Vorlage - 2008/005
|
|
Dem Beschluss des Verwaltungsrates der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe über die als Anlagen beigefügten Änderungen der Abfallgebührensatzung wird zugestimmt.
Dokument2
Mit Vorlage 8/07 wurde der Verwaltungsrat über die Kostensituation bei den Wertstoffhöfen informiert. Im Ergebnis bedeutet die Entsorgung der angedienten Bioabfallmengen eine erhebliche Kostenbelastung (Unterdeckung von 561.337,62 €). Durch die Anhebung der Gebührensätze für die o.g. Gebührentatbestände wird erreicht, dass die Kostendeckungsgrade deutlich angehoben werden. Für den finanziellen Ausgleich im Gesamtgefüge wird erreicht, dass der Beitrag von anderen Bereichen gesenkt werden kann. Hier wird ein Beitrag zur Gebührengerechtigkeit geleistet, da sich die direkten Nutzer der Entsorgungsmöglichkeiten auf den Wertstoffhöfen stärker an der Finanzierung beteiligen. Zusätzlich ist mit der Anhebung der Gebühr für die Selbstanlieferung ein ökologischer Lenkungseffekt verknüpft, da die bisherige Gebührenstruktur Anreize für die Selbstanlieferung gesetzt hat. Der somit erzeugte Individualverkehr wird abnehmen.
Insgesamt hält das Dienstleistungsangebot von A+B ausreichende Alternativen bereit, um auch in Zeiten erhöhter Bioabfallmengen adäquate Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. An dieser Stelle sei der Bioabfallsack, die Saisonbiotonne aber auch die Strauchwerkabfuhr genannt. All diese Dienstleistungen werden im Rahmen des Holsystems erbracht und erzeugen keinen zusätzlichen klimaschädlichen Individualverkehr.
Die Detailkalkulation ist als Anlage beigefügt.
Der Kreistag wird gebeten, der Satzungsänderung zuzustimmen.
Änderung der Abfallgebührensatzung
(Änderungen sind grau unterlegt)
§ 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Neufassung Absatz 6 c)
Kompostwerk Hohenhameln-Mehrum
- Selbstanlieferungen von gemischten Bioabfällen
nativ organischer Herkunft92,00 €/Tonne
- Strauchwerk bis 20 cm Durchmesser92,00 €/Tonne
- Vergärbare Abfälle (die Auflistung der entsprechenden
Abfallarten erfolgt in der Benutzungsordnung des
Kompostwerkes in Mehrum)92,00 €/Tonne
- Mindestgebühr bei Verwiegung von Abfällen (< 200 kg)14,00 €/Anlieferung
- Kleinanlieferungen von Bioabfällen, z.B. PKW-Kofferraum
oder Kombi (ohne Verwiegung)
bis 0,5 cbm 5,00 €/Anlieferung
> 0,5 bis 1,0 cbm10,00 €/Anlieferung
> 1,0 bis 2,0 cbm20,00 €/Anlieferung
Neufassung Absatz 8
Kleinanlieferungen von Gartenabfall/Bioabfall sowie von Altholz
zu den Wertstoffhöfen (ohne Verwiegung)
- bis 0,5 cbm 5,00 €/Anlieferung
> 0,5 bis 1,0 cbm10,00 €/Anlieferung
> 1,0 bis 2,0 cbm20,00 €/Anlieferung
Kleinanlieferungen von Bauschutt, maximal 1 Kubikmeter
(Pkw.Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung 7,00 €/Anlieferung
Anlieferung von Altpapier aus Gewerbebetrieben zum
Wertstoffhof, pro angefangener Kubikmeter 2,50 €
Dokument1
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung: 7. Änderung Abfallgebührensatzung (24 KB) | (57 KB) | |||
2 | Gebührenkalkulation (956 KB) |