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Vorlage - 2015/030  

Betreff: Anfrage der Kreistagsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen" zum Betrieb des Kiesabbaus der Firma Papenburg AG in Wipshausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
10.03.2015 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anfrage_Kreistagsfraktion_B.tiff  

Die Anfrage der Kreistagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bezüglich des Betriebsgeländes der Firma Papenburg in Wipshausen ist der Anlage zu entnehmen. Die darin enthaltenen Fragen werden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz am 10.03.2015 in einem gesonderten Tagesordnungspunkt wie folgt beantwortet:

 

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Peine, Fachdienstes Umwelt vom 16.07.1997,

der eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhaltete,  wurde der Firma Ilseder Mischwerke GmbH

& Co. KG die Herstellung zweier Kiesteiche durch Bodenabbau in der Gemarkung Wipshausen, Flur 1, Flurstücke 38/2, 39/2, 40, 41, 42, 43, 44/3 („Westerfeldsee“) und Flurstücke 17/1, 22, 23/3, 29/3 („Höhrfeldsee“) genehmigt.

 

Die Firma Papenburg AG ist Rechtsnachfolgerin dieser unbefristeten Bodenabbaugenehmigung.

 

Nachdem zwischenzeitlich eine Nachauskiesung des „Holzmannsees“ durchgeführt wurde, wird nunmehr die Auskiesung des „Westerfeldsees“ fortgeführt. Die Unterbrechung der Auskiesung hat auf die unbefristete Bodenabbaugenehmigung keine rechtliche Auswirkung.

 

Hinsichtlich der baulichen Anlagen im Bereich der o.a. Flurstücke wurde vom Fachdienst Bauordnung/Raumordnung 1999 eine befristete Baugenehmigung für die Firma Ilseder Mischwerke GmbH & Co. KG erteilt. Die Baugenehmigung mit dem Antragstitel –- Errichtung von Kieswerk II mit Büro- und Sozialgebäude – umfasst u.a.folgende Gebäude und baulichen Anlagen:

 

- Fahrzeugwaage

- Büro- und Sozialgebäude (ca. 70 m²)

- 2 LKW-Einzelgaragen

- Trafostation

- Kiesaufbereitungsanlage/Bandanlage, dazu gehörend Vorabsiebung, Hauptabsiebung,

   LKW-Beladung, Kieshalden verschiedener Körnung

 

Die Firma Papenburg AG ist Rechtsnachfolgerin dieser befristeten Baugenehmigung.

 

Des Weiteren ist die Firma Papenburg AG Rechtsnachfolgerin der befristeten Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes von 2007 für eine mobile Aufbereitungsanlage für die Fa. Norddeutsche Naturstein GmbH. Die Baugenehmigung ist in diese Genehmigung nach dem BImSchG eingeflossen.

 

Die baurechtlichen Befristungen sowie die Befristung für die mobile Aufbereitungsanlage enden sinngemäß ein Jahr nach dem Ende des Kiesabbaus.

 

Am 19.02.15 wurde der Betriebsplatz der Bodenabbaustelle zuletzt durch den Fachdienst Bauordnung/Raumordnung überprüft. Angetroffen wurde ein Verantwortlicher vor Ort. Es wurde gemeinsam das Werksgelände begangen und die Betriebsabläufe wurden erörtert.

 

Nach Aussage des Mitarbeiters der Firma Papenburg gibt es 40 LKW-Fahrer welche in zwei Schichten zu je 20 Personen den Rohstofftransport übernehmen. Am Wochenende verbleiben die Fahrzeuge auf dem Werksgelände. Bei geringer Auftragslage bauen die Fahrer Überstunden ab und die Fahrzeuge verbleiben ebenfalls auf dem Grundstück.

 

Transportiert wird ausschließlich in sog.„Kippern“, die  also für Schüttgüter wie Sande und Kiese geeignet sind. Mit diesen LKW werden ausschließlich die eigenen abgebauten Rohstoffe der Firma transportiert. Betankt werden die Fahrzeuge auf den Standorten der Fa. Papenburg in Groß Ilsede und in Braunschweig; gewartet werden die Fahrzeuge auf den Standorten der Fa. Papenburg in Negenborn und Groß Ilsede.

 

Vor Ort haben sich keine Erkenntnisse ergeben, welche die Aussagen des Angestellten in Frage stellen. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war kein LKW vor Ort.

 

Es wird hier eine gewerbliche Tätigkeit betrieben, die von den soeben beschriebenen Genehmigungen gedeckt ist. Die Betriebsabläufe stehen in direkten Zusammenhang mit der privilegierten Kiesabbaugenehmigung.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage_Kreistagsfraktion_B.tiff (1323 KB)