Vorlage - 2014/179
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 49, Ziffern 3.6 und 3.7) und dem Doppischen Produkthaushalt 2015 für das Jugendamt des Landkreises Peine (Seiten 304 bis 344), zuzustimmen.
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2013, wobei hier anzumerken ist, dass es sich lediglich um ein vorläufiges Ergebnis handelt, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2013, den Planansätzen 2014 und den Daten des Planjahres 2015 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2016 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2017 und 2018 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2018 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für den Fachbereich 3 befindet sich auf den Seiten 233 bis 236.
Haushaltsplan Fachdienst Jugendamt
In der Produktsystematik haben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 keine Änderungen ergeben.
Die folgenden für 2014 vereinbarten Ziele wurden ab 2015 gestrichen:
- Produkt 3634 – Anteil der Inobhutnahmen, die innerhalb von 8 Wochen durch eine Rückführung in das Elternhaus oder mit einer Hilfe zur Erziehung beendet sind
- Produkt 3635 – Anteil der Einigungen bei elterlichen Konflikten in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren (Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche)
- Produkt 3636 – Durchgeführte Jugendschutzkontrollen
- Produkt 3660 – Anteil der tatsächlichen Belegungstage
- Produkt 3675 – Anteil der aktiven durchschnittlichen Tagespflegepersonen (Familien- und Kinderservicebüro)
Die ersten beiden Ziele haben sich in der Vergangenheit als schwer bzw. nicht messbar erwiesen. Die letzten drei Ziele waren inhaltlich deckungsgleich mit bereits aufgeführten Leistungskennzahlen, hatten aber keinen zusätzlichen Erkenntniswert.
Unabhängig davon wurden die folgenden in 2014 aufgeführten Leistungskennzahlen ab 2015 gestrichen:
- Produkt 3632 – Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie – Beratungen nach SGB VIII
- Produkt 3632 – familiengerichtliche Maßnahmen nach § 8 a SGB VIII – Fälle
- Produkt 3635 – Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft – Berichte an Familiengericht
Die ersten beiden Kennzahlen sind durch die erfolgte Neuorganisation der Sozialen Dienste so nicht mehr messbar. Die letztgenannte Kennzahl lieferte über die unter "Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft" bereits aufgeführten beiden Kennzahlen keine zusätzliche Erkenntnis, sondern war lediglich ihre Summe.
Im Ergebnishaushalt steigt das Gesamtbudget im Vergleich zum Vorjahr von 16,8 Mio. € auf 17,2 Mio. €. Diese Verschlechterung um 0,4 Mio. € (= etwa 3 %) ist hauptsächlich den steigenden Transferaufwendungen der Bereiche "Hilfe zur Erziehung" und "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche" zu schulden, im Übrigen den steigenden Personalaufwendungen.
In den Bereichen Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden die einzelnen Fälle aufgrund multipler Problemlagen der jungen Menschen seit Jahren immer umfangreicher und teurer. Hinzu kommen Zusatzkosten durch Bewilligung von Schulbegleitungen im Rahmen der Inklusion.
In vergangenen Haushaltsjahren wurde darauf entsprechend reagiert, indem die Sozialen Dienste umstrukturiert und personell aufgestockt wurden. Als Folge dieser Entwicklungen ist nun auch in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eine weitere halbe Stelle zu schaffen, um die verwaltungsmäßige Abwicklung aller Hilfen sicherzustellen.
Die folgenden Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe wurden erhöht:
- Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. – Jugendmigrationsdienst
- Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. – Projekt "Schulverweigerung - 2. Chance"
- LABORA gGmbH – Täter-Opfer-Ausgleich
- LABORA gGmbH – Soziale Trainingskurse
Grund der Erhöhung sind jeweils geltend gemachte höhere Personalkosten. Eine Übersicht der Zuschüsse ist als Anlage beigefügt.
Die im Finanzhaushalt veranschlagten Investitionen für die Beschaffung von Möbeln sowie Investitionszuwendungen für Kindertageseinrichtungen bleiben auf dem Niveau von 2014.
Gender-Check:
Der Produkthaushalt ist ein vorgegebener Ressourcenrahmen, der den Organisationseinheiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Ziele zugewiesen wird. Die Vorlage an sich ist nicht Gender-relevant. Gender Mainstreaming geht als Strategie aber über Haushaltsverfahren hinaus und zielt in einem umfassenden Sinne auf die Gleichstellung bei der Teilhabe an Ressourcen.
Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind in jedem Fall Gender-Aspekte, die sich aus den einzelnen Produkten heraus ergeben, zu berücksichtigen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu Vorlage 179/2014 _Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe 2015_ (11 KB) | (45 KB) |