Vorlage - 2006/043
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Die Hauptschule Edemissen und die Realschule Edemissen führen ab 01.08.2006 die Namen
Mühlenbergschule
- Hauptschule –
bzw.
- Realschule -
Mit Schreiben vom 29.03.2006 hat die Hauptschule Edemissen und mit Schreiben vom 18.05.2006 die Realschule Edemissen beantragt, jeweils auf Beschluss der Gesamtkonferenz eine Namensgebung für ihre Schule vorzunehmen. Beide Gesamtkonferenzen haben den Vorschlag „Mühlenbergschule“ mit großer Mehrheit unterstützt und bitten nun den Schulträger, den Schulen im Schulzentrum diesen Namen gemäß § 107 des Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) mit Wirkung vom 01.08.2006, d. h. zum neuen Schuljahr, zu geben.
In beiden Schulen ist in der Vergangenheit ein Arbeitskreis eingerichtet worden, der aus Lehrkräften, Eltern- und Schülervertretungen bestand. Ferner waren die Gremien der Hauptschule und der Realschule gemeinsam vertreten. Beide Schulen haben zwischenzeitlich ihre Planung abgeschlossen und einvernehmlich den Namen „Mühlenbergschule“ vorgeschlagen.
Gemäß § 107 NSchG kann der Schulträger im Einvernehmen mit den Schulen diesen Namen geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Die in der Vergangenheit erforderliche Beteiligung des Schulaufsichtsamtes, jetzt Landesschulbehörde, ist nicht mehr erforderlich. Der Wunsch der Schulen, den Namen „Mühlenbergschule“ zu verwenden, ist rechtlich nicht zu beanstanden, so dass dem Kreisausschuss empfohlen wird, dem Wunsch der Schulen zuzustimmen.