Vorlage - 2007/085
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Anhörverfahren gem. § 6 Abs. 4 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2008 – 2012 für den Großraum Braunschweig
Das NNVG legt fest, dass Nahverkehrspläne jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen sind.
Der derzeitige Nahverkehrsplan 2003 endet am 31.12.2007. Er ist vor Ablauf des Fünfjahres-zeitraumes anzupassen und fortzuschreiben.
Der ZGB als Aufgabenträger hat mit Anschreiben von Mai 2007 das Beteiligungsverfahren eingeleitet und als Frist zur Abgabe der Stellungnahme den 01.08.2007 benannt.
Neben den Verkehrsunternehmen sind benachbarte Aufgabenträger, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, die Verbandsmitglieder, die Straßenbaulastträger und Verbände die die Interessen der Fahrgäste vertreten, beteiligt worden.
Nur Maßnahmen, die im Nahverkehrsplan aufgeführt sind, können – nach Abstimmung mit dem ZGB – durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden.
Insofern ist anzustreben, zunächst möglichst alle neuen Verbesserungsvorschläge in den Nahverkehrsplan mit einzubringen bzw. zu unterstützen.