Vorlage - 2014/170
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Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 48, Ziffer 3.1 und Seite 49, Ziffern 3.2 bis 3.5) und dem Doppischen Produkthaushalt 2015 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 237 bis 303 und 345 bis 360), zuzustimmen.
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2013, wobei hier anzumerken ist, dass es sich lediglich um ein vorläufiges Ergebnis handelt, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2013, den Planansätzen 2014 und den Daten des Planjahres 2015 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2016 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2017 und 2018 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2018 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für den Fachbereich 3 befindet sich auf den Seiten 233 bis 236.
Fachdienst Soziales (FD 32)
Im Bereich des Fachdienstes Soziales ist insbesondere bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit Budgetsteigerungen zu rechnen. Hier steigen sowohl die Kosten pro Fall, als auch die Fallzahlen. Beides zusammen führt Jahr für Jahr zu einer erheblichen Steigerung der Gesamtkosten. Dies ist kein Alleinstellungsmerkmal des Landkreises Peine, sondern entspricht der landes- und bundesweiten Entwicklung in der Sozialhilfe.
Die Entgelte für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.
Da ein Großteil der Sozialhilfeausgaben durch das Land getragen wird (sogenanntes Quotales System, die Landesquote 2015 beträgt 75 %), gehen die zu erwartenden Steigerungen nur teilweise zu Lasten des Landkreises Peine.
Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 zu 100%.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird erneut mit einer deutlichen Steigerung geplant. Die Leistungen pro Person werden in 2015 von 5.932,-€ pro Person/Jahr auf 6.195,- € erhöht, jedoch ist auch dieser Betrag nach wie vor nicht kostendeckend.
Gleichzeitig ist auch für 2015 mit weiter steigenden Zugangszahlen von Asylsuchenden, zu rechnen. Steigende Fallzahlen wiederum gehen in Niedersachsen zu Lasten der Landkreise und kreisfreien Städte, da die Kostenerstattungspauschale pro Person/Jahr jeweils für die durchschnittliche Personenzahl des Vorvorjahres gezahlt wird. Mit einer Anpassung dieser Regelung ist nicht zu rechnen, da seitens des Landes argumentiert wird, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch jahrelang in den Genuss der Vorteile dieser Systematik bei sinkenden Fallzahlen gekommen sind.
Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)
Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, weil dort mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 13,2 Mio. € knapp 90% des FD-Budgets enthalten sind. Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber dem Ansatz für 2014 um rd. 340 Tsd. € reduziert. Zwar führt bei gleichbleibenden Fallzahlen die geplante Kostensteigerung für Miete und Heizung von 2% einerseits zu Mehrausgaben, andererseits ist aufgrund einer Erhöhung der Bundeserstattung von 3,7% mit Mehreinnahmen von ca. 850.000,-€ zu rechnen.
Weiterhin sind in diesem Produkt rückläufige Erstattungen für die Leistungsausgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erwarten. Die Leistungsausgaben selbst befinden sich im Produkt 3126.
Bei den Produkten 3122 „Eingliederungsleistungen kommunal“ und 3123 „einmalige Leistungen“ werden gegenüber dem Ansatz 2014 keine wesentlichen Änderungen erwartet.
Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden die Bundeszuweisungen für das Jahr 2015 gegenüber 2014 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings werden zusätzlich 150.000,- aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten zur Verfügung gestellt.
Der Stellenplanentwurf 2015 für das Jobcenter sieht 2 zusätzliche Planstellen im Vermittlungsbereich vor.
Haushaltsrisiken für das Jobcenter im Jahr 2015 bestehen insbesondere beim Produkt „KdU“ sowie bei den Verwaltungskosten. Sollten die optimistischen Annahmen hinsichtlich Fallzahl- und Kostenentwicklung nicht eintreffen, wird das Gesamtbudget nicht einzuhalten sein.
Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)
Im Produktplan des FD 35 schlagen insbesondere die erstmals gebildeten Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte mit ca. 150.000,-€ negativ zu buche. Aufgrund des relativ hohen Beamtenanteils am Gesamtpersonal im Gesundheitsamt ist der Effekt dieser Maßnahme dort vergleichsweise stark.
Zusätzlich werden 50.000,-€ für die Einrichtung eines Kriseninterventionsdienstes zur Verfügung gestellt.
Gender-Check:
Mit dieser Vorlage wird über einen vorgegebenen Ressourcenrahmen, der den Organisationseinheiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Ziele zugewiesen wird, berichtet. Die Vorlage ist thematisch daher nicht Gender-relevant. Gender Mainstreaming ist keine Strategie eines Haushaltsverfahrens, sondern geht deutlich über dieses hinaus. Gender Mainstreaming zielt in einem umfassenden Sinne auf die Gleichstellung von Männern und Frauen bei deren Teilhabe an allen vorhandenen Ressourcen.
Bei der Umsetzung von Maßnahmen werden Gender-Aspekte, die sich aus den einzelnen Produkten und Leistungen heraus ergeben, berücksichtigt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag auf Einrichtung eines Bürgerservices für Migrantinnen und Migranten (Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen) (844 KB) | ||||
2 | Übersicht Zuschüsse_FD32 (13 KB) | ||||
3 | Übersicht Zuschüsse_FD35 (63 KB) | ||||
4 | Labora Förderantrag Einrichtung einer Täterberatungsstelle Häusliche Gewalt (165 KB) | ||||
5 | Caritas Ergänzungsantrag für die Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit 2015 (144 KB) |