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Vorlage - 2007/080  

Betreff: Verwendung von Überschüssen aus der Geschwindigkeitsüberwachung für die Verbesserung von Radwegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
11.09.2007 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2007 beschlossen, aus den Erträgen der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung, Mittel in Höhe von 150.000 € für den Radwegbau zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Eine Überprüfung durch FD 25 des Radwegbedarfsplans hat unter Berücksichtigung der aktuellen Netzentwicklung, der Regionalen Radwegnetzplanung und des zur Verabschiedung anstehenden 4. Mehrjahresbauprogramms für Kreisstraßen und Radwege, folgende Dringlichkeitsreihung ergeben:

 

1. Kreisstraße 41, Ohlum – Hohenhameln, Länge 1025 m,

    Kosten 222.000 €, Gemeindeanteil 55.000 €

 

2. Kreisstraße 25, Liedingen – Bundesstraße 1, Länge 1209 m,

    Kosten 255.000 €, Gemeindeanteil 63.750 €

 

3. Kreisstraße 57, Kl. Gleidingen – Bundesstraße 1, Länge 350 m,

    Kosten 85.000 €, Gemeindeanteil 21.250 €

 

Die Radwegneubaumaßnahmen sollen in Kooperation mit der jeweils betroffenen Gemeinde finanziert werden. Um die Bauvorhaben umsetzen zu können wird eine verbindliche Beteiligung an den Gesamtkosten (Planungs- Grunderwerbs- und Baukosten) in Höhe von mindestens 25 % erforderlich.

Für die oben aufgeführten Maßnahmen wurde die GVFG-Förderfähigkeit geprüft.

Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Generierung von Zuwendungen.

Ausgehend von diesen Voraussetzungen wäre eine Ausführung sämtlicher Maßnahmen möglich.

Für die Neubauvorhaben sind jedoch zunächst Planunterlagen zu erstellen. Danach ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Nach Abschluss des Grunderwerbs ist mit einer Verwirklichung der Radwege deshalb nicht vor 2009/10 zu rechnen.