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Vorlage - 2007/089  

Betreff: Gesundheitsberichterstattung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
24.09.2007 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales nimmt von dem Gesundheitsbericht Kenntnis

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales nimmt von dem Gesundheitsbericht Kenntnis.

 

 

Gemäß § 8 Abs

Gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Öffentliches Gesundheitsdienstgesetz (NGöGD In Kraft getreten am 01.01.2007) beobachten, beschreiben und bewerten die Landkreise die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung. Dazu sammeln sie anonymisierte und nicht personenbezogene Daten, werten diese nach epidemiologischen Gesichtspunkten aus und führen sie in einem Gesundheitsbericht zusammen. Dieser dient nach § 8 Abs. 1 NGöGD  der Durchführung von Maßnahmen, die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten sollen.

 

Auch das vom Kreistag verabschiedete Ziel der Gesundheitsförderung, der Förderung des Gesundheitsbewusstseins und der Gesundheitsvorsorge sieht für 2007/2008 den Handlungsschwerpunkt „Aufbau einer Gesundheitsberichterstattung“ vor.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 NGöGD kann das Landesgesundheitsamt landeseinheitliche Anforderungen an Inhalt und Form der Datensammlung und Sachberichterstattung stellen. Diese liegen jedoch bisher nicht vor.

 

Das Gesundheitsamt hat daher auf der Grundlage der bisher erhobenen Daten aus dem Jahr 2006 einen Gesundheitsbericht erstellt. Da sich die Gesundheitsberichterstattung zur Zeit noch im Aufbau befindet, soll der Ausschuss frühzeitig einbezogen und der Bericht stetig verbessert werden. Der Gesundheitsbericht soll künftig regelmäßig einmal im Jahr erstellt und dem Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales vorgelegt werden.