Vorlage - 2007/099
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Gem. § 9 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) wird dem Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Peine vom 25.09.2007 zugestimmt,
Herrn Hans-Jürgen Ossenberg
im Anschluss an die jetzige Bestellung für die Zeit vom 01.09.2008 bis 31.03.2009 wieder zum Mitglied des Sparkassenvorstands zu bestellen. Die sparkassenrechtliche Bestellung erlischt mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Gleichzeitig wird gemäß § 16 Abs. 2 NSpG dem Beschluss des Verwaltungsrates zugestimmt, Herrn Ossenberg wieder zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Peine zu bestimmen.
Die Kreissparkasse Peine hat mit Schreiben vom 30.10.2007 mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat der Kreissparkasse in seiner Sitzung am 25.09.2007 beschlossen hat, Herrn Hans-Jürgen Ossenberg im Anschluss an die jetzige Bestellung für die Zeit vom 01.09.2008 bis 31.03.2009 wieder zum Mitglied des Sparkassenvorstandes zu bestellen. Die sparkassenrechtliche Bestellung erlischt mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat Herrn Ossenberg wieder zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Peine bestimmt. Auch dieses bedarf gemäß § 16 Abs. 2 NSpG der Zustimmung des Trägers.
Der Kreistag wird um Zustimmung sowohl zur Wiederbestellung zum Vorstandsmitglied als auch zur Bestimmung zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes von Herrn Hans-Jürgen Ossenberg gebeten.