Vorlage - 2014/084
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Nach § 4 a Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) bzw. § 9 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) berichtet der Landrat im Kreistag gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die der Landkreis zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen.
Aus diesem Auftrag heraus wurde der beigefügte Gleichstellungsbericht erstellt, der einen umfassenden Überblick über die grundsätzliche Ausgangslage in der Verwaltung, aber auch über die in den einzelnen Organisationseinheiten stattgefundenen Maßnahmen in den Jahren 2010 bis 2012 geben soll.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | TOP8_Gleichstellungsbericht 2010-2012 (625 KB) |