Vorlage - 2014/172
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In der 4. Sitzung der Lenkungsgruppe am 22.10.2014 haben sich die Landräte dafür ausgesprochen, dass die strategischen Verhandlungsthemen, je nach fachlicher Zuständigkeit in den Fachausschusssitzungen bzw. in den Sitzungen der Kreisausschüsse, auf der Basis entsprechender Informationsvorlagen im Detail weiter beraten werden sollen. Ziel der Beratungen ist es, die jeweiligen Ergebnisse und Bewertungen auf der Grundlage ggfls. weitergehender Informationen aus der Verwaltung zu diskutieren und eine Empfehlung abzugeben.
In der kommenden Sitzung der Lenkungsgruppe, die für den 20. Januar 2015 vorgesehen ist, sollen die dann vorliegenden Ergebnisse aus den Fachausschüssen behandelt werden. Insofern wird über die Protokolle der Fachausschusssitzungen die Ergebnissicherung gewährleistet.
Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter)
a) Beschreibung:
Mit der Einführung des SGB II (2005) wurde seitens des Gesetzgebers die Gelegenheit eröffnet, diese Aufgabe in alleiniger kommunaler Zuständigkeit durchzuführen.
Der Landkreis Peine hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und trägt seit 2005 als sog. zugelassener kommunaler Träger (Optionskommune) Verantwortung für die Betreuung und die Vermittlung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
Das Landkreis Peine Jobcenter ist als SGB II-Grundsicherungsträger verantwortlich für die Gewährung der laufenden und einmaligen SGB II-Leistungen, die Vermeidung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die möglichst nachhaltige Integration in das Erwerbsleben (Vorrang 1. Arbeitsmarkt) sowie die Vermeidung und Verringerung des Langzeitleistungsbezuges.
Der Landkreis Hildesheim trägt für diese Aufgabenerfüllung gemeinsam Verantwortung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer sog. gemeinsamen Einrichtung (gE).
Im Landkreis Peine agieren neben dem Jobcenter weitere Akteure im Bereich der kommunalen Arbeitsmarktpolitik. Neben der KVHS (Kreisvolkshochschule) als Anbieter u.a. von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung sind zu nennen die Wito (Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH), zuständig u.a. für die Bereiche Existenzgründung und Lernpartnerschaften sowie die BBg (Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH) als Maßnahmeträger insbesondere von Plätzen für Arbeitsgelegenheiten im Rahmen einer Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt. Die BBg unterhält auch ein PACE(Pro Aktiv Center) und ist im Bereich der Ausbildungsdienstleistungen „Audiel“ aktiv. (Unterstützung junger Menschen beim Eintritt in den 1. Ausbildungs- und Arbeitsmarkt).
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b) Arbeitsmarktpolitik bei einer Fusion
Die Option bietet die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und mit großer kommunaler Gestaltungshoheit im Bereich der örtlichen Arbeitsmarktpolitik, u.a. auch im Bereich „Personal“, die SGB II-Aufgaben selbstbestimmt zu erledigen.
Die Ausgestaltung der kommunalen Arbeitsmarktpolitik richtet sich nach den Bedarfen vor Ort und beinhaltet die kommunalpolitischen Zielsetzungen.
Hier ist als besondere Zielsetzung der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit zu nennen. Die
politische Intention ist es, auch den Menschen Perspektiven zu eröffnen, die nicht mittelbar
in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden können.
Da der Landkreis Peine von den Folgen des Langzeitleistungsbezuges fiskalisch betroffen ist und für die damit verbundenen Kosten, z. B. die Leistungen für Unterkunft und Heizung aufkommen muss, ist das Engagement des Landkreises beim Abbau des Langzeitleistungsbezuges besonders groß.
Die bisherige Erfahrung (Zielvereinbarung) hat gezeigt, dass die eigenverantwortliche Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung erfolgreich sein kann bzw. ist.
Die gemeinsame Einrichtung (gE) bündelt die speziellen Kompetenzen und Erfahrungen aus bundes- und kommunalen Zuständigkeiten als Mischverwaltung von Bundesagentur für Arbeit und Landkreis.
c) Ergebnis
Die Entscheidung über eine konkrete Ausgestaltung der Organisationsform soll zunächst auf Wunsch der Hildesheimer Seite offen gehalten werden, bis alle Rahmenbedingungen mit ihren Vor- und Nachteilen abgewogen sind. Hierzu bedarf es neben der fachlichen vor allem auch der politischen Betrachtung.
Die bisherige Erfahrung mit dem kommunalen Jobcenter als Organisationsmodell hat gezeigt, dass sowohl fachlich-inhaltlich als auch fiskalisch und personell zahlreiche Gründe für den Beibehalt bzw. die Fortsetzung des Optionsmodells sprechen.
Darüber hinaus können bei einer Fusion auch die Geschäftsfelder der BBG auf das dann neue Kreisgebiet im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ausgedehnt und damit entstehende Synergien erfolgreich genutzt werden.
Der Landkreis Peine hat sich als zugelassener kommunaler Träger eindeutig positioniert und favorisiert angesichts seiner Erfahrungen das Optionsmodell.
d) Bewertung für einen Zusammenschluss der Landkreise Hildesheim und Peine
Nach bisher bekannter Rechtsauffassung des Bundes haben sich Landkreise bei einer Kreisfusion zu entscheiden, in welcher Organisationsform ein Jobcenter seine Arbeit fortsetzen soll.
Ein neues Jobcenter Hildesheim-Peine kann daher entweder als gemeinsame Einrichtung (gE) oder als zugelassener kommunaler Träger (Option) geführt werden; eine zeitlich eng
befristete Übergangslösung in Form der unterschiedlichen Aufgabenwahrnehmung ist in jedem Fall erforderlich.