Vorlage - 2008/003
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Dem Beschluss des Verwaltungsrates der A + B über die 10. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Peine wird zugestimmt.
Dokument2
Die Vorschrift regelt die Überlassung des Altpapiers an A+B. Mit Beschluss vom 21.05.2007 des Verwaltungsrates wurde die Altpapiertonne nach erfolgreichem Versuch flächendeckend eingeführt. Die Einführung der Altpapiertonne wird voraussichtlich erst im Jahre 2009 abgeschlossen sein. Es musste durch die o.g. Vorschrift die Benutzung der Altpapiertonne angeordnet werden. Sie ersetzt jeweils die Bündelsammlung. Nach flächendeckender Einführung ist die Vorschrift erneut dahingehend zu ändern, dass die Bündelsammlung abgeschafft wird.
Der Kreistag wird gebeten, der Satzungsänderung zuzustimmen.
Änderung der Abfallentsorgungssatzung
(Änderungen sind grau unterlegt)
§ 7 Abfallentsorgungssatzung – Altpapier -
Neufassung Absatz 2
Altpapier ist dem Abfallwirtschaftsbetrieb gebündelt oder in Pappkartons oder Papiertüten (Bündelsammlung) an den festgelegten Abfuhrterminen (Holsystem) oder an den bekannten Sammelstellen (Bringsystem) zu überlassen. In den Gemeinden des Landkreises Peine, in denen die Altpapiertonne eingeführt worden ist, ersetzt diese die Bündelsammlung.
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