Vorlage - 2015/002
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Bei dem Modellprojekt Rückführung handelt es sich um ein Kooperationsprojekt mit der GEBIT und weiteren Jugendämtern. Dieses Projekt wurde dem Jugendhilfeausschuss am 12.11.2013 vorgestellt. Ab Januar 2015 sollen alle Neufälle im Bereich der vollstationären Jugendhilfe und im Bereich von Pflegestellen dokumentiert und auf die Möglichkeit der Rückführung geprüft werden.
Gleichzeitig wird mit den freien Trägern der Jugendhilfe vereinbart, dass jeder Neufall interdisziplinär, anonymisiert und kollegial beraten wird, um diese Rückführung zu prüfen. Rückführung bedeutet, dass neben der Betreuung des Kindes oder Jugendlichen außer Haus die Ursprungsfamilie ambulant und umfangreich mitbetreut werden muss, um eine nachhaltige Veränderung der familiären Situation zu erzielen.
Dies bedeutet in der Umsetzung mit der mittelfristigen Zielausrichtung des Erhalts von Familiensystemen - je nach Fallkonstellation im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe oder im Bereich der aufsuchenden Erziehungsberatung bzw. Familientherapie - , dass zunächst ein Zuwachs an Jugendhilfekosten entstehen muss.
Gender-Check:
In der Umsetzung des Modellprojektes Rückführung sind die Bedürfnisse von Mädchen, Jungen, Frauen und Männern zu berücksichtigen.
Insofern muss sich Gender Mainstreaming in jedem Projekt wiederfinden!
Anlage
Konzept Rückführung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AG 78 Modellprojekt Rückführung zu TOP 6 (636 KB) |