Vorlage - 2015/120
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Der Landkreis Peine lehnt die Gründung eines Leitstellenverbundes mit den Städten Salzgitter und Hildesheim sowie dem Landkreis Hildesheim ab und schließt stattdessen mit der Stadt Braunschweig einen Vertrag über die Finanzierung des Neubaus der Integrierten Regionalleitstelle Braunschweig-Peine Wolfenbüttel (IRLS BS/PE/WF).
Der Landkreis Peine ist seit dem Jahr 2006 Partner der Integrierten Regionalleitstelle in Braunschweig, im Jahr 2009 ist auch der Landkreis Wolfenbüttel der IRLS beigetreten.
Die Stadt Braunschweig plant nunmehr einen Neubau der IRLS. Die Notwendigkeit eines Neubaus ist durch Sanierungs- und Erweiterungsbedürftigkeit unbestritten. An den Kosten soll der Landkreis Peine anteilsmäßig beteiligt werden.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2014 die Verwaltung beauftragt (Vorlage 129/2014), auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit der Gründung eines Leitstellenverbundes zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, der Stadt Salzgitter und dem Landkreis Peine zu prüfen.
Ausgangslage:
Die Städte Salzgitter und Hildesheim betreiben derzeit jeweils eine eigenständige Leitstelle. Der Landkreis Hildesheim hat (analog dem LK Peine in Braunschweig) eine Vereinbarung mit der Stadt Hildesheim zur Aufgabenwahrnehmung einer Rettungsleitstelle abgeschlossen.
Vorgeschlagenes Modell:
Mit den beteiligten Stellen wurden diverse Gespräche und Modelle erörtert. Detailliert betrachtet wurde das Modell eines Leitstellenverbundes mit zwei Standorten (SZ und HI). Die Aufgabe eines Leitstellenstandortes kam für keine der betroffenen Städte in Betracht.
Wirtschaftlichkeit:
An die Stadt Braunschweig werden seitens des Landkreises Peine aktuell jährlich 634.000,-- € gezahlt. Der auf den Landkreis Peine entfallende Anteil i. H. v. rd. 1,3 Mio. € für den Neubau der Leitstelle in Braunschweig kann im Rahmen der jährlichen Sachkostenerstattungen geleistet werden (jährlich 44.400,-- €), so dass sich die Gesamtkosten für die Leitstelle in Braunschweig auf rd. 678.400,-- € jährlich belaufen werden.
Die Berechnungen hinsichtlich eines Leitstellenverbundes mit SZ und HI sehen jährliche Kosten i. H. v. rd. 880.000,-- € je Gebietskörperschaft vor. Die Kosten würden gleichmäßig auf alle Beteiligten umgelegt (25%). Auch bei Anwendung eines anderen Kostenschlüssels (z.B. nach Einwohnern) verbliebe es beim Landkreis Peine bei ca. 25% der Kosten.
Zu berücksichtigen ist hierbei aber, dass noch keine notwendigen investiven Kosten (Umstellung der Einsatzleitsysteme und Notrufabfrageautomaten) enthalten sind, die zwingend aufgrund notwendiger Umbauarbeiten im Rahmen einer Leitstellen-Fusion in Hildesheim und Salzgitter entstehen.
Darüber hinaus hat die Stadt Hildesheim dargelegt, dass in naher Zukunft eine neue Leitstelle gebaut werden muss, da die jetzige an ihre Kapazitäten stößt. Insofern werden weitere erhebliche Investitionskosten entstehen. Bei Anwendung des o.g. Verteilungsschlüssels kämen mithin 25% der Investitionskosten auf den Landkreis Peine zu. Beim Neubau der Leitstelle in Braunschweig werden dem Landkreis Peine 20% der Neubaukosten auferlegt. Dieser Schlüssel entspricht dem bisherigen Verteilungsschlüssel der Leitstellenkosten Die Neubaukosten einer Leistelle in Hildesheim dürften insgesamt zumindest nicht geringer ausfallen als die Kosten in Braunschweig. Folglich würde bei einer 25 %-igen Kostenbeteiligung ein höherer Kostenaufschlag pro Jahr entstehen.
Fazit:
Die Städte SZ und HI und auch der Landkreis HI haben dargelegt, dass die vorgeschlagene Lösung für sie jeweils günstiger ist als der Ist-Zustand.
Für den Landkreis Peine stellt der in Rede stehende Leistellenverbund keine wirtschaftliche Lösung dar, die jährlichen Sachkosten betragen –ohne Berücksichtigung von zukünftigen Investitionskosten- rd. 246.000,-- € mehr als derzeit in Braunschweig. Ursächlich dürfte hier der Betrieb zweier Leitstellenstandorte sein.
Eine Zustimmung der Kostenträger (Krankenkassen), die 60% der Kosten einer Leitstelle tragen, ist mehr als zweifelhaft, da die Wirtschaftlichkeit dieser Variante zurecht infrage zu stellen sein dürfte.
Sicherheit:
Im Fokus stand im Rahmen der Überlegungen insbesondere die Arbeitsfähigkeit einer Leitstelle im Hinblick auf die Anbindung an den Digitalfunk: Die Leitstelle in Braunschweig ist (wie landesseitig vorgesehen) über eine sogenannte „Drahtschnittstelle“ angebunden, ein Leitstellenverbund mit SZ und HI würde über zwei solcher Schnittstellen verfügen, insofern wäre hier eine „doppelte Sicherheit“ gegeben. Allerdings bedeutet der Ausfall einer Drahtschnittstelle nicht, dass eine Leitstelle arbeitsunfähig ist: Die Grundfunktionen sind weiterhin gegeben.
Die Anbindung an zwei Telefonvermittlungsstellen dürfte in Niedersachsen auch eher die absolute Ausnahme darstellen.
In Braunschweig sind als Rückfallebene Leitstellenarbeitsplätze in einer anderen Wache der Berufsfeuerwehr vorgesehen.
Des Weiteren wurde geprüft, welcher Zeitraum anzusetzen ist, bis eine neue Leitstelle für alle Nutzer einwandfrei funktioniert. Die beteiligten Stellen haben unisono eingeräumt, dass es ca. 8 Jahre dauert, bis alle Fehlfunktionen etc. ausgeräumt sind. Dies kann von hier aufgrund des durchgeführten Wechsels der Leitstelle von Peine nach Braunschweig bestätigt werden.
Der hiesige Kreisbrandmeister wurde zu einem möglichen Leitstellenwechsel befragt. Aus fachlicher Sicht hat er die o.g. Zeitschiene bestätigt: Nach nunmehr 8jähriger Leitstellentätigkeit hat sich die Zusammenarbeit eingespielt und kann von seiner Seite aus als durchaus konstruktiv bewertet werden. Ein neuerlicher Wechsel der Leitstelle bringt für alle Beteiligten (bis hin zu jedem Feuerwehrmitglied) Änderungen mit sich.
Aus seiner Sicht rät er dringend von einem Wechsel der Leitstelle ab, die Zustimmung der Kreisfeuerwehr kann er nicht geben.
Fazit:
Ein Leitstellenverbund SZ/HI/PE ist unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten aufgrund der dargestellten Umstellungs- und „Eingewöhnungsphase“ für den Landkreis Peine und vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen.
Vertragsentwurf:
Die Stadt Braunschweig hat unter Beteiligung der Leitstellenpartner einen Vertrag entworfen, der die finanzielle Beteiligung des Landkreises Peine regelt. Ein gleichlautender Vertrag wird mit dem Landkreis Wolfenbüttel geschlossen.
Der Vertragsentwurf sieht eine 20prozentige Kostenbeteiligung des Landkreises Peine vor. Zugrunde gelegt werden die Kosten, die auf die IRLS entfallen (Planungsstand: 6,64 Mio €). Die übrigen Kosten des sogenannten „FLZ“ (Führungs- und Lagezentrum) werden ausschließlich von der Stadt Braunschweig getragen.
Der auf den Landkreis Peine entfallende Anteil beläuft sich insofern auf rd. 1,3 Mio. € und kann im Zuge der jährlich zu leistenden Sachkostenerstattungen (jährlicher Anteil: rd. 44.400,-- €) geleistet werden. Von den an die Stadt Braunschweig zu erstattenden Kosten werden 60% von den Kostenträgern des Rettungsdienstes erstattet. Die beim Landkreis Peine verbliebene Belastung beläuft sich auf 532.000 €, zu leisten über eine Vertragsdauer von 30 Jahren.