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Vorlage - 2007/158  

Betreff: Antrag des KTA Lächelt, DIE LINKE. Landesverband Niedersachsen, vom 23.10.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
21.11.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Landkreis Peine verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, jeder Art vo

Der Landkreis Peine verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, jeder Art von rechtsextremistischen Aktivitäten entgegen zu wirken.

 

 

Der Landkreis nimmt gemäß § 4 Nr

Dem vorliegenden Antrag des Kreistagsabgeordneten Lächelt stehen rechtliche Bedenken entgegen. Danach sollen keine Versammlungen, Demonstrationen, Informationsstände, Wahlplakate von den rechtsextremen Parteien zugelassen werden. Derartige Zulassungen (Verwaltungsakt) fußen auf unterschiedlichen Gesetzen. Gemeinsam ist jedoch all diesen Zulassungen und Genehmigungsverfahren, dass es sich hierbei jeweils um Entscheidungen im Einzelfall handelt. Eine Vorgabe, die den Einzelfall prägenden Sachverhalt völlig außer Acht lässt, ist rechtswidrig. Gleiches würde auch für eine gleichlautende Weisung an die Gemeinden gelten. Würde der Antrag des KTA Lächelt so beschlossen werden, müsste vom Landrat beanstandet werden.

 

Selbst wenn der Landrat von seinem Beanstandungsrecht keinen Gebrauch machen würde, würde dies in der Sache nicht helfen. Verwaltungsentscheidungen, die aufgrund eines solchen Beschlusses gefasst werden würden, würden keiner rechtlichen Überprüfung stand halten. Rechtsextreme Parteien könnten sich dann mit solchen gerichtlichen Entscheidungen entsprechend in Szene setzen. Insbesondere ist nachhaltig davor zu warnen, hier im Rahmen der anstehenden Landtagswahl im Sinne des Antrages des KTA Lächelt tätig zu werden. Mit einer solchen Verhaltensweise würde man einige Anfechtungsgründe frei Haus liefern.

 

Der Verweis auf das Handeln der Oberbürgermeister der Städte Wolfsburg und Salzgitter kann auch keine andere Entscheidung rechtfertigen. In beiden Fällen handelte es sich um konkret anstehende Veranstaltungen, deren Gesamtumstände ein Verbot zuließen.

 

Nichts desto trotz ist das hinter dem Antrag stehende Anliegen, sich rechtsextremistischen Tendenzen entgegen zu stellen, begrüßenswert. Rechtsextremes Gedankengut macht sich in unserer Gesellschaft schleichend breit. Menschen werden aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Lebensumstände ausgegrenzt, benachteiligt und auch mit Gewalt bedroht. Auch wenn derartige Tendenzen im Landkreis Peine bisher noch nicht wahrzunehmen waren, sollte hier ein Zeichen gesetzt werden. Politik, Vereine und Verbände, Gruppen und Initiativen, Kirchen, Unternehmen, Betriebsräte, Behörden, Institutionen, alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, unsere Gesellschaft aktiv gegen Anfeindungen zu verteidigen und dem weiteren Anwachsen des Rechtsextremismus Einhalt zu gebieten.

 

Der Landkreis Peine findet sich hier auch im Einklang mit dem Land. Das MI hat hat zu einer Auftaktveranstaltung mit dem  Thema „Förderung politischer Handlungsmöglichkeiten gegen Rechtsextremismus in den Kommunen“ eingeladen. Der Landkreis Peine wird sich hier, wenn möglich, aktiv einbringen und versuchen, die Wanderausstellung „Unsere Demokratie schützen – Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus“ nach Peine zu holen.

 

Entsprechend wird dem Kreistag empfohlen, sich bei diesem Thema allgemein, aber nichts desto trotz nachhaltig und klar zu positionieren.