Vorlage - 2015/086
|
|
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
a) Wilfried Henties, Sonnenstr. 17, 31246 Ilsede
b) Dr. Alexander von Schwartz, Eixer Str. 24, 31234 Edemissen
c) Martin Bollmann, Breitebuschfeld 55, 31249 Hohenhameln
in den Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Peine.
Nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern Niedersachsen (LwKG) vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. 2003, 61, 176) in aktuell geltenden Fassung nimmt der Landkreis Peine die Aufgaben nach dem Landpacht- und dem Grundstücksverkehrsgesetz durch einen besonderen Ausschuss (Grundstücksverkehrsausschuss) wahr.
Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören gem. § 41 Abs. 2 LwKG drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen sowie zwei vom Kreistag gewählte Personen, die zum Kreistag wählbar sein müssen, an. Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen.
Vom KT sind für die Dauer der Legislaturperiode des Kreistages Frau KTA Weyberg sowie Herr KTA Dr. Doll in den Ausschuss gewählt worden.
Herr Wilfried Henties, Herr Dr. Alexander von Schwartz und Herr Martin Bollmann sind vom KT in den Jahren 2009 bzw. 2012 auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in den Grundstücksverkehrsausschuss gewählt worden.
Gem. § 41 Abs. 3 Satz 2 LwKG sind nach Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung die drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer zu wählenden Mitglieder neu zu wählen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat nunmehr nach Neuwahl der Vollversammlung (Kammerversammlung) in diesem Jahr für die Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses folgende Personen vorgeschlagen:
a) Wilfried Henties, Sonnenstr. 17, 31246 Ilsede,
b) Dr. Alexander von Schwartz, Eixer Str. 24, 31234 Hohenhameln,
c) Martin Bollmann, Breitebuschfeld 55, 31249 Hohenhameln.
Alle drei Herren haben zuletzt dem Grundstücksverkehrsausschuss bereits angehört.
Kosten:
Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstünden keine Kosten.