Vorlage - 2014/088
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Zur Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiter/innen im Jahr 2015 an den Berufsbildenden Schulen, der Astrid–Lindgren-Schule, der Janusz–Korczak–Schule und Pestalozzischule werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 235.000 € bereitgestellt und der entsprechende Kw – Vermerk im Stellenplan 2015 von 2015 auf 2016 verändert.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 wurde aufgrund eines Antrages der Kreistagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, für die bis zum Jahresende 2013 aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes geförderten Stellen der Schulsozialarbeiter/innen in den Berufsbildenden Schulen, der Astrid–Lindgren–Schule, der Janusz–Korczak–Schule und der Pestalozzischule Stellen im Stellenplan des Landkreises Peine mit Kw - Vermerk 2015 einzurichten und Haushaltsmittel in Höhe von 190.000 € für ein Jahr bereitzustellen, um die notwendige und erfolgreiche Arbeit an den Schulen fortführen zu können. Weil die Schulsozialarbeit nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände eine Landesaufgabe ist und es bezüglich der Finanzierung entsprechender Stellen bereits seit geraumer Zeit Verhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden gibt, wurde keine längerfristige Einplanung vorgenommen.
Da die Janusz–Korczak–Schule und die Pestalozzischule bis dahin über den Caritasverband Peine mit Schulsozialarbeiter/innen versorgt wurden, ist dieses Verfahren auch im Jahr 2014 beibehalten worden, sodass nur zwei der beim Landkreis Peine ausgewiesenen Stellen mit Kreisbediensteten besetzt wurden. Für die beiden anderen Stellen erfolgen Verrechnungen mit dem Caritasverband Peine.
Für die Kontinuität von Schulsozialarbeit wäre ein häufiger Wechsel der Schulsozialarbeiter/innen nachteilig. Um die Gefahr zu reduzieren, dass die betroffenen Schulsozialarbeiter/innen aufgrund der Unsicherheit, ob sie im kommenden Jahr weiterbeschäftigt werden, einen Wechsel anstreben, erscheint es ratsam und geboten, bereits jetzt eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen. Da auch der Caritasverband eine Planungssicherheit haben möchte, hat dieser bereits einen Förderantrag für das Jahr 2015 gestellt.
Die Nachhaltigkeit sowie die positiven Wirkungen der Schulsozialarbeit wurden bereits in der Informationsvorlage 41/2013 dargestellt und werden daher hier nicht weiter erläutert. Neben den eingangs genannten Schulen habe auch weitere Schulen ein starkes Interesse bekundet an ihren Schulen Schulsozialarbeiter/innen einzusetzen. Dieser Wunsch kann verwaltungsseitig nachvollzogen werden. Aus finanziellen Gründen kann durch die Verwaltung allerdings eine Ausweitung der Stellen nicht vorgeschlagen werden. Wie bisher werden die vor geraumer Zeit ausgewählten Schulen als Orte angesehen, an denen ein/e Schulsozialarbeiter/in am notwendigsten eingesetzt werden sollte.
Die Kosten werden nach den hier vorliegenden Berechnungen für die o.a. vier Stellen im Jahr 2014 rd. 230.000,00 € betragen. Unter Berücksichtigung der tariflichen Anpassungen und einer Veränderung in den tariflichen Entwicklungsstufen der Mitarbeiter/innen wird im Jahr 2015 ein Finanzbedarf von 235.000,00 € entstehen. Es wird vorgeschlagen, die letztgenannte Summe bereits jetzt im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitzustellen und den Kw-Vermerk bei den betreffenden Stellen im Stellenplan 2015 von kw 2015 auf kw 2016 zu verändern.
Anlagen: | |||||
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1 | Anlage zur Vorlage 88/2014 (69 KB) |