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Vorlage - 2006/047  

Betreff: Waldförderprogramm des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Feuerschutz
04.07.2006 
Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
04.10.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung PDF-Dokument

Der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie des Landkreises Peine wird zugestimmt

Der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie des Landkreises Peine wird zugestimmt. Diese wird im Wortlaut beschlossen.

 

Zugleich wird dem Vorschlag der Verwaltungsführung über die grundsätzliche Verwendung des Naturschutzerbes im Nordkreis gefolgt:  150.000,-- €  für das Waldförderprogramm;

150.000,-- €  zur Schaffung eines Stieleichen-Birken-Waldes durch den Landkreis; ca.

20.000,-- €  für freiwillige Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung Oelerse.

 

 

 

 

 

Der Landkreis Peine hat eine Erbschaft von Frau Lore Meyer erhalten

Der Landkreis Peine hat eine Erbschaft von Frau Lore Meyer erhalten. Diese ist zweckgebunden für Naturschutz-Maßnahmen zu verwenden, wobei nach dem Text des Testamentes an Aufforstungen gedacht ist. Die Mittel müssen im Nordkreis eingesetzt werden.

Tatsächlich ist der Landkreis Peine extrem waldarm (nur ca. 8 % im Verhältnis zum Landesdurchschnitt von ca. 22 %). Die Waldvermehrung ist hier gemäß dem forstlichen Rahmenplan vordringlich. Daher ist die Aufforstung naturschutzfachlicher geeigneter Flächen eines der wichtigsten Naturschutz-Ziele im Landkreis Peine.

 

Nach dem grundsätzlichen Beschluss der Verwaltungsführung vom 2.3.06 sollen aus der 'Erbschaft Lore Meyer' 150 000,- € für ein Waldförderprogramm des Landkreises Peine eingesetzt werden. Den politischen Gremien wird empfohlen, dem zuzustimmen.

 

Bisher haben Grundstückseigentümer die Möglichkeit, Zuschüsse für Erstaufforstungen aus Landesmitteln (mit Kofinanzierung von Bund und EU) zu erhalten. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Anteilsfinanzierung, die immer eine gewisse Deckungslücke offen lässt. In den vergangenen Jahren haben sich daher nur sehr wenige Grundstückseigentümer für die Neuanlage von Wald auf ihren Flächen entschieden.

 

Hier soll das Waldförderprogramm ansetzen. Es ermöglicht, bei naturschutzfachlich geeigneten Erstaufforstungen die Förderung auf 100 % der tatsächlichen Ausgaben aufzustocken.

 

Die Anlage von Waldflächen auf bisherigen Acker- und Grünbracheflächen soll aus naturschutzfachlichen Gründen besonders gefördert werden. Daher ist bei entsprechenden Maßnahmen außerdem eine Prämie als Einmalzahlung als zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz vorgesehen.

 

Durch die hohen Landeszuschüsse (für Pflanzenbeschaffung 85 %) vervielfachen sich die eingesetzten Landkreismittel, so dass mit 150 000,- € etwa 25 ha Wald neu angelegt werden können.

 

Mögliche Zuwendungsempfänger können alle Besitzer landwirtschaftlicher Flächen, auch Forstgenossenschaften sowie alle Gemeinden des Landkreises Peine sein. Die Förderrichtlinie soll grundsätzlich auch im Südkreis anwendbar sein. Weil das Erbe Lore Meyer hier nicht eingesetzt werden darf (s.o.), erfolgt diese Finanzierung über Einnahmen aus Ersatzgeldzahlungen, wobei dafür ein deutlich geringeres Volumen zur Verfügung steht.

 

Es ist vorgesehen, dass die Anträge wie bisher zunächst von der Landwirtschaftskammer geprüft werden und dort der Zuschuss nach der Landes-Förderrichtlinie bewilligt wird. Anschließend können die Anträge an die Naturschutzbehörde weitergeleitet werden, die dann über einen möglichen Zusatz-Bonus nach dem Waldförderprogramm des Landkreises Peine entscheidet.

 

Als grundsätzliche Richtlinie für das Verwaltungshandeln (im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 16 und Nr. 2 NLO) soll ein Kreistags-Beschluss gefasst werden.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Förderrichtlinie wurde von der Naturschutzbehörde im Rahmen eines Arbeitskreises vorabgestimmt. Vertreten waren dort Mitarbeiter des Forstamtes der Landwirtschaftskammer, des staatlichen Forstamtes Wolfenbüttel, der Naturschutzbeauftragte (Herr Hansmann), das Landvolk, die Jägerschaft und die Gemeinde Edemissen (stellvertretend für alle Gemeinden).

 

Im Ergebnis wurde der vorliegende Kompromiss erarbeitet, der einerseits der naturschutzfachlichen Zweckbindung der finanziellen Mittel Rechnung trägt und andererseits auch den Wünschen der Zielgruppe (also der Flächeneigentümer) soweit wie möglich entgegenkommt.

Daher wird empfohlen, die Förderrichtlinie im Wortlaut der Anlage zu beschließen.

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (38 KB) PDF-Dokument (65 KB)