Vorlage - 2015/049
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Das Leitbild des Jugendamtes wird durch die beigefügten Leitsätze zum Kinderschutz ergänzt.
Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses des Kreisjugendamtes Peine wurde im Leitbild festgehalten, dass „Kinder und Jugendliche … vor Gefahren für ihr Wohl geschützt“ werden sollen. Dies entspricht im Wesentlichen dem gesetzlichen, im § 8a SGB VIII, festgehaltenen Auftrag des Jugendamtes, der sich aus dem GG, Artikel 6 und dem BGB, §§ 1666 und 1666a ableitet und ist so sicher richtig.
Aus unserer fachlichen Sicht ist dieser Auftrag aber nur ein Mosaikstein des Kindesschutzes und greift in dieser reduzierten Form zu kurz. Kindesschutz kann nicht fokussiert werden auf entsprechende Paragraphen, sondern muss gedanklich früher ansetzen und nicht nur Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe klären, sondern sich manifestieren, nämlich in einer kinderfreundlichen und damit familienfreundlichen Haltung.
Hierzu gehört aus Sicht der Fachkräfte des Jugendamtes, die den Ihnen vorliegenden Entwurf von Leitsätzen in einer Arbeitsgruppe erarbeitet haben, in einer Verantwortungsgemeinschaft für die Rechte von Kindern und Familien einzutreten. Dabei sind Kinder und ihre Eltern zu beteiligen, sind ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, auch müssen ihre Fähigkeiten zur Partizipation realistisch eingeschätzt und beachtet werden.
Sowohl die Bearbeitung von einzelnen Kinderschutzfällen, wie auch der Umgang mit präventiven Ansätzen, erfordern eine gemeinsame Leitidee, die sich unter anderem daran orientiert, Eltern in Krisen, Unterstützung anzubieten, die Verantwortung ihnen aber zu belassen, statt sie ihnen abzunehmen.
Neben dem Fachdiskurs zum Kindesschutz und der Präzisierung unserer grundsätzlichen Haltung dienen diese Leitsätze auch der Orientierung nach innen (z.B. für neue MitarbeiterInnen, KollegInnen aus anderen Fachdiensten) und nach außen (gegenüber der Öffentlichkeit, Kindertagesstätten, Schulen, Eltern).
Nicht zuletzt möchten wir Sie als Teil des Jugendamtes in diese Diskussion einbeziehen und anregen, die Ihnen vorliegenden Leitsätze zum Kinderschutz in das Leitbild des Jugendamtes zu integrieren. Die Leitsätze sollen nach dem 2. Absatz in das Leitbild eingefügt werden
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anl. 1 Leitsätze neu (28 KB) | (31 KB) | |||
2 | Anl. 2 Leitbild 15.09.2010 (21 KB) | (64 KB) |