Vorlage - 2013/066
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Aufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ist es, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzustreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind.
Die Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII für den Bereich der Erziehungshilfe wurde 2007 gegründet und umfasst 45 Mitglieder aus den Bereichen der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 trifft sich zweimal im Jahr.
Die Arbeitsschwerpunkte beziehen sich auf der einen Seite auf die Qualität im Bereich der Jugendhilfe und orientierten sich in der Projektarbeit an den aktuellen Bedarfen.
Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII befindet sich in der Anlage.
Die bisherigen Arbeitsergebnisse sollen dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
Anlagen: | |||||
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1 | A zu V66 (81 KB) |