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Vorlage - 2007/116  

Betreff: Jahresabschluss bzw. Jahresbericht des Immobilienwirtschaftsbetriebes 2006 - Gewinnverwendung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
06.11.2007 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
21.11.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss für das Jahr 2006 des Immobilienwirtsch

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss für das Jahr 2006 des Immobilienwirtschaftsbetriebes (als besonderen Teil der Jahresrechnung des Landkreises Peine) in der vorgelegten Form zu beschließen und dem Landrat für das Wirtschaftsjahr 2006 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.

 

Gewinnverwendung:

Der Gewinn von 488.335,89 € wird aufgeteilt. Ein Betrag von 244.167,95 € wird an den Kreishaushalt abgeführt. Der andere Teilbetrag von 244.167,94 € verbleibt im IWB und wird auf neue Rechnungen vorgetragen.

 

 

Über die Prüfung des Jahresabschlusses des IWB für das WiJahr 2006 liegt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vor

Über die Prüfung des Jahresabschlusses des IWB für das WiJahr 2006 liegt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Darin wird bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss 2006 den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.

 

Die Erfolgsrechnung weist einen Gewinn von 488.335,89 € aus. Gemäß Entscheidung der Verwaltungsführung vom 11.10.2007 verbleibt der Gewinn nur zur Hälfte beim IWB.

 

Der Jahresabschluss bzw. der Jahresbericht des IWB für das WiJahr wurden vom Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner Sitzung vom 23.05.2007 zur Kenntnis genommen.

 

Der Jahresbericht wurde anlässlich der damaligen Sitzung versandt. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt bei.

 

Eine Stellungnahme seitens der Verwaltung ist entbehrlich, weil im Prüfungsbericht keine besonderen Kritikpunkte erwähnt werden.