Vorlage - 2007/146
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Der Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, folgenden, bisher im vorliegenden Budgetentwurf für 2008 nicht berücksichtigten Änderungen des Stellenplanes zuzustimmen:
a) Produktgruppe „Kreiskasse“: Aufstockung einer Sachbearbeitungsstelle nach EGr. 9 um 0,36 Stellenanteil. Zusätzliche Personalkosten = 19.600 €.
b) Produktgruppe „Straßenverkehrswesen“: Einrichtung einer Sachbearbeitungsstelle nach Egr. 5 im Bereich der Zulassungsstelle. Zusätzliche Personalkosten = 40.000 €.
c) Produktgruppe „Personal und Service“ (Nachwuchskräfte): Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Ausbildung als Inspektoren-Anwärter. Zusätzliche Personalkosten werden nicht in das Budget eingestellt.
d) Produktgruppe „Personal und Service“ (Leerstellen): Verminderung der stellenplanrechtlich nachzuweisenden Leerstellen für Personalüberlassung an A+B, Altersteilzeit, Beurlaubungen etc. entsprechend der in der Sachdarstellung aufgeführten Änderungsliste um insgesamt 2,70 Stellen. Finanzielle Ressourcen sind mit diesen Stellen nicht verbunden.
Zu a)
Im Sachgebiet „Vollstreckung“ in der Kreiskasse ist im September 2006 ein Aktenbestand von 4.712 Schuldnern festgestellt worden. Diese „laufenden“ Vorgänge sind von 4 Sachbearbeiterinnen mit 141,86 Wochenstunden erledigt worden. In den vergangenen 13 Monaten ist der Bestand kontinuierlich angestiegen. Im Oktober 2007 konnten mittlerweile 5.132 Schuldner festgestellt werden. Rein rechnerisch ergibt dies einen Bedarf von 154,50 Wochenstunden; also rund 13 Stunden mehr als aktuell vorhanden.
Eine Stelle ist zur Zeit mit 24,86 Stunden/Woche im Stellenplan ausgewiesen. Diese soll auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden.
Als zweite Messgröße ist in der Anlage die Entwicklung der Anzahl der Einzelforderungen dargestellt. Auch hier ist deutlich eine steigende Tendenz erkennbar.
Es ist ferner festzuhalten, dass 20% der Einzelforderungen aus dem Bereich der kommunalen Geschwindigkeitsmessungen resultieren.
Die Anpassung der Wochenarbeitsstunden an das tatsächliche Arbeitsaufkommen wird als dringend notwendig erachtet. In den vergangenen Jahren waren Rückstände in der Vollstreckung ständig Anlass für Prüfungsbemerkungen durch das Rechnungsprüfungsamt. § 25 Gem-HVO i.V.m. § 16 II GemKVO (altes Recht) bzw. § 25 GemHKVO (neues Recht) verlangen von der Kasse das rechtzeitige Einziehung der Einnahmen der Verwaltung sowie die unverzügliche zwangsweise Einziehung der Einnahmen, sofern diese nicht rechtzeitig eingehen. Aufgrund der angespannten Finanzlage des Landkreises haben auch die politischen Gremien in der Vergangenheit ständig an die Realisierung der Forderungen des Kreises erinnert.
Mittlerweile ist auch personell eine Situation erreicht, in der Ausfälle nicht mehr kompensiert werden können.
Angesichts des mittelfristigen Entwicklungsziels „Konsolidierung der Kreisfinanzen“ ist eine Aufstockung der genannten Stelle zur Beibehaltung einer effizienten und zeitnahen Vollstreckung geboten.
Die Anpassung der Leistungsmenge „Zahlungseingänge durch den Vollstreckungsinnendienst“ ist im Produktplan bereits ausgewiesen.
Zu b)
Die Arbeiten in der Zulassungsstelle des FD Straßenverkehr sind in hohem Maße publikumsintensiv. Im Jahr 2002 wurde im Zuge von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine Stelle gestrichen; unter anderem auch in dem Bewusstsein, dass damit Einschränkungen der Dienstleistungsqualität in Form von längeren Wartezeiten verbunden sind.
Als Folge dieser Stellenreduzierung waren aber nicht allein verlängerte Wartezeiten für die Kunden festzustellen. Vielmehr resultierte daraus auch eine enorme Belastung der Beschäftigten, die mittlerweile zum Teil in Überlastungssituationen mündet. Arbeitszeiten bis weit über den Dienstschluss hinaus sind mittlerweile die Regel (in der Spitze bis 21:00 Uhr). Ein Ausgleich der Arbeitszeitkonten durch Freizeitausgleich kann nicht mehr herbeigeführt werden. Personalausfälle sind nur schwer zu kompensieren und führen zu einer zusätzlichen Verlängerung der Wartezeiten für das Publikum.
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Im Kennzahlenvergleich „Zulassungswesen“ ist der Fahrzeugbestand pro Mitarbeiter/in beim Landkreis Peine landesweit am höchsten. Eine Auswertung des Kennzahlenvergleichs ist beigefügt.
Angesichts des im Leitbild verankerten Selbstverständnisses als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen und aus fürsorgerechtlichen Gründen ist es geboten, personell auf diese Arbeitsbelastung zu reagieren.
Zu c)
Im laufenden Budgetjahr sind unerwartet Beamte aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden und in absehbarer Zeit werden weitere folgen, u.a. durch Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit bereits im kommenden Jahr. Zum 01.08.2008 sollen daher drei Nachwuchskräfte die Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst beginnen, damit rechtzeitig ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Da die Ausbildung erst zum 01.08.2008 beginnt, werden die entstehenden Personalkosten von rd. 5.000 € im Budget des Fachbereiches I erwirtschaftet.
Zu d)
Da Beamte und Beschäftigte in der Freizeitphase der Altersteilzeit und in Beurlaubung o.ä. weiterhin zu den MitarbeiterInnen zählen, sind für sie entsprechende Stellen im Stellenplan (informatorisch) auszuweisen. Finanzielle Ressourcen sind damit nicht verbunden. Für den Stellenplan 2008 ergeben sich gegenüber 2007 folgende Veränderungen:
- + 1,00 Stelle Altersteilzeit Beamte LK
- - 8,84 Stellen Personalüberlassung an A+B
- - 1,00 Stelle Altersteilzeit A+B
- + 4,92 Stellen Altersteilzeit LK
- + 1,22 Leerstellen LK
- 2,70 Stellen gesamt
Diese verteilen sich auf die Besoldungsgruppen/Entgeltgruppen im Einzelnen wie folgt:
Beamte:
+ 1,00 Stelle Altersteilzeit Bes.Gr. A13
Beschäftigte:
- 2,00 Stelle Personalüberlassung an A+B Egr. 9
+ 0,73 Stelle Personalüberlassung an A+B Egr. 8
- 2,00 Stellen Personalüberlassung an A+B Egr. 6
+ 0,93 Stelle Personalüberlassung an A+B Egr. 5
- 6,50 Stellen Personalüberlassung an A+BEgr. 3
- 8,84 Stellen Personalüberlassung an A+B gesamt
- 1,00 Stelle Altersteilzeit A+B Egr. 5
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- 1,00 Stelle Altersteilzeit LKEgr. 10
+ 1,00 Stelle Altersteilzeit LK Egr. 9
+ 4,42 Stellen Altersteilzeit LKEgr. 5
+ 0,50 Stelle Altersteilzeit LK Egr. 3
+ 4,92 Stellen Altersteilzeit LK gesamt
+ 1,64 Stellen „Leerstelle“ LKEgr. 9
- 0,50 Stelle „Leerstelle“ LKEgr. 8
- 1,45 Stellen „Leerstelle“ LKEgr. 6
+ 0,78 Stelle „Leerstelle“ LKEgr. 5
+ 0,75 Stelle „Leerstelle“ LK Egr. 3
+ 1,22 „Leerstellen“ LK gesamt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwicklung Fallzahlen (22 KB) | (37 KB) |