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Vorlage - 2013/042  

Betreff: Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
12.06.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Der Antrag des KTA Wolfgang Lächelt vom 30.08.2012 wird abgelehnt.


 

Die Teilhabe am öffentlichen Leben erfordert auch von Menschen mit einem geringen Einkommen eine steigende Mobilität. Das Preisgefüge bei den fossilen Kraftstoffen bewegt sich schon seit Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau, so dass dieser Personenkreis fast ausnahmslos auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist.

 

Mehrere Kreistagsabgeordnete der Partei „DIE LINKE.“ haben flächendeckend in der Region Braunschweig jeweils gleichlautende Anträge auf Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV gestellt. Im Bereich des Landkreises Peine wurde ein entsprechendes Begehren durch Herrn KTA Lächelt mit Schreiben vom 30.08.2012 eingebracht.

 

Diesen Antrag hat der KA in seiner Sitzung am 19.09.2012 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz verwiesen. In der Sitzung dieses Gremiums am 26.11.2012 wurde kontrovers darüber diskutiert, ob hier nicht die Zuständigkeit des Zweckverbandes „Großraum Braunschweig“ (ZGB) gegeben sei. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht; der Antrag wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

 

In den anderen Landkreisen ist es bei der Bearbeitung dieser Anträge z.T. zu einer unterschiedli­chen Behandlung gekommen. Vereinzelt wurde der Antrag „als an den ZGB gerichtet“ bewertet und in den dortigen Gremien nicht beraten. Andere Landkreise haben den Antrag nach einer positiven Beschlussfassung in den zuständigen Gremien (Fachausschüsse, Kreistag) zuständigkeitshalber an den ZGB weitergegeben.

 

Angesichts der bis dahin fehlenden Positionierung des ZGB wurde der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz in seiner Sitzung am 11.03.2013 von diesem Sachstand unterrichtet.

 

Inzwischen liegt die Stellungnahme des ZGB vor. Danach wird insbesondere von den Verkehrsunternehmen nicht die Auffassung der Antragstellerin geteilt, dass ein solches Ticket kostenneutral zum Ausgabepreis von 15 Euro angeboten werden kann, weil es sich allein aus Neukunden finanzieren würde. Nach Auffassung der Unternehmen ist damit zu rechnen, dass in jedem Fall eine große Anzahl von Fahrgästen, die für ein Sozialticket anspruchsberechtigt wäre und derzeit den vollen Preis zahlt, auf das äußerst günstige Sozialticket wechseln wird. Dadurch entstehen den Unternehmen erhebliche Einnahmeverluste, die erfahrungsgemäß nicht annähernd durch zusätzliche Einnahmen von Neukunden ausgeglichen würden. Insofern müssen die Kommunen nach Einschätzung der Unternehmen mit einem zusätzlichen erheblichen Defizitausgleich rechnen.

 

Abgeleitet aus den Nutzerzahlen der bereits angebotenen Sozialtickets in Braunschweig (16 % Leistungsberechtigte) und Wolfsburg (10 % Leistungsberechtigte) haben die Modellrechnungen des ZGB ergeben, dass bei 15.305 Anspruchsberechtigten (Leistungsempfänger aus SGB II, SGB XII, Wohngeld) 1.501 potenzielle Nutzer im Landkreis Peine diese Sonderleistung in Anspruch nehmen. Danach würde allein aus der weitgehend auf das Kreisgebiet begrenzten Preisstufe 1 ein Mindererlös von ca. 360.000 Euro resultieren. Sozialtickets in dem von den Linken vorgeschlagenem Umfang würden dagegen einen Defizitausgleich von rd. 1,8 Mio. Euro ergeben. Selbst unter der von den Unternehmen wirtschaftlich nicht zu vertretenden Annahme, dass ein pauschaler Rabatt für eine Netzkarte angeboten wird, ergibt sich für den Landkreis Peine ein Ausgleichsbetrag von über 900.000 Euro/Jahr.


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Diese Berechnungen des ZGB stellen naturgemäß lediglich Prognosen dar, die eine Grundlage für die politische Entscheidungsfindung bieten sollen. Am Ende sind die Ausgleichsbeträge und finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Peine von der Zahl der ausgegebenen Sozialtickets abhängig.

 

Zwar stellt die Angleichung der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet stellt eines der vorrangigen Ziele für Politik und öffentliche Verwaltung dar. Allerdings können soziale Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus nur dann gewährt werden, wenn sie finanzierbar sind und künftige Generationen nicht belasten. In den vergangenen Jahren konnte der Haushalt nur mit großen Einschnitten ausgeglichen werden. Dabei mussten insbesondere dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur zurückgestellt werden.

 

Angesichts dieser Konstellation sieht sich die Verwaltung insbesondere unter Berücksichtigung der vom ZGB ermittelten Folgekosten gezwungen, eine Ablehnung des Antrages zu empfehlen.