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Vorlage - 2015/109  

Betreff: Darstellung der Tarifzonen und der Verkehrsströme innerhalb des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
14.09.2015 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreistag des Landkreises Peine
07.10.2015 
Kreistag des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Schreiben des ZGB vom 23.02.2015  
VRB-Tarifsystem im Landkreis Peine  
Gesamtmobilität Landkreis Peine binnen Mo - Fr  

 

Mit Schreiben vom 26.11.2014 beantragte die Kreistagsgruppe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, für den gesamten Bereich des Landkreises Peine eine einheitliche Tarifzone einzurichten. Dieser Antrag wurde umgehend an den ZGB als zuständigem Nahverkehrsträger mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Antwort vom 23.02.2015 ist dieser Vorlage beigefügt; sie wurde dem Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz bereits in der Sitzung am 15.06.2015 zur Kenntnis vorgelegt.

 

Die Argumentation des ZGB wird grundsätzlich geteilt. Insbesondere muss bestätigt werden, dass die tarifliche Einteilung im Flächenvergleich zu anderen Landkreisen bereits relativ grobmaschig gestaffelt wurde (s. beigefügte Übersicht). Diese Klassifikation ist hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass die Verkehrsströme im Kreisgebiet nicht zentral auf die Stadt Peine ausgerichtet sind. Es sind derzeit 5 Tarifzonen vorhanden, wobei maximal 3 Preisstufen für Verkehrsverbindungen innerhalb des Landkreises Peine vorhanden sind. In der Regel sind nur die Preisstufen 1 und 2 betroffen.

 

Die Pendlerbewegungen in den Gemeinden Vechelde und Wendeburg orientieren sich weit überwiegend auf die Stadt Braunschweig während aus der Gemeinde Lengede hauptsächlich die Stadt Salzgitter, in nicht unerheblichem Maße auch die Stadt Braunschweig aufgesucht werden. Die Gemeinde Hohenhameln unterhält starke Verkehrsbeziehungen in die Stadt Hildesheim, so dass lediglich in den Gemeinden Ilsede, Lahstedt und Edemissen eine enge Beförderungsanbindung in die Stadt Peine besteht. Diese Pendlerströme im Landkreis Peine werden durch die anliegende Mobilitätsdarstellung untermauert.

 

Zur weiteren Information erfolgte auf Basis der Schülersammelzeitkarten eine Auswertung der Schülerströme zwischen Wohnort und Schulort. Insgesamt sind danach monatlich 6.952 Schülerinnen und Schüler betroffen. Auffällig ist dabei, dass für Schülerinnen und Schüler aus Edemissen, Hohenhameln und Wendeburg umfangreicher Fahrten in andere Tarifzonen erforderlich werden. Dieses ist insbesondere auf die Beschulung in Integrierten Gesamtschulen bzw. Gymnasien zurückzuführen.

 

Die sich aus dieser Übersicht ergebenden Daten wurden in Verbindung mit den entstehenden Aufwendungen für die Monatskarten in finanzielle Auswirkungen umgerechnet. Ohne Berücksichtigung von Ferienzeiten errechnen sich daher bei dem aktuellen Bestand mit 5 Tarifzonen monatliche Aufwendungen in Höhe von rund 360.000 €.

 

Für mögliche Alternativen sind die Besonderheiten bei den Schulstandorten Edemissen, Wendeburg und Hohenhameln zu berücksichtigen, wobei für Edemissen durch die Gründung der Integrierten Gesamtschule davon ausgegangen werden kann, dass die Nutzung der Schulen im Gebiet der Stadt Peine zurückgehen wird.

 

Soweit es gelänge, in Abstimmung mit dem ZGB die Tarifzonen Peine/Ilsede und Hohenhameln sowie Lengede/Vechelde mit Wendeburg zusammen zu legen und keine Veränderung des Fahrpreises der Preisstufe 1 vorzunehmen, würden sich die Aufwendungen auf monatlich rund 353.000 € reduzieren.


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Soweit, wie mit Schreiben vom 26.11.2014 beantragt, nur 1 Tarifzone für den gesamten Landkreis gebildet würde, würden die Aufwendungen auf monatlich rund 340.000 € sinken.

 

 

Die sich daraus ergebende Reduzierung der Aufwendungen für die Schülerbeförderung würde jedoch unzweifelhaft dazu führen, dass die beauftragten Verkehrsunternehmen Verluste zu verzeichnen hätten, die im Rahmen der allgemeinen Vorschrift vom Landkreis Peine über den ZGB auszugleichen wären.

 

Hinzu kämen die Ausgleichzahlungen, die für die nicht schulischen Nutzer des ÖPNV entstehen würden. Eine Verteuerung des Fahrpreises der Preisstufe 1 würde die Gefahr bergen, dass der ÖPNV in geringerem Maße in Anspruch genommen wird. Gleichzeitig ist aber nicht zu erwarten, dass Verbindungen, die jetzt in die Preisstufe 2 fallen, verstärkt genutzt werden, weil in der Regel die Fahrtstrecken deutlich weiter sind und damit hinsichtlich der Fahrzeit unattraktiver werden. Aus ähnlichem Grund müssen bereits für die Schülerbeförderung separate Busse eingesetzt werden.

 

Ein solcher Kostenausgleich würde allerdings eher eine dauerhafte Haushaltsbelastung für die kommenden Jahre darstellen. Alle diese Sachgründe führen daher zu dem Ergebnis, dass insgesamt nur ein geringer finanzieller Gestaltungsspielraum gegeben ist.

 

Von einer besonderen Bedeutung ist auch die Frage der Leistungsgerechtigkeit im ÖPNV. So ist es bei einer einheitlichen Tarifzone möglich, extrem lange Fahrstrecken zu Preisen, die auch für den Nahbereich gezahlt werden müssen, zurückzulegen. Diese Divergenz wird möglicherweise vielen Nutzern nicht vermittelbar sein.

 

 

Es wird in Verbindung mit dem ZGB zu prüfen bleiben, inwieweit eine Reduzierung der Tarifzonen im Landkreis Peine umsetzbar ist und welche Preisstruktur sodann erforderlich wäre. Vom ZGB wurde bereits recht deutlich gemacht, dass von dort eine Veränderung nicht empfohlen wird.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist daher festzustellen, dass Verhandlungen mit dem ZGB bezüglich der Reduzierung der Tarifzonen einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern werden und positive finanzielle Effekte auf den Kreishaushalt nicht zu erwarten sein werden.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben des ZGB vom 23.02.2015 (1388 KB)      
Anlage 2 2 VRB-Tarifsystem im Landkreis Peine (394 KB)      
Anlage 3 3 Gesamtmobilität Landkreis Peine binnen Mo - Fr (479 KB)