Vorlage - 2007/138
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Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, für die nachfolgend benannten Projekte umsetzungsfähige Konzepte, Richtlinien, Pläne etc. zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen und zur Nachhaltigkeit enthalten. Dies erfolgt im Abgleich mit den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten des Landkreises.
- Einrichtung und Durchführung eines Kommunalen nachhaltigen Energiemanagements auf der Grundlage des Masterplanes „Kommunales nachhaltiges Energiemanagement“ [1]
- Der Landkreis verstärkt seine Bemühungen im Klimaschutz in den Bereichen Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, in dem er u.a.
- gezielt die Umweltbildung im Bereich Klimaschutz- und Energieeinsparung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder fördert,
- örtliche, regionale oder überregionale Klimabündnisse fördert bzw. diesen beitritt,
- die Öffentlichkeitsarbeit des Landreises im Bereich Klimaschutz und Energieeinsparung gemeinsam mit relevanten Akteuren (z.B. Verbraucherberatung, Stadtwerke Peine) intensiviert.
- Der Landkreis verstärkt den Einsatz regenerativer Energien, indem er u.a.
- analog zu den Kyoto-Verpflichtungen der Bundesregierung die CO2-Emissionen aus den kreiseigenen Liegenschaften bis 2011, bezogen auf die Werte von 2000 um mindestens 10 % verringert,
- den baulichen Wärmeschutz für alle Gebäude bis zum Jahre 2011 darauf abstimmt, dass der durchschnittliche Heizwärmebedarf über alle Gebäude nicht höher als 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und pro Jahr ist (100 kWh entsprechen 10 Litern Heizöl),
- die (spezifischen) Energiekosten der öffentlichen Liegenschaften bis zum Jahr 2011 um mindestens 10% senkt.
- Der Landkreis verstärkt seine Bemühungen im Klimaschutz zur Anwendung regenerativer Energieerzeugung, in dem er u.a.
- bis zum Jahre 2011 an jedem Schulzentrum mindestens 1 Einheit eingerichtet und in Betrieb gebracht hat, die auf der Basis regenerativer Energieträger CO2-neutral Energie erzeugen,
- bis zum Jahr 2010 mindesten ein Projekt eines Bürger-Solarkraftwerkes eingerichtet hat,
- die Einrichtung einer Solardachbörse fördert,
- die Planung den Bau und Betrieb von „Schülersolarkraftwerken“ (Modell Wendeburg) fördert und bis 2010 an jeder Schule eine entsprechende Anlage geplant, gebaut oder bereits betrieben wird,
- bis zum Jahr 2010 mindestens zwei Projekte von Nahwärmerkraftwerken für Schulzentren auf BHKW-Basis eingerichtet sind.
5. Die Verwaltung richtet einen Klimaschutzfonds ein.
Das gesellschaftliche und individuelle Bewusstsein über die Bedeutung des Klimaschutzes steigt. Ökologie und Ökonomie stehen dabei in einer Wechselbeziehung.
Mit der Vorlage des Masterplanes „Kommunales nachhaltiges Energiemanagement“ [1] sind durch die Verwaltung umfangreiche theoretische und praktische Grundlagen zum Ausbau und zur Entwicklung eines kommunalen nachhaltigen Energiemanagements (KNEM) für den Landkreis Peine erarbeitet worden.
Diese sind im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Sitzungen am 04.09.2007) und im Ausschuss für Planen Bauen und Liegenschaften (Sitzung am 11.09.2007) vorgestellt worden.
Beide Ausschüsse haben sich ausführlich mit der Thematik befasst.
Nach eingehender Beratung sind die Grundaussagen der Verwaltungsvorlage („Kommunales nachhaltiges Energiemanagement“ im Landkreis Peine 2007-2011; Dokumentation und konzeptionelle Überlegungen (Masterplan KNEM)) mit Modifikationen fraktionsübergreifend einvernehmlich auf den weiteren Weg zur Umsetzung gegeben worden.
Der energiepolitische Antrag der CDU-Kreistagsfraktion ist damit inhaltlich berücksichtigt worden.
Diese Vorlage fasst den Stand der Diskussion und mehrheitlichen Erwartungen der in den Ausschüssen vertretenen Fraktion insoweit zusammen.
Klimaschutz soll im Landkreis Peine nunmehr mit größtmöglicher Effektivität und Effizienz aufgebaut, organisiert und durchgeführt werden.
Alle Maßnahmen, die dabei zur Diskussion stehen, sollen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden, damit das beschlossen werden kann und ausgeführt wird, was am schnellsten, effektivsten und effizientesten CO2 einspart und die gesetzten Ziele erreichen hilft. Klima-politischer Aktionismus und Symbolpolitik führen nicht weiter. Die Verwaltung wird daher bei den zukünftigen Maßnahmen belastbare Aussagen zu den zu erwartenden ökonomischen und ökologischen Nachteilen und Vorteilen machen.
Die CO2-Vermeidungskosten sind als bedeutsames Kriterium zur Beurteilung der Effizienz der Maßnahmen heranzuziehen.
Das größte Potential zur CO2-Vermeidung liegt in der energetischen Sanierung von Gebäuden. Hier wird der technisch wirtschaftliche Schwerpunkt liegen.
Aber auch Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind unabdingbar.
Die organisatorische Einheit innerhalb der Verwaltung zur Umsetzung der gesetzten Ziele wird wegen der überwiegend baulichtechnischen Aspekte im Immobilienwirtschaftsbetrieb platziert.
Die geplanten und umzusetzenden Maßnahmen sollen neben einer ökologischen Wirksamkeit auch im sozialen und wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Bereich günstig wirken, zumindest muss nachweislich vermieden werden, dass in anderen wichtigen Kreis- und Umwelt-politischen Zielbereichen negative Wirkungen entstehen.
Der Klimaschutz im Landkreis Peine soll mit Innovationen, Wachstum und Beschäftigung einhergehen.
Verwaltung und potentielle Partner, wie Bürgerinnen und Bürger und insbesondere mittelständische Unternehmen sollen im Zusammenhang mit den vom Kreistag beschlossenen Klimaschutz-Zielen angemessenen Raum für Mitwirkung, Kreativität und neue intelligente Lösungen haben.
Das heißt auch, dass die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen mit möglichst wenig Bürokratie und effizientem Ressourceneinsatz einhergehen soll.
Die beschlossenen Maßnahmen sollen sich insbesondere im Fokus der vom Kreistag beschlossenen folgenden Oberziele und Handlungsschwerpunkte bewegen und diese operationalisieren, bzw. umsetzen helfen:
Oberziele ( Darstellung relevanter Oberziele)
- Verwaltungsmodernisierung: Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung unter der Maßgabe einer ausdrücklichen Bürgerorientierung
- Finanzen: Konsolidierung der Kreisfinanzen: jahresbezogener Haushaltsausgleich und Einstieg in den Abbau der Fehlbeträge der Vorjahre im Verlauf dieser Wahlperiode
- Stärkung der Finanzkraft und Wiedererlangung der Ausgleichsfunktion des Landkreises, unter anderem zur Behebung struktureller Schwächen in den Gemeinden
- Interkommunale Zusammenarbeit: Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen
- Umwelt- und Klimaschutz: Intensivierung der Anstrengungen zum Klimaschutz und Beiträge zur Energieeinsparung; Reduzierung der Emissionen von treibhausrelevanten Klimagasen. Nachhaltiger Umgang mit unseren Lebensgrundlagen, Förderung regenerativer Energien
- Bildung und Erziehung: Bedarfsorientierte Bildung und Weiterentwicklung der Bildungsregion Peine, insbesondere in Hinsicht auf die Gestaltung der Übergänge Kita - Schule - Beruf - Weiterbildung
- -Fortführung des Ausbaues und weitere Ausgestaltung der Schulen zu Ganztagszentren
- Arbeit und Soziales: Optimieren des Systems der einzelfallgerechten, passgenauen und präventiv angelegten Hilfen zur Chancenverbesserung für Menschen in sozialen, familiären, seelischen oder anderen Bereichen, die von Benachteiligung bzw. Ausgrenzung betroffen sind. Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und Förderung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze
- Regionale Ausprägung und Entwicklung: Ausbau und Sicherung der Standortqualitäten des Landkreises Peine vor dem Hintergrund themenspezifischer Leitbilder und einer Corporate Identity des Landkreises
Handlungsschwerpunkte ( Darstellung relevanter Handlungsschwerpunkte):
- Einführung von eGovernment zur Verbesserung von Verwaltungsabläufen und Steigerung der Bürgerfreundlichkeit durch die verstärkte Nutzung der neuen Medien (Verwaltungsmodernisierung, regionale Entwicklung)
- Bildung von Dienstleistungszentren z.B. in den Bereichen: Informationstechnik, Personalabrechnung, Geodaten, Gebäudewirtschaft, Baubetriebshöfe (Interkommunale Zusammenarbeit)
- Energetische Sanierung des Immobilienbestandes mit der Zielperspektive, mittelfristig 30 % des Energieverbrauchs einzusparen (Umwelt-und Klimaschutz)
- Einrichtung eines Klimaschutzfonds (Umwelt- und Klimaschutz)
- Förderung regenerativer Energien auf der Basis der Solartechnik; Einrichtung einer Solardachbörse; Konzept eines Bürgersolarkraftwerks sowie von Nahwärme - Blockheiz -Kraftwerken auf der Basis von Biomasse; Nahwärmekonzepte an Schulzentren sowie Bonusprogramme für Schulen zur Energieeinsparung (Umwelt-und Klimaschutz)
In Landkreis Peine wurde bisher politisch-administrativ kein eigenständiges, bzw. kein verbindliches Zielsystem zur Energiesituation formuliert.
Die bisher durchgeführten Einsparmaßnahmen wurden eigeninitiativ vom IWB eingeleitet und auf ihren Erfolg überprüft. Alle Maßnahmen sind dokumentiert.
Die Auswertung des Energieverbrauchs im Landkreis Peine im Bezugszeitraum 2001 -2005 ergibt -bei stagnierendem Stromverbrauch- eine bereits vollzogene Reduzierung des witterungsbereinigten Heiz-Energieverbrauches von ca. 14 %. , bzw. rd. 2.100.000 kWh. Der klimarelevante Kohlendioxidausstoß aus der Nutzung fossiler Kraftstoffe an die Erdatmosphäre konnte für die kreiseigenen Liegenschaften in diesem Bezugszeitraum um 14% (witterungsbereinigt um 7%), bzw. ca. 859 Mg CO2/Jahr (witterungsbereinigt um ca. 556 Mg CO2/Jahr) gesenkt werden.
Weitere nennenswerte Einsparpotentiale werden übereinstimmend von Verwaltung und Politik gesehen.
Da die energetische Gebäudebewirtschaftung der öffentlichen Gebäude bisher noch nicht systematisch durchgeführt wurde, ist insbesondere hier die Formulierung von klaren Zielwerten und deren Überprüfung eine wichtige aktuelle Aufgabe für die Kreispolitik und die Verwaltung.
Der Einstieg in die umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestandes wird durch die Erstellung der auch gesetzlich gebotenen Energiepässe (Bedarfspass) für alle Liegenschaften erfolgen.
Allein dieser Arbeitsschritt stellt eine erhebliche Kraftanstrengung dar und wird nicht vor 2009 abzuschließen sein.
Aus der systematischen Zustands- und Bedarfsermittlung kann dann ein entsprechendes Bauprogramm abgeleitet werden, das mit Sicherheit ein mehrjähriges und langfristiges, zweistelliges Millionen - Investvolumen mit weitreichend positiven Wirkungen für den Klimaschutz und die Auftragslage der Unternehmen bedingt.
Für Verwaltung und Politik sollen mit diesem Grundsatzbeschluss die entscheidenden Impulse und konkrete Schritte zu essentiellen Beiträgen des Landkreises Peine zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung gegeben werden.
Erste strategische Ziele und „Benchmarks“ werden damit definiert, mittels derer in Zukunft ein neuer essentieller Beitrag des Landkreises Peine zum Klimaschutz und vermehrter Energieeinsparung erbracht werden kann.
Eine permanente Anpassung und Fortschreibung ist durch die Verwaltung vorzunehmen, dazu ist insbesondere ein regelmäßiges professionelles Berichtswesen (z.B. jährlicher Energiebericht, unterjährige Teilberichte, etc.) sicherzustellen.
Die Vorteile eines kommunalen nachhaltigen Energiemanagement-Systems für den Landkreis Peine sollen planvoll identifiziert und systematisch genutzt werden.
Als Basis eines kommunalen nachhaltigen Energiemanagements wird die kontinuierliche und professionalisierte Erstellung einer verbrauchsdatenorientierten Analyse als Datengrundlage des kommunalen nachhaltigen Energiemanagements gesehen.
Auf Grund dieser Analyse können Gebäude und Nutzerverhalten mit Hilfe von Energiekennzahlen identifiziert und bewertet werden und passender Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Die Abschätzung der möglichen Einsparpotentiale und der Bildung von Prioritätenlisten ermöglicht eine zielgerichtete Verwendung der finanziellen Mittel, und zwar der investiven und der konsumtiven Mittel.
Im Landkreis Peine sind gute Voraussetzungen gegeben, in eine neue Phase intensivierter Bemühungen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung einzutreten.
Das erkennbare Einsparpotential bei den öffentlichen Gebäuden des Landkreises Peine rechtfertigt daher die Einrichtung einer definierten Energiemanagementeinheit.
Im Landkreis Peine soll durch Einbeziehung privaten Kapitals und bürgerschaftlichen Engagements bei Berücksichtigung sozialer und wirtschaftspolitischer Aspekte insbesondere die Erzeugung von Energie auf regenerativer Basis gesteigert werden kann.
Die Umsetzung eines Kommunalen nachhaltigen Energiemanagements ist möglich.
Der Ansatz für eine nachhaltige Energieversorgung ist die Energiedienstleistung selbst. Energiedienstleistungen lassen sich durch Beschränkung der Komfortansprüche (konsumtiv) oder durch evtl. weniger komfortable, aber effizientere Produktalternativen (investiv) optimieren. Langfristig kann nach Auffassung führender Umweltwissenschaftler jedoch eine sowohl ökologisch-, als auch ökonomisch- und sozialverträgliche Energieversorgung nur über eine konsistente Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Eine mögliche Strategie bis zur konsistenten Phase ist für die Übergangsphase der verstärkte Ausbau der Effizienz und eine Beschränkung der Komfortansprüche (Suffizienz).
Spätestens bei der Modifikation der Nutzeransprüche sind die Nutzerinnen und Nutzer der Energiedienstleistung einzubeziehen.
Ein erster Schritt ist mit der Vorlage 90/2007 (Nutzerintegrierte Energiesparmaßnahmen in den Schulen mit Beteiligung der Nutzer am Einsparerfolg; Klimaschutz (Minderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen) getan worden.
Kopplungsstrategien wie die Kraft-Wärme-Kopplung greifen die Effizienzstrategie auf. Durch die Nutzung der Abwärme bei der Stromproduktion (z.B. durch Fernwärme) kann das Energiepotential von Brennstoffen effizienter genutzt werden.
Aufgrund der hohen Flexibilität in Einsatz, Auslegungsmöglichkeiten und Brennstoffverwendung sind Blockheizkraftwerke (BHKW) hervorzuheben.
Für Gebäude und dezentrale Nahwärmeverbundnetze, in denen gleichermaßen ein hoher Strom- und Wärmebedarf besteht, können sie eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Alternative auf der Basis regenerativer Energieerzeugung sein. BHKW’e können je nach Versorgungssituation kraft- oder wärmegesteuert betrieben werden.
In der baulichen Struktur der Gebäude steckt ein hohes Energieeinsparpotential.
Einsparpotentiale und die Möglichkeit der Erreichung der gesteckten Ziele werden von Verwaltung und Politik gesehen.
Bereits die verbrauchsdatenorientierte Analyse aller Daten hat gezeigt, dass anscheinend weitere Einsparpotentiale vorhanden sind, die für den Landkreis Peine eine eigene Energiemanagementstelle rechtfertigen.
Erste Vorschläge und Umsetzung der Klimaschutzziele sind gemacht gemacht worden und durch die Verwaltung wurde eine erste Reihenfolge der Bearbeitung empfohlen.
Die Verifikation dieser Prognose muss durch konkrete Prüfung der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekte im Einzelfall erfolgen.
Gegebenenfalls müssen bei grenzwertigen Nutzen-Kosten-Relationen von Klimaschutzmaßnahmen zusätzliche Mittel aus einem einzurichtenden Klimaschutzfonds eingespeist werden, um bei Unwirtschaftlichkeit einen zusätzlichen Deckungsbeitrag zur Initiierung und Durchführung der Maßnahme aktivieren zu können.
Zusätzlich kann das Potential der geeigneten und verfügbaren Dachflächen für die Installation und den Betrieb von Solaranlagen photovoltaischer oder solarthermischer Anwendung zu nutzen.
Nicht zuletzt sollte das Wissenspotential, Aktionspotential und Kapital engagierter Bürgerinnen und Bürger und privatwirtschaftlicher Akteure identifiziert, aktiviert und genutzt werden, um die gesteckten ziele zu erreichen.
Klimaschutz geht jeden etwas an.
Der Landkreis Peine Landkreis Peine hat auf Basis dieses Kreistagsbeschlusses gute Voraussetzungen, ein erfolgreiches Kommunales nachhaltiges Energiemanagement aufzubauen.
[1] „Kommunales nachhaltiges Energiemanagement“ im Landkreis Peine 2007-2011; Dokumentation und konzeptionelle Überlegungen (Masterplan KNEM); Leitender Baudirektor, Dipl.-Ing. Wolfgang Gemba; Edemissen/Peine Januar/Februar/März 2007