Vorlage - 2015/101
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt mit seinem neuen dreijährigen Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vor allem Leistungsberechtigte, die länger als 4 Jahre im SGB II-Leistungsbezug sind, im Rahmen der Förderung von sozial- versicherungspflichtiger Beschäftigung besonders zu unterstützen.
Ziel ist es, durch eine länger andauernde geförderte Beschäftigung die Sicherung der sozialen Teilhabe herbeizuführen und damit stabilisierend bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt zu wirken.
Zwei Gruppen stehen im Fokus: Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, deren Integration bisher nachweislich nicht gelungen ist sowie Leistungsberechtigte, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der besonderen Unterstützung bedürfen und innerhalb der letzten 4 Jahre nur kurz beschäftigt waren.
Diese Personenkreise haben bisher nicht ausreichend von der günstigen konjunkturellen Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren können.
Vielfältige Gründe tragen dazu bei, dass die Chancen auf eine bedarfsdeckende und möglichst dauerhafte Beschäftigung bei diesen Leistungsberechtigten eher als gering einzustufen sind.
So führen u. a. fehlende Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen, Zuwanderung, Alter ab 50 Jahre oder mangelnde Deutschkenntnisse dazu, den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich zu erschweren.
Das Programm soll auch Aufschluss darüber geben, wie künftig arbeitsmarktpolitische Ansätze ausgestaltet sein müssen, um für diesen Personenkreis soziale Teilhabe zu ermöglichen und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Gefördert werden bundesweit 10.000 Plätze mit einem Fördervolumen in Höhe von 450 Millionen Euro.
Mit dieser Summe werden Arbeitsverhältnisse (Bruttoarbeitsentgelte) gefördert, die den Kriterien „zusätzlich“, „wettbewerbsneutral“ und „im öffentlichen Interesse liegend“ sowie des Mindestlohns entsprechen.
Der Einstieg ist für den genannten Personenkreis von 15 Stunden bis 30 Stunden möglich, um den individuellen Möglichkeiten besser Rechnung tragen zu können.
Das Bundesministerium hat in einem zweistufigen Verfahren bis zum 30.06.2015 einen Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich das Landkreis Peine Jobcenter beteiligt hat.
Nach der Auswahl durch das BMAS muss bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, hier dem Bundesverwaltungsamt, analog zum ehemaligen Projekt „Bürgerarbeit“ ein Zuwendungsantrag gestellt werden.
Das Landkreis Peine Jobcenter setzt in seiner Bewerbung auf verschiedene konzeptionelle Schwerpunkte, da allein geförderte Arbeitsverhältnisse nicht ausreichen werden, um das Ziel des Programms erreichen zu können.
Seitens der Jobcenter sollen daher die Leistungsberechtigten individuell durch passgenaue Unterstützung flankiert werden, um diese zu stabilisieren.
Unterstützt werden verschiedene Aktivitäten zur Wiedergewinnung der Tagesstruktur sowie Aktivitäten zur Reflexion der eigenen Situation und der Erhöhung der Eigenverantwortung unter Einbezug der kommunalen Leistungen.
Durch die enge Vernetzung mit den kommunalen Eingliederungsleistungen, z. B. der Sucht- oder Schuldenberatung, sollen die Leistungsberechtigten stabilisiert oder aber durch Unterstützungs- leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen beraten und begleitet werden. Initiiert werden sollen z. B. auch Gruppenangebote zur psychosozialen Betreuung oder Themen, wie z. B. „work-life-balance“, bearbeitet werden.
Ein begleitendes Coaching soll zudem dazu beitragen, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen während und zusätzlich zur Beschäftigungsphase zu stabilisieren und in schwierigen Phasen intensive Unterstützung zu garantieren.
Ziel ist es, die Aktivitäten zur Wiedergewinnung der Tagesstruktur und die Aktivitäten zur Reflexion der eigenen Situation und der Erhöhung der Eigenverantwortung dafür zu nutzen, Menschen durch persönliche Teilhabe wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurden alle Träger angeschrieben, das Programm dargestellt und um Mitwirkung gebeten.
Mit dem von den Arbeitgebern gemeldeten Bedarf von 43 Plätzen hat sich das Landkreis Peine Jobcenter beworben.
Das Programm umfasst drei Jahre und wird in der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 umgesetzt werden.
Gender-Check:
Das Bundesprogramm Soziale Teilhabe berücksichtigt in seiner Ausgestaltung die Ziele des Gender Mainstreaming und setzt auf Teilhabe und Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die unterschiedliche Lebenssituation von Männern und Frauen ist bei der Ausgestaltung des Bundesprogramms seitens des Jobcenters berücksichtigt und findet bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich Berücksichtigung.