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Vorlage - 2013/122  

Betreff: Förderung des Seniorenservicebüros (Antrag der Fraktion der CDU)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
23.09.2013 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1_Antrag CDU Förderung Seniorenservicebüro  
Anlage2_Antrag KAG Zuschuss zur Weiterführung des Seniorenservicebüros  
Anlage3_Schreiben Seniorenbeirat an Herrn Dr. Buhmann  

Im Landkreis Peine gibt es seit dem 01.08.2010 ein Seniorenservicebüro, das sich in gemein-samer Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befindet. Das Land Niedersachsen hatte landesweit Fördermittel für die Einrichtung solcher Büros vergeben und jedes Büro für die Dauer von              4 Jahren mit jeweils 40.000 Euro pro Jahr gefördert. Der Förderzeitraum des Peiner Seniorenservicebüros läuft am 31.07.2014 aus.

 

Mittlerweile gibt es Überlegungen des Landes, eine Nachfolgeregelung für die Finanzierung der Seniorenservicebüros zu etablieren. Eine neue Förderrichtlinie soll geschaffen werden, wobei der Fokus nicht länger isoliert auf den Seniorenservicebüros liegen soll, sondern insgesamt auf den seniorenpolitischen Beratungsstrukturen in den Kommunen.

 

Das bedeutet konkret, dass insbesondere auch der Pflegestützpunkt mit in die Betrachtung aufzunehmen ist. Im Landkreis Peine werden schon jetzt Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt, letzterer in Trägerschaft des Landkreises Peine, unter einem Dach in einer Bürogemeinschaft betrieben. Beide Anlaufstellen finden sich im „Winkel 31“ in Peine (unmittelbar rechts neben dem Forum).

 

Anders als das Seniorenservicebüro ist der Pflegestützpunkt bereits mit einer dauerhaften Finanzierungsregelung ausgestattet, wenngleich diese nur einen Teil der Kosten deckt. Da der Pflegestützpunkt Beratungsaufgaben im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes hat, zahlen die Pflegekassen einen festen Betrag in Höhe von rund 33.000 Euro im Jahr an den Landkreis Peine. Das macht  weniger als die Hälfte der tatsächlichen Kosten aus – den Rest bringt der Landkreis Peine aus eigenen Mitteln auf.

 

Die Aufgaben des Pflegestützpunktes im Einzelnen sind:

 

          Individuell und einzelfallbezogen den Informations-, Beratungs- und Hilfebedarf feststellen

          Neutral und umfassend über mögliche Leistungen informieren, Kontakt zu Leistungsanbietern und Kostenträgern herstellen und Umsetzung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen koordinieren

          Übersicht aller pflegerischen und sonstigen sozialen Leistungsangebote im Landkreis Peine („Angebotslandkarte“) als Beratungsgrundlage erstellen und pflegen

          Vernetzen mit sozialen Leistungsanbietern, insbesondere auch mit Selbsthilfegruppen und anderen bürgerschaftlich engagierten Personen sowie mit den Kostenträgern und Mitwirken bei der Weiterentwicklung von Angeboten

          Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation der eigenen Tätigkeiten

 

Das Seniorenservicebüro ist in der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände (derzeit federführend: AWO); es erfüllt folgende Aufgaben:

 

  • Seniorinnen und Senioren können sich mit all ihren Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung an sie wenden. Sie bündeln die Informationen für Ratsuchende.
  • Sie fordern die Selbstständigkeit von Seniorinnen und Seniorenbegleitung.
  • Wer sich selbst ehrenamtlich einbringen möchte, erhält dort ebenfalls Angebote oder lokale Ansprechpartner.
  • Sie bringen ehrenamtliche, nachbarschaftliche und professionelle Anbieter an einen Tisch.
  • Sie leisten einen Beitrag dazu, Kenntnisse und Fähigkeiten älterer Menschen zu fördern und stärker zu nutzen.
  • Sie stärken ein lebendiges Miteinander der Generationen.
  • Sie ergänzen und unterstützen vorhandene soziale Beratungseinrichtungen.
  • Wohnraumberatung.

 

 

 

 

Das grundsätzliche Ziel des Landes mit einer neuen Förderrichtlinie ist es, die Erledigung der genannten Aufgabenbereiche auch weiterhin sicherzustellen, dabei jedoch Überschneidungen in den Aufgabenbereichen der beiden Beratungsstellen abzubauen. Inwieweit es überhaupt zu solchen Überschneidungen kommt, wird noch unterschiedlich bewertet.

 

Richtig ist, dass bestimmte Beratungsleistungen sowohl beim Seniorenservicebüro als auch beim Pflegestützpunkt erfragt werden können. Beispielsweise Fragen von Dienstleistungen für ältere Menschen. Solche können generell von Interesse für ältere Menschen sein (Seniorenservicebüro). Sie können aber auch aufgrund einer Pflegebedürftigkeit von ganz besonderem Interesse sein und einer Einbindung in ein Gesamthilfearrangement mit dem Schwerpunkt auf Pflege bedürfen (Pflegestützpunkt).

 

An dieser Stelle ist es im Landkreis Peine von Vorteil, dass Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt schon jetzt eng zusammenarbeiten. Das gilt räumlich, inhaltlich und nicht zuletzt auch methodisch. Beide Beratungsstellen verfügen über sämtliche für die Zielgruppen jeweils interessanten Informationen und Kontakte. Die entsprechenden Vernetzungen aufzubauen und zu pflegen, steht im Zentrum der jeweiligen Konzeptionen. Insoweit ist die vom Seniorenbeirat gewünschte eine Anlaufstelle für alle Anliegen von Seniorinnen und Senioren im „Winkel 31“ bereits ein Stück weit Realität, wenn auch organisatorisch durch zwei verschiedene Träger sichergestellt. Durch eine Kooperationsvereinbarung oder durch eine neu zusammengefasste Beratungsstelle ließe sich die Lotsenfunktion nach außen noch besser sichtbar machen.

 

Eine abschließende Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie steht noch aus. Es zeichnet sich ab, dass die enge Zusammenarbeit beider Beratungsstellen zukünftig noch stärker in den Mittelpunkt gerückt wird und es möglicherweise auch zu einer gemeinsamen Trägerschaft beider Beratungsstellen kommen könnte.

 

Um die Arbeit des Seniorenservicebüros in 2014 fortsetzen zu können, ist es erforderlich, dass das Land Mittel zur Verfügung stellt. Umgekehrt  wird das Land möglicherweise einen  finanziellen Eigenbeitrag des Landkreises  erwarten. Das alles ist jedoch noch in der Diskussion, so dass zunächst die Förderrichtlinie des Landes abzuwarten ist, bevor konkrete Entscheidungen getroffen werden können.

 

Entscheidungen über die Anträge der Fraktion der CDU und der Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände wären zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Antrag CDU Förderung Seniorenservicebüro (607 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2_Antrag KAG Zuschuss zur Weiterführung des Seniorenservicebüros (141 KB)      
Anlage 3 3 Anlage3_Schreiben Seniorenbeirat an Herrn Dr. Buhmann (41 KB)