Vorlage - 2015/076
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Der Kreistag beschließt über die ab dem 01.07.2015 zu erhebenden Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine
Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2015 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 5.901.207,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.07.2015 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 726.393,00 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um das restliche Drittel der Unterdeckung aus dem Jahr 2013 (515.678 €), sowie nach Abzug der übrigen Unterdeckung aus 2013 um das Betriebsergebnis 2014 (210.715 €).
Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 6.627.600,00 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der prognostizierten Einsatzzahlen des Jahres 2015 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).
Die Entgelte ab dem 01.07.2015 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2014 | Hochrechnung 2015 | seit | ab |
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Krankentransport | 8.660 | 8.262 | 165,00 | 136,00 | -29,00 |
Kilometerpauschale* |
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| 2,50 | 2,50 | +/- 0 |
Notfallrettung | 10.315 | 10.521 | 391,00 | 409,00 | +18,00 |
Notarzteinsatz | 2.089 | 2.089 | 418,00 | 479,00 | +61,00 |
Fehleinsätze (nachrichtl.) | 1.856 | ||||
* die km-Pauschale wird ab dem 21. km erhoben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entgeltvereinbarung (392 KB) |