Vorlage - 2013/178
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Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorgeschlagenen Form angepasst.
Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.
Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben. Mit den Kostenträgern (Krankenkassen) ist das Benehmen herzustellen.
Die Entwicklung der Einsatzzahlen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen (dargestellt sind die abrechenbaren Einsätze):
Jahr | Notarzt | Notfallrettung | Krankentransport |
2011 | 2.194 | 8.982 | 6.206 |
2012 | 2.203 | 9.698 | 7.184 |
2013 (Prognose) | 2.195 | 10.337 | 7.507 |
Derzeit werden im Rettungsdienstbereich des Landkreises Peine 13 Fahrzeuge von den gemäß § 5 NRettDG Beauftragten (Arbeiter-Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Firma Daetz) vorgehalten, davon 7 Fahrzeuge im 24-stündigen Einsatz. Ab 01.01.2014 wird ein weiterer Krankentransportwagen in Dienst gestellt.
Gender Check:
Frauen und Männer sind von der Entscheidung gleichermaßen betroffen. Das Gleichstellungscontrolling ist daher nicht berührt.
Anlage
Bedarfsplan – Anpassung 2014
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung (678 KB) | (700 KB) |