
Nicht nur das Vertragswerk, sondern auch die Umsetzung haben gezeigt, dass ein flexibler Einsatz der Reinigungskräfte und individuelle Absprachen mit dem festen Personalstamm gut funktionieren. Alle Firmen reagieren kurzfristig auf besondere Situationen und passen die Reinigung an den aktuellen Bedarf an.
Aktuell muss nur in zwei Gebäuden noch nachgesteuert werden, da die geforderten Qualitäten nicht erreicht werden bzw. die Arbeitsabläufe noch nicht abgestimmt sind. Hier scheint durch die Neubesetzung der Objektleitungen eine Verbesserung der Organisation und der Arbeitsergebnisse einzutreten. Näheres kann erst nach einer längeren Arbeitsphase verlässlich beurteilt werden.
Zusätzlich sind u.a. durch gesetzliche Vorgaben und geänderte Nutzungen laufend Anpassungen der Unterhaltreinigung an dem Bedarf erforderlich.
Die Ausschreibungsergebnisse versetzten den IWB in die Lage, für die Bausubstanzerhaltung dringend erforderliche und seit Jahren hinausgezögerte Sonderreinigungen (z.B. Fassadenreinigungen) vornehmen zu lassen.