Vorlage - 2008/006
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Dem Beschluss des Verwaltungsrates der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe über die Neufassung der Abfallgebührensatzung wird zugestimmt.
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Mit Errichtung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe als kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts wurde in der Anstaltssatzung die Überleitungsregelung (§ 14 Absatz 4) aufgenommen, dass die Abfallgebührensatzung des Landkreises Peine solange gültig bleiben sollte, bis die Anstalt in dieser Angelegenheit eigene Satzungsregeln trifft.
Da die Abfallgebührensatzung mittlerweile siebenmal geändert wurde, war eine Neufassung erforderlich, die nunmehr auch die redaktionellen Änderungen hinsichtlich der kommunalen Anstalt berücksichtigt.
Mit diesem Beschluss erhalten die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe erstmals eigenes Satzungsrecht.
Gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – bedürfen Beschlüsse des Verwaltungsrates über Satzungen der Zustimmung des Landkreises Peine. Der Kreistag wird insofern um Zustimmung gebeten.
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1 | Neufassung Abfallgebührensatzung (71 KB) | (84 KB) |