Vorlage - 2014/183
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In der 4. Sitzung der Lenkungsgruppe am 22.10.2014 haben sich die Landräte dafür ausgesprochen, dass die strategischen Verhandlungsthemen je nach fachlicher Zuständigkeit in den Fachausschusssitzungen bzw. in den Sitzungen der Kreisausschüsse auf der Basis entsprechender Informationsvorlagen im Detail weiter beraten werden sollen. Ziel der Beratungen ist, die jeweiligen Ergebnisse und Bewertungen auf der Grundlage ggfls. weitergehender Informationen aus der Verwaltung zu diskutieren und eine Empfehlung abzugeben.
In der kommenden Sitzung der Lenkungsgruppe, die für den 20. Januar 2015 vorgesehen ist, sollen die dann vorliegenden Ergebnisse aus den Fachausschüssen behandelt werden. Insofern wird über die Protokolle der Fachausschusssitzungen die Ergebnissicherung gewährleistet.
Bürgernahe Verwaltung, kommunale Selbstverwaltung, Finanzen und Verwaltungssynergien
a.) Beschreibung:
Eine größere kommunale Einheit stellt zwangsläufig andere Herausforderungen an eine bürgernahe Verwaltung. Aufgabenverlagerungen, soweit sie praktikabel, unter qualitativen Gesichtspunkten sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind, ist eine Möglichkeit, diesen Herausforderungen begegnen zu können. Auch Front-Office-Modelle oder eine Aufgabenwahrnehmung an zentralen Orten können Alternativen sein.
Inwieweit eine konkrete Heranziehung der Gemeinden auch zwangsläufig zu Auswirkungen auf die Kreisumlage führen wird, ist zum einen von der Größenordnung und zum anderen davon abhängig, ob jede Gemeinde herangezogen werden kann.
b.) Ansätze für den Zusammenschluss mit einem kommunalen Partner?
Ziel ist immer die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Bürgernähe, auch unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der kommunalen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Im Fall einer Fusion kann davon ausgegangen werden, dass eine einheitliche Kreisumlage erhoben werden wird. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen des Landes ändert sich nicht.
c.) Ergebnisse und Bewertung für einen Zusammenschluss der Landkreise Hildesheim und Peine
Unter Berücksichtigung der Aussagen zu b.) werden sich finanzielle Synergien mittelfristig aus der Organisationsumstellung und ggfls. bedingt durch eine Diskussion über Standards ergeben. Eine Übergangsregelung bis zum ersten gemeinsamen Haushalt/Fortbestehen der Haushaltssatzungen beider Kreise bis 2017 muss getroffen werden.
Angestrebt wird, die Kreisumlage für die Gemeinden des Landkreises Peine zu senken. Gleichzeitig sollen noch zu bestimmende Aufgaben auf die Gemeinden verlagert werden.
Eine Bewertung der Finanzen ist im Albers-Gutachten vorgenommen worden. Zweifelsohne sind erhebliche finanzielle Synergien möglich. Es wird davon abhängig sein, inwieweit durch politische Entscheidungen die sich daraus ergebenden Möglichkeiten genutzt werden.
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Die notwendige Beantwortung kommunalverfassungsrechtlicher Fragestellungen ergibt sich bereits aus dem NKomVG. Wesentliche Aussagen dazu müssen in einem Gebietsänderungsvertrag getroffen werden.
Sowohl in Hildesheim als auch in Peine ist es erforderlich, für die bürgernahen Dienstleistungen weiterhin leistungsfähige Verwaltungsstrukturen vorzuhalten. Entsprechende Standortentscheidungen sollten sich daran orientieren.
Inhalte für einen Gebietsänderungsvertrag können sein:
- Name des zukünftigen Landkreises
- Wappen, Flagge und Dienstsiegel
- Sitz der Kreisverwaltung / Standorte
- Regelung der Neuwahl des Landrats / der Landrätin
- Festlegung der künftigen Wahlbereiche
- Festlegung der Zahl der zu wählenden KTA für den neuen Kreistag
- Regelung von Partner- und Patenschaften des Landkreises
- Übernahme von verliehenen Ehrenzeichen
In der Arbeitsgruppe Verwaltung (AG Verw.) werden zu gegebener Zeit dazu entsprechende Vorschläge diskutiert und in einen Entwurf zum Gebietsänderungsvertrag überführt. Zeitliche Zielvorstellung dabei ist, in der für Mitte März vorgesehenen 6. Sitzung der Lenkungsgruppe einen ersten Entwurf vorzustellen.
Feuerwehr-Einsatzleitstelle
a.) Beschreibung:
Der LK Hl betreibt zusammen mit der Stadt Hl, der LK Peine zusammen mit dem LK WF und der Stadt BS eine gemeinsame Leitstelle. Durch anstehende Investitionen drohen insbesondere im Bereich der IRLS BS/PEIWF erhebliche Kosten für alle drei Vertragspartner (Neubau ist in BS geplant zus. mit der Polizei). Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme ist fraglich und es sind Alternativen zu prüfen.
b.) Ansätze für den Zusammenschluss mit einem kommunalen Partner?
Maßgebend ist eine fachlich und wirtschaftlich vertretbare Lösung, die langfristig Bestand haben kann.
c.) Ergebnis
Im Rahmen einer Kreisfusion soll der Leitstellenbetrieb des neuen Landkreises zusammen mit der Stadt Hildesheim aufgenommen werden. Eine weitere Leitstellenfusion mit der Stadt Salzgitter wird angestrebt. Ziel ist, dass die Kooperationsleitstelle der vier Kommunen zum 01.01.2016 ihre Arbeit aufnimmt.
d.) Bewertung für einen Zusammenschluss der Landkreise Hildesheim und Peine
Eine Übertragung der Aufgaben auf die Gemeinden (Ausnahme Städte Hl und SZ aufgrund der Größe mit jeweils einer Berufsfeuerwehr) ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre auch völlig unrealistisch.
Eine Leitstellenfusion mit Hl und SZ wird allein schon aus Kostengründen favorisiert. Vier Träger teilen sich hier die Kosten. Eine genaue Kostenberechnung muss noch erstellt werden.
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Synergieeffekte werden durch einheitliche Standards erreicht. Eine hohe Akzeptanz bei den Kostenträgern (Kranken/ Unfallversicherungen) sowie effektiveres Durchsetzen der Finanzziele im Rahmen von Budgetverhandlungen als Verbund sind weitere Vorteile.
ZGB und ÖPNV
a.) Beschreibung:
Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) nimmt zwei Aufgaben wahr: Regionalplanung und Nahverkehr. Der ZGB ist nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (§4 Abs. 1 Nr 1 lit. b des NNVG) in seinem Verbandsgebiet Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße. Außerdem gibt es seit dem 01.11.1998 den Verbundtarif Region Braunschweig, der die Klammer für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Großraum Braunschweig darstellt. Der Landkreis Peine gehört zum Verbandsgebiet des ZGB.
Für das Gebiet des Landkreises Hildesheim nimmt dieser die Aufgabenträgerschaft für die Regionalplanung und den Nahverkehr selbst wahr. Ein Tarifverbund steht unmittelbar vor der Umsetzung.
Das im Regionalverkehr dominierende Unternehmen RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH befindet sich zu 75% im Eigentum des Landkreises Hildesheim.
b.) Ansätze für den Zusammenschluss mit einem kommunalen Partner?
Aktuell keine, bedingt durch die aktuelle Zweckverbandsstruktur und dem Zweckverbandsgesetz.
c.) Ergebnis
Im Fall eines Zusammenschlusses mit dem LK Hildesheim wäre ein neuer Nahverkehrsplan aufzustellen. Aktuell steht dort ein eigener Tarifverbund kurz vor der Realisierung.
Mittelfristig kann davon ausgegangen werden, dass diese Aufgaben von dem neuen Landkreis wahrgenommen werden können und somit ein Austritt des Landkreises Peine aus dem ZGB verbunden mit einer Änderung des ZGB-Gesetzes die Folge wäre. Gleichwohl besteht das Ziel für beide Landkreise, die gewachsenen Strukturen, insbesondere im Bereich des ÖPNV, für die Menschen in den Regionen zu erhalten und weiterhin eine gute Anbindung in die Räume der Zentren von Hannover und Braunschweig zu gewährleisten.
d.) Bewertung für einen Zusammenschluss der Landkreise Hildesheim und Peine
Mit der Aufgabenwahrnehmung durch den ZGB ist die Kreispolitik in Peine insgesamt unzufrieden. Diese Unzufriedenheit hat ihren Ausdruck auch darin gefunden, dass bereits über die Gründung eines kreiseigenen Unternehmens nachgedacht worden ist. Die vorhandene Struktur im VRB mit 13 Busunternehmen ist schwer zu steuern und die politische Willensbildung innerhalb der Strukturen des ZGB spiegelt nicht immer auch den politischen Willen der Kreispolitik wieder.
Eine Abkehr vom ZGB böte die Chance, in einem neuen, größeren Landkreis die entsprechenden Aufgaben eigenständig steuern und gestalten zu können. Insgesamt ist daher auch von einer Qualitätssteigerung auszugehen.
Bei einem Verbleib im Zweckverband müssten auch bedingt durch die Entscheidungsstrukturen im ZGB insgesamt grundlegende Veränderungen vorgenommen werden. Inwieweit ein Verbleib trotz Zusammenschluss der Kreise PE und HI denkbar sein könnte, bedarf allerdings einer gesonderten Prüfung.