Vorlage - 2012/188
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Der Kreistag nimmt von zwei Budgetverschiebungen zwischen dem Teilhaushalt 1 und 4, die am 25.10.2012 vom Landrat genehmigt wurden, Kenntnis. Es handelt sich um einen Betrag von insgesamt 46.000,00 €.
Im Einzelnen beantragten die FD 16 und 17 jeweils 23.000,00 € für den Bau von je einer Garage durch den Immobilienwirtschaftsbetrieb. Der FD 16 benötigt den Neubau der Garage für die Kreisjugendfeuerwehr und der FD 17 für die Errichtung einer Doppelgarage. Von den Ausmaßen her ist die Garage des FD 16 ähnlich groß wie die des FD 17 (entsprechend größeres Tor).
Die entsprechenden Mittel standen aus Haushaltsresten bei den Produktsachkonten 12610300.7831100 und 122171.7831100 zur Verfügung.
Nach Ziff. III a) der Grundsätze für die budgetorientierte Haushaltsaufstellung und –ausführung ist für die Verschiebung von Zuschussbedarfen zwischen Budgets der Landrat zuständig, es sei denn, sie übersteigen die Grenze von 200.000,00 €.
Der Kreistag ist in der nächsten Sitzung über die Budgetverschiebung zu unterrichten. In diesem Fall werden dem IWB zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die sodann über die Kaltmiete refinanziert werden. Es handelt sich hier zwar um keine klassische Budgetüberschreitung, es bestehen aber keine Bedenken, die genannte Regelung analog heranzuziehen.