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Vorlage - 2015/110  

Betreff: Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.07.2015 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebietsänderungsvertrag HI-PE  

a)   Der Landkreis Peine schließt sich zum 01.11.2016 mit dem Landkreis Hildesheim zu einem neuen Landkreis Hildesheim-Peine zusammen.
 

b)   Der Landkreis Peine schließt mit dem Landkreis Hildesheim den beigefügten Gebietsänderungsvertrag ab.

 

 


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 beschlossen, zur Vorbereitung des Beschlusses über eine mögliche Fusion auf einer thematisch strukturierten Grundlage einen Perspektivvergleich vorzunehmen und zu bewerten. Dementsprechend wurde die Strukturpolitische Betrachtung zu den Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine im Verflechtungsraum Hannover-Braunschweig am 27.05.15 in den Kreistag eingebracht.

 

Ausgangslage der strukturpolitischen Betrachtung waren drei Fusionsperspektiven, die untersucht und vergleichend bewertet worden sind:

 

  1. Die Bildung einer Region / eines Landkreises Braunschweig, bestehend aus der Stadt Braunschweig und den Landkreisen Wolfenbüttel / Helmstedt und dem Landkreis Peine
  2. Die Bildung eines neuen Landkreises aus den Landkreisen Hildesheim und Peine zentral in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Wolfsburg-Göttingen
  3. Beibehaltung des Verwaltungsgebietes des Landkreises Peine

 

Zwischenzeitlich haben die Stadt Braunschweig und die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel der unter 1. beschriebenen Fusionsperspektive eine Absage erteilt.

 

Die Beibehaltung des Verwaltungsgebiets des Landkreis Peine entsprechend der unter 3. dargestellten Fusionsperspektive ist unter Berücksichtigung der Abläufe auf Landesebene mit den vorgesehenen Planungen zur Enquetekommission, den Landtagswahlen im Jahr 2018 sowie den Kommunalwahlen im Jahr 2021 keine zum aktuellen Zeitpunkt langfristige Zukunftsperspektive.

 

Die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dann erforderliche Einwohnerzahl und damit verbundene nachhaltige Betriebsgröße wird der Landkreis Peine nicht erreichen können. Angesichts der strukturellen Rahmenbedigungen und der regionalpolitischen Diskussion ist zu befürchten, dass der Landkreis Peine in seinem Bestand als kleinster Flächenlandkreis Niedersachsens gefährdet ist und je nach machtpolitischer Konstellation eine Aufteilung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Eine Großregion Braunschweig ist keine Alternative. Diesem Modell haben zwei renommierte Gutachter (Hesse, Bogumil) eine Absage erteilt, die Gemeindegrößen entsprechen überwiegend nicht der erforderlichen Leistungsfähigkeit (mind. 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner), die Finanzierung ist ungeklärt und mit der Allianz für die Region und dem Amt für Regionalentwicklung bestehen weitere Klammern, deren Aufgaben und Kompetenzen sich teilweise überschneiden.

 

Angesichts der beschriebenen Ausgangslage kann deshalb innerhalb der für eine Gebiets- und Verwaltungsreform zugrunde zu legenden zeitlichen Ausrichtung von 30 bis 40 Jahren keine positive Prognose für einen dauerhaften Bestand des Landkreises Peine gegeben werden.

 

Mit Blick auf die vom Kreistag beschlossenen räumlichen Entwicklungsvarianten und vorgegebenen Prüfkriterien bleibt im Ergebnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt als alleinige Alternative die Bildung eines neuen Landkreises aus den Landkreisen Hildesheim und Peine.

 

 

  1. Lenkungsgruppe

 

Die 6. Sitzung der Lenkungsgruppe (LG) hat am 19.03.2015 in Hildesheim und die 7. Sitzung am 16.06.2015 in Peine stattgefunden. Die Protokolle der Sitzungen sind im Internet über http://www.perspektiven-pe.de abrufbar.

 

 

 

 

 

  1. Zeitplan

 

Der Landkreis Hildesheim hat beim Nds. Innenministerium (MI) mit Schreiben vom 23.02.2015 nachgefragt, wann der letztmögliche Zeitpunkt für den Fusionsbeschluss sein könnte. Mittlerweile hat das MI mit Schreiben vom 23.03.2015 geantwortet. Inhaltlich sagte dieser Brief jedoch leider nichts Konkretes zum letztmöglichen Termin für eine Beschlussfassung in der Fusionsfrage aus.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Kommunalreferat im MI wurde von dort erklärt, dass ein Beschluss in den Kreistagssitzungen am 20.07. (in Hildesheim) bzw. 22.07. (in Peine) noch als ausreichend angesehen wird, um das Gesetzgebungsverfahren (mit Ziel Landtagssitzung im Dezember 2015) noch rechtzeitig einzuleiten. Hierzu ist das MI aber rechtzeitig vorab in das Beschlussverfahren einzubinden und laufend zu unterrichten. Evtl. könnte auch ein Termin nach den Nds. Sommerferien 2015 noch akzeptiert werden. Hier würde dann jedoch von dort keine Garantie gegeben, dass das Verfahren rechtzeitig zum Dezember-Landtag angeschlossen sei.

 

Deshalb ist festzuhalten, dass ein finaler Beschluss mit dem Ziel einer Fusion zum 01.11.2016 in der die Kreistagssitzung am 22.07.2015 erfolgen sollte.

 

 

III.Hinweise zu den Datenerhebungen und Albers-Gutachten
Fusionsaufwendungen und Fusionserträge

 

Im Laufe des Projektes sind unterschiedliche Datenerhebungen und -analysen für die Landkreise Peine und Hildesheim erfolgt sowie drei Gutachten durch den externen Gutachter Herrn Heinrich Albers, Sarstedt, erstellt worden. Darüber hinaus existieren für den Raum Braunschweig diverse gutachterliche Betrachtungen und Berechnungen, die für den Prozess herangezogen werden konnten.

 

Grundsätzlich sind heute alle Aufwendungen beider Landkreise in ihren Finanzplänen haushaltsrechtlich konform aufgeführt. Insofern dürfte ein Zusammenführen beider Kreise auch nicht zu nennenswerten Mehraufwendungen führen. Geringfügige außergewöhnliche Aufwendungen können evtl. im Bereich der IT (Verfahrensanpassungen, Gebäude-, Fahrt-, Arbeitsplatzkosten etc.) entstehen. Insgesamt ist der Aufwand aber der Höhe nach zu vernachlässigen.

Herr Albers geht im vorliegenden dritten Teil seines Gutachtens mittelfristig von Fusionserträgen in Höhe von ca. 6 Mio. € aus. Davon kurzfristig durch Reduktionen in den Bereichen Gremienarbeit, HVB, Organisation = 2,75 Mio. €. Weiterhin mittelfristig bei Veränderungen bei inneren Produkten in Höhe von rd. 1,5 Mio. € sowie bei externen Produkten in Höhe von rd. 1,745 Mio. €.

 

Auszug aus dem Albers-Gutachten Teil III (S. 92 - 94)

 

Einsparmöglichkeiten im Einzelnen:

 

1.Einsparungen ohne Einfluss auf die Aufgabengebiete= 2,75 Mio. €

2.Einsparungen in einzelnen Produkten

a) Verwaltungsaufwand im engeren Sinne= 1,5 Mio. €

b) Verwaltungsaufwand in den sonstigen Produkten= 1,745 Mio. €

 

Ergebnis= rd. 6, Mio. €

 

Nicht begutachtet und daher nicht neu berechnet sind die sich anschließenden langfristigen Synergien aus der Veränderung der Ablauforganisation und der Standardanpassung. Insbesondere das langfristige Einsparpotenzial beim Faktor Personal wurde nicht noch einmal geprüft.

 

Hierzu gibt es bekanntlich schon die Berechnungen der Kreisverwaltungen Hildesheim und Peine.

Insgesamt wird von beiden Verwaltungen zurzeit langfristig mit einem theoretischen Ertragsvolumen von~ 20 Mio. € gerechnet.[1]

 

Dieses wird sich zum einen im Personalbereich (über Fluktuation) und den Produktvergleich[2] realisieren lassen. Allerdings wird dadurch weder Personal "freigesetzt"[3], noch sonstige Organisationsänderungen unmittelbar zu Effekten führen, das Volumen wird sich erfahrungsgemäß erst nach vielleicht 15 Jahren in merkbarem Umfang verwirklichen lassen (wohl gemerkt unter sonst gleichen Bedingungen betrachtet). Diese ist auch nicht ungewöhnlich, da Fusionseffekte verwaltungswissenschaftlich in der Regel über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren gemessen werden – dieses hatte der Gutachter auch selbst mehrfach wiederholt dargelegt.

 

         Deshalb wird nach dem Fusionsbeschluss für den Beginn 01.11.2016 eine Start-Aufstellung (bzgl. des Verwaltungsaufbaues, der Aufgaben, der Leistungsorte etc.) zu erarbeiten sein.[4]

 

         Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass unter den gegebenen Umständen somit nur ein kleiner Teil der Erträge unmittelbar realisierbar sein wird (Annahme in Richtung der 6 Mio. € des Gutachtens).

 

Alles Weitere ist eine wahrscheinliche und realistische Zielvorgabe für den künftigen Kreistag und die künftige Verwaltung.

 

 

IV.Gemeinwohl

 

Für einen Zusammenschluss der Landkreise Hildesheim und Peine ist die Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl von entscheidender Bedeutung. Dies entspricht der materiellen Voraussetzung jeder Gebietsänderung (Art. 59 Abs. 1 Nds. Verfassung und § 24 Abs. 1 NKomVG).

 

Die Gründe für das Gemeinwohl liegen u. a.

 

  • in der Notwendigkeit der Verbesserung der Haushaltssituation beider Kreise,
  • in der Notwendigkeit zum Ausgleich der demografischen Entwicklung
  • sowie in der Schaffung einer effizienten und effektiven Verwaltungs-, Arbeits-, und Organisationsstruktur.

 

Die Gewährleistung einer zeitgemäßen Daseinsvorsorge ist dementsprechend ebenso als Gemeinwohlziel anerkannt wie ein aufgabenadäquater Gebietszuschnitt eines neuen Landkreises.

 

Die Verwaltung sieht diese Tatbestandsvoraussetzungen nach Abschluss des Projektes als erfüllt an.

 

Bei fachlicher Abwägung der Entwicklungsmöglichkeiten des Landkreises Hildesheim unter verwaltungsökonomischer und finanzwirtschaftlicher Betrachtung sowie Berücksichtigung der wirtschafts- und soziostrukturellen Rahmenbedingungen kommt die Verwaltung zu dem Gesamtergebnis, dass die Fusionsperspektive die sinnvollste und erfolgversprechendste Lösung für eine erfolgreiche Zukunft beider Landkreise ist.

 

 

V.Verhandlungsergebnisse

 

Die nachfolgende Darstellung beinhaltet die Ergebnisse der Verhandlungen zu den strategischen Themen für die Fusionsverhandlungen sowie aus der strukturpolitischen Betrachtung zu den Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine im Verflechtungsraum Hannover – Braunschweig. Die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden fachlichen Aspekte sind nachfolgend aufbereitet und für die Fusions-Entscheidung relevant:

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden im Landkreis Peine

 

Die Auswirkungen der Demografie, die damit verbundene Entwicklung der Finanzausgleichszahlungen des Landes, die Steuerkraft und infrastrukturelle Ausgestaltung der Kreise erfordern ein Gegensteuern, das der Landkreis Peine zur Sicherung seiner dauerhaften Leistungsfähigkeit über einen langfristigen Zeitraum allein voraussichtlich nicht bewältigen kann. Die Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden ist ein Weg, auch einer Stärkung der Kreise bzw. eines neuen Landkreises Vorschub zu leisten. Deshalb ist es erforderlich, die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als starke Partner in ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nicht zu schwächen, sondern Impulse zu geben, wie sie sich infrastrukturell weiterentwickeln können.

 

Einigkeit besteht darin, unter Berücksichtigung des dann zur Verfügung stehenden Gesamthaushaltsvolumens mit einem wirtschaftlich vertretbaren Einstiegsszenario zur Kreisumlage und einer Vereinheitlichung bestehender Finanzreglungen im Fall einer Fusion eine gesicherte Grundlage zu schaffen. Eine Kreisumlage mit 54,8 Punkten (bisher 58,1) zuzüglich der Umsetzung der Hildesheimer KiTa-Regelung in der ersten Stufe führt bereits im Jahr 2017 zu einer deutlichen finanziellen Stärkung von Stadt und Gemeinden im Landkreis Peine (ca. 5,4 Mio. €). Bei einem Bestand des Landkreis Peine bis 2021, käme dies einem Verzicht auf fast 27 Millionen € gleich.

 

Verbesserungen für die Kommunen im Landkreis Peine

Gemeinde

geplante Jahresergebnisse 2015 (Ergebnishaushalt)

Verbesserungen 2017 durch KUL 54,8 % und 1. Stufe KiTa

Edemissen

-     493.300 €

+   481.000 €

Hohenhameln

-  4.659.100 €

+   364.000 €

Ilsede (fusioniert)

+     243.100 €

+   812.000 €

Lengede

+     655.600 €

+   497.000 €

Peine

-12.146.636 €

+2.179.000 €

Vechelde

+  3.144.000 €

+   649.000 €

Wendeburg

-     456.100 €

+   399.000 €

 

Unter gleichen Voraussetzungen ist es für die Gemeinden Edemissen und Wendeburg dann möglich, einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Nicht allen Gemeinden gelingt dies, trotz der derzeit stabilen und günstigen Finanzlage der Kommunen. Insbesondere die Stadt Peine könnte das erhebliche Defizit im Ergebnishaushalt deutlich abschmälern.

 

Die Absenkung der Kreisumlage ab 2017 zuzüglich der kompletten Umsetzung der Hildesheimer KiTa-Regelung auf den Landkreis Peine entspricht kumuliert bis 2021 einer finanziellen Verbesserung für die Gemeinden in Höhe von insgesamt rd. 26,5 Mio. €.

 

Die Verbesserung der Finanzsituation setzt Mittel für die ehrenamtliche Arbeit und bisher aufgeschobene Maßnahmen frei. Die Gemeinden können dementsprechend ihre dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 23 GemHKVO herstellen und absichern.

 

Darüber hinaus sind perspektivisch deutliche Möglichkeiten erkennbar, finanzielle Synergien zu generieren, die nicht nur die Synergien einer Fusion erkennbar werden lassen, sondern auch einer prognostisch ungünstigen finanziellen Entwicklung (demografiebedingte Mindereinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich kumuliert fast 30 Mio. € bis 2031; siehe nachstehende Tabelle) insgesamt entgegengehalten werden können (Personalfluktuation durch Demografie und aufgabenkritischer Produktvergleich dazu auch oben unter III.2).

 

Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die FAG-Einnahmen

 

Landkreis Peine:

 

Kreis-Finanzen - Entwicklung 2014 bis 2031

Jahr

Bevölkerung

Rückgang kumuliert

Schlüssel-zuweisung für Kreisaufgaben

Fehlbetrag pro Jahr

Fehlbetrag kumuliert

 

Einw.

Einw.

Euro

Euro

Euro

2014

129.091

0,00

29.949.112

0

0

2015

128.292

799,00

29.855.657

197.860

197.860

2016

127.497

1.594,00

29.762.493

394.782

592.642

2017

126.708

2.383,00

29.669.620

590.771

1.183.413

2018

125.923

3.168,00

29.577.037

785.832

1.969.245

2019

125.144

3.947,00

29.484.743

979.970

2.949.215

2020

124.369

4.722,00

29.392.737

1.173.188

4.122.403

2021

123.599

5.492,00

29.301.018

1.365.493

5.487.896

2022

122.834

6.257,00

29.209.585

1.556.889

7.044.785

2023

122.073

7.018,00

29.118.437

1.747.381

8.792.166

2024

121.317

7.774,00

29.027.574

1.936.974

10.729.140

2025

120.566

8.525,00

28.936.994

2.125.671

12.854.811

2026

119.820

9.271,00

28.846.697

2.313.478

15.168.289

2027

119.078

10.013,00

28.756.682

2.500.400

17.668.689

2028

118.341

10.750,00

28.666.948

2.686.441

20.355.130

2029

117.608

11.483,00

28.577.493

2.871.606

23.226.736

2030

116.880

12.211,00

28.488.318

3.055.899

26.282.635

2031

116.156

12.935,00

28.399.421

3.239.325

29.521.960

 

 

Organisation Jobcenter

 

Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung. Für den Beginn nach der Fusion soll mit zwei unterschiedlichen Modellen gestartet werden. Eine Rechtsverpflichtung zur sofortigen Herstellung der Einheitlichkeit wird nach Auffassung der Verwaltung nicht gesehen, zumal das Gesetz zu diesem Thema schweigt. Der neue Landkreis beginnt zum Stichtag unverändert mit den derzeit praktizierten Modellen „Option“ und „gemeinsame Einrichtung“ (sogenannte „Zebra-Lösung“).

 

 

 

Die Vorteile eines Zusammenschlusses als Organisationsform „Option“ zur eigenverantwortlichen Umsetzung der SGB II-Aufgaben in kommunaler Hand haben zu der Formulierung in § 14 GÄV geführt:

 

Der neue Landkreis beginnt zum Stichtag unverändert mit den derzeit praktizierten Modellen „Option“ und „gemeinsame Einrichtung“ (sogenannte „Zebra-Lösung“). Sofern dies nicht möglich ist, wird als einheitliche Regelung beantragt, für das gesamte Kreisgebiet zugelassener Kommunaler Träger zu werden.

 

 

Aufgabenverlagerung auf die Gemeinden

 

Bei ähnlichen Aufgabenstrukturen zweier Landkreise ist eine Aufgabenverlagerung auf die kreisangehörigen Gemeinden in unterschiedlichen Szenarien zur Zielerreichung denkbar. Diese können von einer Aufgabenübertragung und Heranziehungen bis zu einer dezentralen Aufgabenwahrnehmung in Bürgerbüros in allen Gemeinden oder zentralen Orten reichen bzw. in Kombination denkbar sein.

 

Bürgernähe

 

Die Realisierung von mehr Bürgernähe in der Fläche ist bei mehr als 1.700 qkm eine logistische und finanzielle Herausforderung, aber in der beschriebenen Aufgabenstruktur gut realisierbar.

 

Kultur

 

Im Bereich Kultur sind Zukunftsperspektiven in einer Region Hildesheim-Peine erkennbar.

 

Schule / Berufsbildende Schulen / Studium

 

In den grenznahen Regionen der Landkreise Hildesheim und Peine sind die unterschiedlichen Schulformen geeignet den Schülerinnen und Schülern bei der Schulwahl eine Alternative zu bieten und dadurch ggf. die Schulstandorte zu sichern.

 

Beide Landkreise können von den Angeboten der berufsbildenden Schulen des jeweils anderen Landkreises profitieren auf der Basis der differenzierten Angebote und die bereits operativ erfolgende Zusammenarbeit.

 

Im Rahmen der Fusionsverhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim wurde bereits signalisiert, dass die Einrichtung von Studiengängen, etwa der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) im Altkreis Peine denkbar ist. Ähnliches gilt für die Universität Hildesheim.

 

Kreisstraßen

 

Ziel ist die gemeinsame eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung. Der Abschluss der laufenden Prüfung ist für das III. Quartal 2015 vorgesehen und wird evtl. ein erhebliches Einsparpotenzial eröffnen.

 

Abfallwirtschaft

 

Eine Zusammenführung der Abfallwirtschaft beider Landkreise ist gut möglich. Ein einheitliches Gebührensystem mit gesicherter Kostenstruktur und damit korrespondierender Dienstleistungsqualität und Gebührenstabilität ist entwickelbar und die PEG als gewerblich aufgestellte Tochter von A+B kann weiterhin eine aktive Rolle in der Abfallwirtschaft einnehmen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (BBg)

 

Allein in der Zusammenarbeit mit Hildesheim ist bislang die Bereitschaft erkennbar, die Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (BBg) zu erhalten.

 

Wirtschaftsförderung

 

Eine Zusammenführung der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH (wito) und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH ist eine klare Perspektive. Bezogen auf inhaltliche Aufgabenschwerpunkte sind deutliche Vorteile zu sehen. Beide Unternehmen ergänzen sich gut und das neue Portfolio würde in Niedersachsen als Alleinstellungsmerkmal wahrgenommen werden, sodass auch eine Ausrichtung über die neuen Kreisgrenzen hinaus, bezogen auf sinnvolle Kooperationen für den neuen Landkreis eine Option wäre. Lösungen, die die Stärken zweier Gesellschaften zusammenführen, führen zu positiven Effekten, indem die Bandbreite der Angebote gesteigert wird.

 

Kreissparkasse

 

Die Ausweitung des Geschäftsgebietes der Kreissparkasse Peine auf den fusionierten Landkreis Hildesheim-Peine würde zu einer neuen Wettbewerbssituation zwischen den Sparkassen und auf mittelfristige oder langfristige Sicht möglicherweise zu Fusionsüberlegungen führen. Eine Fusion zwischen den Sparkassen wäre nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz (NSpG) keineswegs zwingend erforderlich, nach den Regularien aber rechtlich ohne weiteres möglich.

 

Aktuell werden ergebnisoffene Gespräche zwischen den Sparkassen Peine, Hildesheim und Goslar geführt.

 

Energieversorgung

 

Die energiewirtschaftlichen Hauptakteure in den beiden Landkreisen sind E.ON Energie Deutschland, Stadtwerke Peine, EVI und ÜWL hinsichtlich der Vertriebstätigkeit und Avacon, Stadtwerke Peine, EVI und ÜWL hinsichtlich der Tätigkeit als Netzbetreiber. Sollte die GPL die genannten Netze im Landkreis Peine übernehmen und betreiben können, würde auch die GPL zu dem Kreis der Hauptakteure zählen. Der Zusammenschluss der Energie Peiner Land AöR zusammen mit den beiden kommunalen Unternehmen Stadtwerke Peine und EVI zur GPL zeigt im Landkreis Peine einen deutlichen Weg des Wunsches einer dezentralen energiewirtschaftlichen Tätigkeit durch kommunale Unternehmen.

 

Klimaschutz

 

Die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ ist zum 01.07.2015 gegründet worden.

 

Trinkwasserversorgung / Abwasserbeseitigung

 

Für den Landkreis Peine übernimmt der Wasserverband Peine die Aufgaben im Bereich der Trinkwasserversorgung und größtenteils auch der Abwasserbeseitigung. In 10 Gemeinden des Landkreises und Teilen der Stadt Hildesheim ist der Wasserverband ebenfalls tätig. Hier bestehen insofern bereits deutliche Verbindungen.

 

Wohlfahrtspflege

 

Da es auch künftig aus Sicht der Wohlfahrtspflege wichtig sein wird, dass spezifische Themen der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine einen Platz in den Beratungsgremien mit Entscheidungskompetenz finden, ist dieses Ziel bei einer Fusion mit mehreren Partnern sicher schwieriger umzusetzen sein, als nur mit einem Partner. Der Zusammenschluss mit dem Landkreis Hildesheim wird daher begrüßt.

 

Sport

 

Seitens des Kreissportbundes gibt es keine Hindernisse für eine Fusion des Landkreises Peine, wobei diese mit dem Landkreis Hildesheim positiv gesehen wird.

 

Agentur für Arbeit

 

Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Hildesheim erstreckt sich mit den dazugehörigen Agenturen in Alfeld und Peine bisher schon über das gesamte Gebiet der Landkreise Hildesheim und Peine.

 

Kirchen

 

Die zwischen dem Landkreis Peine, der evangelisch lutherischen und römisch katholischen Kirche geführten Gespräche haben deutlich gemacht, dass eine klare Orientierung in Richtung Hildesheim gegeben ist.

 

Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Die aktuell im IHK Kammerbezirk Braunschweig organisierten Betriebe können auch im Falle einer Fusion weiterhin im Bereich Braunschweig verbleiben. Organisatorisch gäbe es demzufolge keine Problemlage. Die Firmen teilen diese Auffassung ebenfalls.

 

Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover (EWH)

 

Eine Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim bedeutet in der Zusammenarbeit mit dem Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover (EWH) keine grundlegende Änderung.

 

Allianz für die Region (AfdR)

 

Inwieweit ein Beitritt des Landkreises Hildesheim in die Allianz für die Region (AfdR) im Falle einer Fusion zweckmäßig oder ein Austritt des Landkreises Peine angebracht ist, muss zu gegebener Zeit entschieden werden.

 

Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB)

 

Im Falle einer Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine gilt es im Hinblick auf die Mitgliedschaft des Landkreises Peine im Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) zu gegebener Zeit politische Entscheidungen zu treffen. Daran würde sich gegebenenfalls ein Gesetzgebungsverfahren anschließen. Vorausschauend ist aber feststellbar, dass die Aufgabe „Regionalplanung“ nicht das entscheidende Kriterium sein darf. Hier sind vielmehr die komplexen vertraglichen und finanziellen Zusammenhänge für die Bereitstellung von SPNV und ÖPNV sowie der Diskussion zur Erweiterung des GVH von entscheidender Bedeutung. Aktuell hat eine Diskussion zu der Frage begonnen, inwieweit der Landkreis Hildesheim einen Beitritt zum ZGB realisieren kann.

 

ÖPNV

 

Eine Fusion mit dem Landkreis Hildesheim wird die Pendlerströme nur unwesentlich beeinflussen. In bilateralen Gesprächen mit Vertretern des Landkreises Hildesheim wurde hervorgehoben, dass beide Kreisnetze im ÖPNV daher nur marginal verändert werden müssten. Erforderlich wäre hier eine Direktverbindung zwischen Peine und Hildesheim.

 

Die langfristige Perspektive des ÖPNV ist allerdings vergleichbar anderer europäischer Verflechtungsräume in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg zu sehen.

 

 

Im Übrigen wird auf die im Gebietsänderungsvertrag dargestellten Ziele und Vereinbarungen verwiesen.

 

 

VI.Zusammenfassung

 

Ausgehend von den Beschlüssen der Kreistage hat die Verwaltung die Möglichkeit einer Zusammenarbeit bzw. einer Fusion mit dem Nachbarkreis Hildesheim intensiv geprüft.

 

Ausschlaggebend für diesen Prüfauftrag waren insbesondere die aktuelle Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre für das Kreisgebiet, der damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen (insbesondere auch der finanziellen Folgen) sowie die Möglichkeit der heute noch gegebenen freien Selbstbestimmung hinsichtlich möglicher gebietlicher Veränderungen.

 

Die Beibehaltung des Verwaltungsgebiets des Landkreis Peine ist nach Ansicht der Verwaltung keine Option, den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Es kann heute angesichts der bekannten Daten keine sichere positive Prognose für einen dauerhaften Bestand des Landkreises Peine in seiner heutigen Form und Größe gegeben werden. Aus diesem Grund haben die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Peine, der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lahstedt, Lengede, Vechelde und Wendeburg für regionale Verhandlungen mit umliegenden Landkreisen/Städten seinerzeit festgelegt, den Landkreis Peine nicht aufzuteilen.

 

Wenn eine Kreisreform unabdingbar ist (so Hesse und Bogumil) und aus fachlichen und politischen Gründen einen Großregion Braunschweig überwiegend abgelehnt wird, ist es schon heute dringend geboten, die Möglichkeiten einer gebietlichen Veränderung zu nutzen, um künftig die zu erwartenden Belastungen besser begegnen zu können. Eine hierfür geeignete Maßnahme ist nach Ansicht der Verwaltung die Fusion des Landkreises Peine mit dem Landkreis Hildesheim zum 01.11.2016.

 

Entscheidend für einen Fusionsbeschluss der Landkreise Peine und Hildesheim ist rechtlich vorgegeben das Gemeinwohl und in diesem Zusammenhang die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität der Kreisaufgaben für die Bürgerinnen und Bürger. Auf Kreisebene bezieht sich dieses insbesondere auf folgende Aspekte:

 

  • Verbesserung der Haushaltssituation beider Kreise
  • Ausgleich der demografischen Entwicklung
  • Schaffung einer effizienten und effektiven Verwaltungs-, Arbeits-, und Organisationsstruktur

 


[1] Die Zielmarke von 20 Mio. € ist nicht unrealistisch, zumal wenn man aktuelle Studien zum Vergleich dieser Größe heranzieht. Bspw. sprechen Hesse/Götz (Hesse, Joachim Jens/Götz, Alexander: Der finanzielle Erfolg einer Verwaltungsreform – Methodische Grundlagen zur Ermittlung von Fusions- und Kooperationsrenditen- Baden-Baden 2009) von Renditen in Höhe von 10 bis 20 % (10 % in Transferbereichen und 20 % in der Inneren Verwaltung und Vollzug). Die von hier angestellte Vergleichsberechnung (Gesamtaufwendungen Hildesheim + Peine abzgl. aller Transferleistungen) ergibt 23 Mio. €. Insofern liegt der 20 Mio. € Wert durchaus in diesem Spektrum, ist der Wert nicht aus der Luft gegriffen.

[2] Die drei Albers-Gutachten haben schon aufgezeigt, dass durch die Angleichung von Prozessen und Abläufen durchaus Erträge möglich sein können. Dennoch sollte eine Fusion nicht oder nicht ausschließlich auf Absenkung von Standards - und damit evtl. auch von Qualität - beruhen. Besser wäre aus Sicht der Verwaltung eine Sprachregelung im Sinne von Benchmarking, d. h. Übernahme des Besseren vom jeweils Anderen. Das muss schließlich nicht gleich eine Qualitätsabsenkung mit sich bringen, sondern kann sich bspw. auch auf geänderte Verfahrensschritte und damit verbundene Kostenreduktionen beziehen.

[3] § 8 S. 2 GÄV sieht den eindeutigen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vor.

[4] Hinweis: Der Aufbau der neuen Verwaltung, die Zuordnung von Aufgaben auf einzelne Einheiten etc. wird erst im Anschluss an einen positiven Fusionsbeschluss von den beiden Verwaltungen evtl. unter externer Beratung im Detail geregelt werden.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsänderungsvertrag HI-PE (281 KB)