Vorlage - 2007/153
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Herr Lothar Gödecke wird mit Wirkung zum 01. März 2008 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Kreisbrandmeister für den Landkreis Peine berufen.
Herr Berend Heinemann wird mit Wirkung zum 01. März 2008 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Kreisbrandmeister für den Landkreis Peine berufen.
Herr Martin Ahlers wird mit Wirkung zum 01. März 2008 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Abschnittsleiter für den Brandschutzabschnitt Ost berufen.
Herr Andreas Knorr wird mit Wirkung vom 01. März 2008 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost berufen.
Gemäß § 20 Abs. 4 Nieders. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren sowie die stellvertretenden Kreisbrandmeister und stellvertretenden Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeindebrandmeister und der Ortsbrandmeister des jeweiligen Kommandobereiches.
Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister haben in ihrer Dienstversammlung am 10. Oktober 2007 mehrheitlich vorgeschlagen, den Abschnittsbrandmeister Lothar Gödecke, Wendeburg-Wendezelle, zum Kreisbrandmeister, den Abschnittsbrandmeister Berend Heinemann, Ilsede-Solschen, zum stellvertretenden Kreisbrandmeister, den stellvertretenden Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost, den ersten Hauptbrandmeister Martin Ahlers, Wendeburg-Wendezelle, zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost sowie den Brandmeister Andreas Knorr, Vechelde-Vallstedt, zum stellvertretenden Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost zu berufen.
Voraussetzung für die Übertragung der jeweiligen Funktionen Kreisbrandmeister, stellvertretender Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter sowie stellvertretender Abschnittsleiter ist gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung über den Eintritt in den Dienst, die Gliederung nach Dienstgraden und die Übertragung von Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen neben einer Teilnahme an dem Lehrgang „Führungskräfte von Verbänden“ und einer mindestens 10-jährigen Gesamtdienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr eine mindestens 2-jährige Dienstzeit in einer Führungsfunktion als Orts-/Gemeindebrandmeister bzw. in stellvertretender Funktion.
Die Herren Gödecke und Heinemann erfüllen alle diese Voraussetzungen. Lediglich die Herren Ahlers und Knorr haben bisher noch keine 2-jährige Dienstzeit in einer der vorgenannten Funktionen absolviert. In § 9 der o. g. Verordnung ist jedoch geregelt, dass das Innenministerium Ausnahmen zulassen kann. Die Zulassung der Ausnahmen wurde beantragt. Ferner wurde der Regierungsbrandmeister um Mitteilung gebeten, ob er gegen die jeweiligen Ernennungen Bedenken erhebt. Der Regierungsbrandmeister war bei der Dienstversammlung am 10. Oktober 2007 anwesend und hat bereits mündlich erklärt, dass er keine Bedenken erhebt.