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Vorlage - 2008/008  

Betreff: Beschaffung eines KdoW
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
04.02.2008 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreisausschuss beschließt, den Vorschlag der Verwaltung zur beschränkten Ausschreibung zum Umbau des Kommandowagens (KdoW)

Der Kreisausschuss beschließt, den Vorschlag der Verwaltung zur beschränkten Ausschreibung zum Umbau des Kommandowagens (KdoW) zuzustimmen

 

 

Dokument1

Der Kommandowagen (KdoW) der Kreisfeuerwehr wird seit nahezu 30 Jahren genutzt, ist sehr reparaturanfällig und muss aus wirtsc

 

 

Der Kommandowagen (KdoW) der Kreisfeuerwehr wird seit nahezu 30 Jahren genutzt, ist sehr reparaturanfällig und muss aus wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden.

Die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges kostet ca. 250.000 €. Entsprechende Mittel müssten in die Finanzplanung erst eingestellt werden. Im Jahre 2005 wurde ein Fahrzeug von der Kreissparkasse erworben, das zu einem KdoW umgebaut werden soll. Eine Arbeitsgruppe der Feuerwehr unter der Leitung des Abschnittsleiters Ost und künftigen Kreisbrandmeisters, Herrn Lothar Gödecke, hat für den Umbau ein Anforderungsprofil gestellt. Es handelt sich hier um eine weitaus kostengünstigere Lösung. Ca. 110.000 € wären zu zahlen, um ein am Bedarf angepasstes Fahrzeug herzurichten. Diese Mittel stehen zur Verfügung.

 

Das Sparkassenfahrzeug befindet sich in einem guten technischen Zustand. Auch können Bestandteile des jetzigen KdoW übernommen werden. Ein gewisser Anteil an Eigenarbeit ist durch die Feuerwehr möglich.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein neues Fahrzeug eine Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren hat, während das umgebaute Fahrzeug dagegen ca. 15 Jahre genutzt werden kann.

 

Für den Umbau und den Einbau der spezifischen Technik ist eine Ausschreibung erforderlich. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine beschränkte Ausschreibung vor liegen. Das Verfahren kann nach Zustimmung des Ausschusses sofort begonnen werden.

 

 

 

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