Vorlage - 2007/117
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Die Jahresrechnung 2006 wird gemäß § 101 NGO in Verbindung mit § 65 NLO in der vom Landrat vorgelegten Form beschlossen.
Zugleich wird dem Landrat für das Haushaltsjahr 2006 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2006 einschließlich der Sonderbereiche erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine.
Das Rechnungsergebnis Verwaltung wurde seinerzeit in Form des Rechenschaftsberichtes mit Vorlage-Nr. 49/2007 zur Kreistagssitzung am 13.06.2007 zur Kenntnis gegeben.
Die Prüfungsbemerkungen sind inzwischen im Wesentlichen ausgeräumt worden.
Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung bei dem Immobilienwirtschaftsbetrieb vom 12.09.2007 wurde dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften am 06.11.2007 mit Vorlage-Nr. 116/2007 zur Beschlussempfehlung vorgelegt.
Die Berichte über die Jahresabschlussprüfungen bei der Kreismusikschule vom 14.09.2007 und der Kreisvolkshochschule vom 17.09.2007 wurden dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 08.11.2007 mit Vorlage-Nr. 121/2007 zur Beschlussempfehlung vorgelegt.
Beide Fachausschüsse haben dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2006 für den jeweiligen Sonderbereich in der vorgelegten Form zu beschließen und dem Landrat uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.
Die Rechnungsergebnisse und die Abschlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes für die Sonderbereiche sowie die Stellungnahmen hierzu liegen Ihnen bereits vor.
Dieser Vorlage sind daher noch der Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die durchgeführte Prüfung beim Landkreis Peine – ohne Sonderbereiche – vom 20.09.2007 und die Stellungnahme des Landrates hierzu beigefügt.
Kosten:
Durch den Entlastungsbeschluss entstehen keine Kosten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme des Landrates (66 KB) | (93 KB) |